gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: Viktor7 am 10. August 2014, 14:28
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(http://online-boykott.de/ablage2/public/Bildaktionen/Waage-der-Justitia.jpg)
>> Unterstützung aussichtsreicher Klagen - Spendenaktion <<
>> NEU! - Kriterien für die Unterstützung der Klagen << (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10585.msg74209.html#msg74209)
Vorbemerkung:
Die Suche eines Anwalts für die Erstellung eines Gutachtens zu der hier behandelten Strafanzeige "Sittenwidrige Nötigung bei der Zwangsanmeldung und die Verschleppung der Klagen durch die Anstalten" (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8318.msg59792.html#msg59792) ist an einen Punkt angelangt, an dem wir uns nun für den besten Weg entscheiden mussten.
Einen Weg der uns dem Ziel der freien Medien-Wahl näher bringt und mit unserer Bevormundung und der Zwangssubventionierung eines bestimmten Anbieters Schluss macht. Die Zwangssubventionierung der öffentlich-rechtlichen Anstalten beträgt derzeit 21 Millionen Euro täglich.
Erst nach der Entrichtung von 54 € pro Quartal an den Beitragsservice (vormals GEZ) können wir unsere eigenen Quellen finanzieren, soweit hierfür genügend Mittel verbleiben. Das ist umso mehr unverständlich, da die öffentlich-rechtlichen Anstalten keine für die Gesellschaft wichtigen Aufgaben erfüllen, die andere Medien, wie Radio, private Stadtradios, Weltweite und lokale Internetradios, Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, DVDs und das Internet nicht abdecken würden.
Wieso müssen wir die öffentlich-rechtlichen Anstalten zuerst finanzieren und unser Recht
aus Artikel 5 Grundgesetz (ungehinderte Information),
das Recht der eigenen Wahl nach Völkerrecht, dem internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte aus Artikel 19 (2),
den eigenen Eigentumsschutz (=Geldschutz) aus Artikel 14 Grundgesetz und
das Recht sich keiner Gesundheitsschädigung durch Fernsehen auszusetzen und diese nicht zwangssubventionieren zu müssen (Artikel 2 Grundgesetz)
hinten anstellen und erst die ö.-r. Anstaltsprogramme und dann unsere bevorzugten und vertrauenswürdigen Quellen erwerben?
Warum sollten wir per Zwang eine Zusatzrente zur gesetzlichen Rente für die ARD Mitarbeiter in Höhe von 1575 € und 1750 € für die ZDF Mitarbeiter PRO MONAT [www.bz-berlin.de (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10426.msg71719.html#msg71719)] aus unserem Ersparten finanzieren? Wir brauchen das Geld für die eigenen vertrauenswürdigen Quellen, die Gesundheit, Kinder, Rente und sonstigen Bedarf.
Wie viele Menschen brauchen noch heute, im Zeitalter des Internets und dem Zugang zu den weltweiten Quellen, den Multifunktions-TV-Geräten mit Internetanschluss, 90 öffentlich-rechtliche Programme? Sie senden nur Bruchstücke des Weltgeschehens à la fremdgesteuerte "Lese-Lupe" und stark politisch auf Meinungslenkung ausgerichtetes Programm. Die Staatsabhängigkeit des ZDF ist höchstrichterlich durch das Bundesverfassungsgericht bestätig worden. (http://www.sueddeutsche.de/medien/urteil-zum-zdf-staatvertrag-kampfansage-ans-politbuero-1.1921324)
Rechtsanwalt Suche:
Kommen wir zum Thema der Suche nach einem Rechtsanwalt. Die Entscheidung die wir getroffen haben ist notwendig, da inzwischen viel Zeit vergangen und viel Energie in die Suche eines geeigneten Rechtsanwalts eingeflossen ist. Herzlichen Dank an dieser Stelle an Minion. Wir mussten darüber hinaus, die aktuellen Urteile zu den Rundfunkklagen (http://www.mittelbayerische.de/nachrichten/kultur/artikel/der-zwangsbeitrag-stinkt-zum-himmel/1063624/der-zwangsbeitrag-stinkt-zum-himmel.html) berücksichtigen.
Wir haben einige Rechtsanwälte kontaktiert und teils mehrere Gespräche je Anwalt geführt. Die Rechtsanwälte scheinen nicht besonders viel Interesse an der Zwangsanmeldung zu haben und schätzen die Rechtslage als "kompliziert" und die Schreiben des Beitragsservices als rechtlich nicht relevant ein. Vergleicht bitte dazu diesen Thread:
LG Tübingen > Urteil: eklatante Formfehler der Beitragserhebung/ -beitreibung (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10569.0.html)
Bei einer Vertretung eines gewerblichen Mandanten zur Betriebsstättenabgabe, wo mehr Geld im Spiel ist, scheint mehr Interesse zu bestehen. Klagen werden erfolgversprechender als Strafanzeigen eingeschätzt. Möglicherweise spielt auch der Gegenstandswert hier eine Rolle, da sich üblicherweise die Vergütung eines Anwalts nach dem Gegenstandswert/Vergütungsvereinbarung bemisst. In einem Fall wurde uns ein Gutachten für ca. 2500 EURO angeboten, welches unserer Einschätzung nach, nicht den von uns betrachteten Fall der Zwangsanmeldung thematisch, noch im Hinblick auf die potenzielle Spendensumme finanziell abdeckte.
Ein recht engagierter Anwalt vertieft sich gerade in das Thema der "Zwangsanmeldung"/Strafanzeige, soweit er sich von den Erfolgsaussichten überzeugt hat und hier eine gute Chance sieht, werden wir das Thema weiter verfolgen.
Unterstützung der vielversprechenden Klagen durch unsere Spenden
Wir haben uns außerdem entschlossen, dem Ganzen eine neue Richtung zu geben, um auf Grund der Urteile der ersten Instanz (VG=Verwaltungsgericht) etwas Vielversprechenderes zu haben:
Die Unterstützung aussichtsreicher Klagen durch unsere Spenden.
Der Weg vor das Bundesverfassungsgericht ist lang und teuer. Nur die besten Klagen werden wir dafür auserkoren können, schließlich kommen keine Berge an Geld zusammen. Damit wir kein durcheinander haben, werden wir die eingereichten Klagen durch die Forumsmoderatoren, den Admin und die betrauten Forumsmitglieder auswählen lassen.
Den Anwalt muss sich die betroffene Person selbst aussuchen. Wir können jedoch Vorschläge unterbreiten.
Der Anwalt sollte am besten über ein sogenanntes Ander- oder Fremdgeldkonto verfügen. Sobald das Konto zur Verfügung steht, benötigen wir eine Bestätigung seitens des Anwalts, um die Authentizität zu bestätigen. Diese werden wir im Forum veröffentlichen und damit eine Spendenaktion im Forum/Facebook/… ausrufen.
Auf diese Weise möchten wir den Weg für aussichtsreiche Klagen ebnen, mit dem Ziel sie, falls nötig, bis vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu bringen und uns so, die besten Chancen auf dem Rechtsweg zu eröffnen.
Gehen wir es an!
Wer nichts wagt, gewinnt nichts.
Wer nichts sagt, wird nicht gehört.
Wer sich nicht bewegt, bewegt nichts.
Das gez-boykott-Team
A. Einstein:
"Gegen organisierte kriminelle Macht gibt es nur organisierte Macht."
WICHTIG:
bitte in diesem Thread
NÖTIGUNG bei der Direktanmeldung (= Zwangsanmeldung) und STRAFANZEIGE? (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8318.0.html)
nur noch das Thema der Direktanmeldung/Strafanzeige/"Spenden für ein Gutachten" weiterhin diskutieren und im Thread
>> Unterstützung aussichtsreicher Klagen - Spendenaktion << (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10585.0.html)
nur noch die Unterstützung der Klagen und die zughörigen Spenden behandeln.
>> NEU! - Kriterien für die Unterstützung der Klagen << (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10585.msg74209.html#msg74209)
Das gez-boykott-Team
>> Brief an den WDR und die GEZ (BAZ) Mitarbeiter <<
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8167.0.html
>> Der Widerstand beginnt mit Taten <<
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9677.0.html
TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10426.0.html
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Mit der Unterstützung aussichtsreicher Klagen durch unsere Spendenaktion dürfte die Spekulation der öffentlich-rechtlichen Anstalten, den Schrei der Bürger nach medialer Freiheit, vor der ersten gerichtlichen Instanz (VG) zu ersticken, ins Leere laufen.
Die Verhöhnung des Logischen, des Moralischen und des Rechtsbewusstseins der Bürger für unerwünschte Programme per Zwangsbeitrag zu zahlen, ist wie das Zahlen für Tagesschau obwohl man sich bei Euronews, über die Zeitschriften und die Tageszeitung informieren will, jedoch wegen dem Freikauf-Obolus in Höhe von 54 € pro Quartal an ARD, ZDF & Co. auf die Presseartikel verzichten muss.
Nur am Rande: Euronews schafft eine deutlich vertrauensvollere und umfassendere Berichterstattung über die Weltereignisse mit nur etwa 70 Millionen Euro Gesamtetat im Jahr. Diese Summe haben die ö.-r. Sender in nur 4 Tagen aufgezehrt.
Gemeinsam werden WIR unserem Rechtsbewusstsein zum Erfolg verhelfen.
A. Einstein:
"Gegen organisierte kriminelle Macht gibt es nur organisierte Macht."
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Ich wäre bereit eine "aussichtsreiche" Klage zu unterstützen. Es zeigt sich immer mehr, dass es nur zusammen gegen diesen Moloch funktionieren kann.
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Die Verhöhnung des Logischen, des Moralischen und des Rechtsbewusstseins
Der eigentliche Skandal ist nicht, das es eine GEZ M... gibt, die mit kriminellen Methoden gegen eine Vielzahl von Gesetzen verstösst. Nein, jeder darf versuchen andere über das Ohr zu hauen.
Der Skandal ist, das es mittlerweile eine Vielzahl von Rechtsgutachten gibt, die die kriminelle Energie belegen, eine breite Öffentlichkeit verstanden hat, das es so nicht weitergehen kann und das sich trotzdem kein einziger Richter finden lässt, der die Wahrheit ausspricht und handelt.
Der Skandal ist nicht die GEZ. Der Skandal ist die Willkür unseres Justizsystems. Der Glaube daran, das Gesetze wörtlich zu nehmen sind und eingehalten werden müssen, geht verloren.
Das, worauf wir alle stolz sein müssten, das Demokratie und Rechtsstaat keine leeren Worthülsen sind, sondern gelebt werden, geht verloren. Wenn ich mich nicht darauf verlassen kann, Gehör zu finden und das Richter nur ihrem Gewissen verpflichtet sind, dann brauche ich das Justizsystem nur noch für Show-Prozesse. Eine Gerichtsverhandlung, bei der immer der gewinnt, der das meiste Geld hat, ist nämlich reine Show. Es wird nur noch der Anschein erweckt, als könne man mit Gesetzen argumentieren bzw. Gesetze hätten irgendeinen Wert.
Das ist der eigentliche Skandal.
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Nur am Rande: Euronews schafft eine deutlich vertrauensvollere und umfassendere Berichterstattung über die Weltereignisse mit nur etwa 70 Millionen Euro Gesamtetat im Jahr. Diese Summe haben die ö.-r. Sender in nur 4 Tagen aufgezehrt.
Der viel strapazierte Begriff GRUNDVERSORGUNG beinhaltet doch auch nur die Versorgung mit Nachrichten , also alles relevant Wichtige zum aktuellen Tagesgeschehen.
Wozu braucht der ÖRR dafür 20 MILLIONEN Euro TÄGLICH ?
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In ein paar Tagen geben wir die Kriterien für die Einreichung der aussichtsreichen Klagen für die spendenfinanzierte Unterstützung bekannt.
Ja, sie haben den Bogen in jeglicher Hinsicht überspannt, logisch, moralisch und hinsichtlich des Rechtsbewusstseins.
Geldbedarf zum Vergleich:
0,2 Millionen €/Tag bei euronews < ==== > 21 Millionen €/Tag bei den ö.-r. Anstalten
(http://online-boykott.de/ablage2/public/Bildaktionen/Sender-Ausgaben-pro-Tag.jpg)
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Geldbedarf zum Vergleich:
0,2 Millionen €/Tag bei euronews < ==== > 21 Millionen €/Tag bei den ö.-r. Anstalten
Die 21 Millionen für den ÖRR sind nicht nur für Nachrichtensendungen sondern für diese seltsame "Grundversorgung".
Um das reel gegenüber zu stellen, müßte man die Ausgaben für sämtliche Nachrichtensendungen der ÖRR kennen.
Das würde aber Transparenz voraussetzen, die wir niemals bekommen werden.
Also läuft es irgendiwe wieder auf diese "Grundversorgung" hinaus und was das eigentllich heutzutage neben den vielen Möglichkeiten sich umfassend über alles denkbare zu informieren noch bedeutet.
Warum bekommt eine Anstalt den Auftrag mich zu unterhalten?
Ist diese staatl. verordnete Unterhaltung auch demokratieerhaltend oder gesellschaftlich notwendig?
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Hallo,
In ein paar Tagen geben wir die Kriterien für die Einreichung der aussichtsreichen Klagen für die spendenfinanzierte Unterstützung bekannt.
dann mal los. M.E. ist eines der entscheidenden Kriterien, wie weit die Klage bereits ist. D.h. Klagen, die bereits durch die erste (oder gibt's auch schon welche, die durch die zweite?) Instanz durch sind, sollte man hernehmen, weil es damit schneller zum Bundesverfassungsgericht geht (und das hilft dann hoffentlich allen ohne weiteres Klagen).
Ja, sie haben den Bogen in jeglicher Hinsicht überspannt, logisch, moralisch und hinsichtlich des Rechtsbewusstseins.
Ja, und Deine Informationen finde ich auch spannend. Würde mich aber freuen, wenn dieser Thread beim Thema bleibt. :)
alabaster
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(http://online-boykott.de/ablage2/public/Bildaktionen/Waage-der-Justitia.jpg)
Der Spendenaufruf für das Massenverfahren in Potsdam am 19.8.2014 ist gestartet. (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10670.0.html)
Wir danken schon jetzt für euer Engagement!
Viele Grüße
Das GEZ-Boykott Moderatoren Team
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(http://online-boykott.de/ablage2/public/Bildaktionen/Waage-der-Justitia.jpg)
Kriterien für die Unterstützung vielversprechender Klagen durch unsere Spenden
Kommen wir nun zu den angekündigten Kriterien für die Unterstützung der vielversprechenden Klagen durch unsere Spenden. Der Weg vor das Bundesverfassungsgericht ist lang und teuer. Nur die besten Klagen werden wir dafür bestimmen können, schließlich kommen keine Berge an Geld zusammen. Damit wir kein Durcheinander haben, werden wir die eingereichten Klagen durch die Forumsmoderatoren, den Admin und die betrauten Forumsmitglieder auswählen lassen. Für die Auswahl der Klagen konnten wir bereits Redfox, Radio_Libertas und Minion gewinnen. Bei der eventuellen eigenen Klage darf das Entscheidungsmitglied selbst nicht abstimmen.
Den Anwalt muss sich die betroffene Person selbst aussuchen. Wir können jedoch Vorschläge unterbreiten. Der Anwalt sollte am besten über ein sogenanntes Ander- oder Fremdgeldkonto verfügen. Sobald das Konto zur Verfügung steht, benötigen wir eine Bestätigung seitens des Anwalts, um die Authentizität der Klage zu überprüfen. Die Bestätigung werden wir im Forum veröffentlichen und damit eine Spendenaktion im Forum/Facebook/… ausrufen. Der prinzipielle Ablauf ist anhand der ersten Klageunterstützung (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10670.0.html) ersichtlich. Bei Bedarf werden wir das Verfahren noch weiter vervollkommnen.
Grundsätzliches:
- Die eingereichten Klagen sollten gut ausgearbeitet und begründet sein,
- Mehrere Themenfelder,
- Keine Formfehler auf Seiten des Klägers (z.B. Widerspruch per Mail), keine offensichtlichen Schwachstellen,
- Keine "BRD GmbH-Argumente", keine Klagen welche die Vertragsgrundlage anzweifeln oder gar von privatrechtlichen Verträgen ausgehen,
- Klage hat nach Möglichkeit große Auswirkung auf eine Vielzahl von anderen Fällen,
- Zuverlässigkeit des Klägers (z.B.: Teilnahme an der Verhandlung, man kann i.d.R. Terminverlegung beantragen),
- Öffentlichkeitswirkung,
- Beteiligung im Forum.
Grundlegende Inhalte der Klagen
- Formale Fehler des Bescheides und des Verwaltungsverfahrens,
- Allg. Grundrechtsverletzungen,
- Herausgestellte Verletzungen der eigenen Grundrechte,
- Rechtlicher Status des Beitrags (wegen Klärung vor dem BVerfG),
- Rechtlicher Status als Steuer (wegen Klärung vor dem BVerfG),
- Rechtlicher Status als Sonderabgabe (wegen Klärung vor dem BVerfG),
- Beitragshöhe vis Medienbudget/Einkommen/Rente/Absicherung, Lebensnotwendiges,
- Zahlungszwang,
- Benachteiligung von Singlehaushalten,
- Manipulationen: Umfragen, Auslassungen/Senden von Bruchteilen der Weltinformationen, Umformulierungen, Beschuldigungen, Auftritte von Scheinexperten, Scheindebatten,
- Einseitige und tendenziöse Berichterstattung, Bildung einer einseitigen Meinung der Anstalten,
- Entlarvung der angeblichen "strukturellen Vorteile",
- Skandale, Geldverschwendung,
- Grundversorgungsauftrag, Unterhaltung,
- Datenschutz, Datensparsamkeit,
- Ungehinderte Information nach Art. 5 Grundgesetz,
- Eigene Wahl nach Völkerrecht, dem internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte - Artikel 19 (2),
- Schutz des Eigentums aus Art. 14 Grundgesetz,
- Handlungsfreiheit und negative Informationsfreiheit nach Art. 2 Grundgesetz, Weltanschauung nach Artikel 4,
- Würde des Menschen nach Artikel 1 Grundgesetz,
- Gleichheitssatz nach Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz,
- Verbreitungsgrad mobiler Empfangsgeräte, "Multifunktions-TV/-Geräte ungleich Nutzer des ö.-r. Rundfunks"
- Sach- und Systemgerechtigkeit,
- Recht sich keiner Gesundheitsschädigung durch Fernsehen auszusetzen und diese nicht zwangssubventionieren zu müssen (Artikel 2 Grundgesetz).
Gehen wir es an!
Wer nichts wagt, gewinnt nichts.
Wer nichts sagt, wird nicht gehört.
Wer sich nicht bewegt, bewegt nichts.
Das gez-boykott-Team
A. Einstein:
"Gegen organisierte kriminelle Macht gibt es nur organisierte Macht."
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Nur die besten Klagen...
..keine offensichtlichen Schwachstellen..
Volle Zustimmung.
Aber dann gehören die Punkte 11-13 und vor allem 16-20 + 24 dringend aus den Inhaltsanforderungen entfernt.
Das wären nämlich völlig offensichtliche Riesenschwachstellen, die etwaige tatsächlich tragfähige Argumente überdecken.
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Bei einem solchen System mit gleichgeschalteter Judikative werden tragfähige Argumente ignoriert und Unrecht pseudolegalisiert. Rund 18 Euro monatlich klingt zunächst überschaubar, aber da kommen im Laufe der Jahre ganz schöne Summen zustande. Und das bei rund 80 Millionen Einwohnern...vor 30 Jahren hatte das Ganze eine Daseinsberechtigung, heute NICHT mehr. Richter, sprich Recht!
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Nur die besten Klagen...
..keine offensichtlichen Schwachstellen..
Volle Zustimmung.
Aber dann gehören die Punkte 11-13 und vor allem 16-20 + 24 dringend aus den Inhaltsanforderungen entfernt.
Das wären nämlich völlig offensichtliche Riesenschwachstellen, die etwaige tatsächlich tragfähige Argumente überdecken.
Beim Thema Grundsätzliches, Pkt. 2 werden Mehrere Themenfelder für eine unterstützungswürdige Klage erwartet. Wir gehen davon aus, dass die VG Gerichte überwiegend nicht objektiv und unabhängig (http://www.mittelbayerische.de/nachrichten/kultur/artikel/der-zwangsbeitrag-stinkt-zum-himmel/1063624/der-zwangsbeitrag-stinkt-zum-himmel.html) entscheiden. Die gut ausgearbeiteten Argumente werden für das Bundesverfassungsgericht gebraucht, der letztendlich darüber entscheiden wird.
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Aber dann gehören die Punkte 11-13 und vor allem 16-20 + 24 dringend aus den Inhaltsanforderungen entfernt.
Das wären nämlich völlig offensichtliche Riesenschwachstellen, die etwaige tatsächlich tragfähige Argumente überdecken.
Die Punkte 11 - 13 dienen dazu, um zu beweisen, dass örR nicht seinem undefiniertem Auftrag nachkommt. Punkt 24 dient als Beweis, dass örR in der jetzigen Form so wichtig ist wie Schnapps und Zigaretten: wer es braucht, soll es bezahlen und die anderen nicht nerven. Beispiel: durch die Zwangsalimentierung des örR wird die Gesundheitsschädlichkeit des Fernsehens verleugnet. Damals wurden in fast jedem Film Zigaretten geraucht, heute unvorstellbar. Würde heute nach damaligem Maßstab im Film gequalmt, hätte man ein Problem, die Gesundheitsgefährdung durch Zigaretten seinen Kindern zu erklären. Wer nach heutigen Maßstäben in 10 Jahren seinen pubertierenden Kindern glotzen nach 22 Uhr verbieten will, wird sich wohl anhören müssen, dass Fernsehen gesetzlich vorgeschrieben sei und nicht schlimm ist. Für eine Klage muss das natürlich wieder so formuliert werden, dass Paragraphen zum Beweis angeführt werden. Wichtige Argumente zu überdecken kann vermieden werden, indem nach jeder Ausführung ein Antrag gestellt wird, z.B.: "Ich beantrage festzustellen, dass Fernsehkonsum Gesundheitsschädlich ist.", "Ich beantrage festzustellen, dass Singlehaushalte benachteiligt werden.", "Ich beantrage festzustellen, dass örR gegen §10 und §11 RStV verstösst." Am Ende stehen etliche Anträge zur Entscheidung, jedes Grundrecht wird nach diesem Schema einzeln verdeidigt, jeder Vorwurf steht nacheinander zur Debatte. Es muss alles aufgedröselt werden, örR muss jeden Punkt widerlegen, nach heutigen Maßstäben, nicht durch Urteile aus den Jahren 1956 bis 1985.
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Aufgrund des Interesses an einer solchen Klage ...
.. einerseits als Spender
.. andererseits als Verfasser einer solchen aussichtsreichen Klage
.. stellen sich u.a. noch zwei Fragen.
Bislang wurden sämtliche Klagen in erster Instanz abgewiesen bzw. es ist kein Fall bekannt, wo eine Klage gegen den Rundfunkbeitrag bereits in erster Instanz erfolgreich war.
1. Ist es sinnvoll von dieser Spendenaktion und von der Formulierung einer kompletten aussichtsreichen Klage bereits in der ersten Instanz Gebrauch zu machen, wenn davon auszugehen ist, dass sie in erster Instanz ohnehin abgewiesen wird ??
2. Ist es daher ggf. sinnvoller, eine vollständig formulierte aussichtsreiche Klage und die Inanspruchnahme dieser Spendenaktion erst ab der zweiten Instanz einzureichen ??
Der Grund für diese Fragen ist folgender:
Im vorliegenden Fall wird es als erfolgsversprechender betrachtet die Kosten für die (sehr wahrscheinlich abweisende) Klage in erster Instanz allein zu tragen und auf eine komplette Ausformulierung einer aussichtsreichen Klage in erster Instanz zu verzichten.
Grund: Somit hat der BS bzw. die LRA nicht schon im Vorfeld vor der 2. Instanz die Möglichkeit auf die Argumente eingehen zu können.
Es wird weiterhin befürchtet, dass wenn die Argumente schon in erster Instanz vom Gericht abgewiesen werden, diese in der nächsten Instanz gar keine oder keine ausreichende Wirkung mehr haben.
Wie steht das Forum, insbesindere die Moderation zu der Sache ??
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die Idee generell ist super - und es klingt plausibel, das insgesamt ab der 2. Instanz zu machen, dort wird es vermutlich für viele schwierig, das Risiko finanziell noch einzugehen - im Topic ist auch irgendwo drin, dass das dann über eine Art Treuhandkonto eines Anwalts laufen würde (ich finde die Stelle grade nicht)
und auf eine komplette Ausformulierung einer aussichtsreichen Klage in erster Instanz zu verzichten
m.E. ja und nein, auf jeden Fall kann es Sinn machen, bestimmte Inhalte in Reserve zu halten, aber das Klageziel und die Strategie müssen wohl bereits in der ersten Klage in Erscheinung treten.
was die Aussichtslosigkeit angeht, muss hier natürlich auf die Situation in den einzelnen Ländern Bezug genommen werden, dort wo sich ein Landes-Verfassungsgericht geäußert hat, kommt man mit einschlägigen gleichlautenden Argumenten vor VGs oder OVG nicht weiter, das ist insofern "sinnlos", weil die dürfen gar nicht anders entscheiden, mit anderen Worten, auch in der zweiten Instanz ist ein Erfolg mit einschlägiger Argumentierung nicht möglich; abgesehen davon fraglich, ob in diesen Ländern Revision überhaupt zugelassen wird. Somit ist es zum einen wichtig, dass dort solche Klagen gegen inhaltliche Belange (Grundgesetz) laufen, wo der Gang durch die Instanzen noch möglich ist, und zum anderen, dass dort wo gewisse Argumentation blockiert ist, auch wichtige andere Aspekte in den Klagen angegangen werden; ein Beispiel mag die Nr.24 aus dem Katalog sein.
die gesamte Sache "hängt" ja durch die Verschleppung von Widerspruchsbescheiden, zwar ist Untätigkeitsklage überall nach drei Monaten möglich, aber ob man sie erheben will ist individuell sehr unterschiedlich motiviert. Einzige Ausnahme hier ist wohl Bayern, wo direkt geklagt werden kann, bzw. nach noch gültiger Rechtslage auch muss. Dort sollten die Betroffenen das auch tun, auch wenn grundgesetz-Fragen hier kaum behandelt werden können, gibt es noch eine Reihe von anderen Themen die mit der gesamten Thematik zu tun haben.
Ein recht engagierter Anwalt vertieft sich gerade in das Thema der "Zwangsanmeldung"/Strafanzeige, soweit er sich von den Erfolgsaussichten überzeugt hat und hier eine gute Chance sieht, werden wir das Thema weiter verfolgen.
das wäre eines der Beispiele; kein Gericht hat sich bis dato anscheinend mit der Frage auseinandersetzen dürfen, wie dieses Thema rechtllich aussieht. umso mehr ist das relevant, wo derzeitig wohl wieder Zehntausende davon betroffen sind.
Selbstredend sind Verstösse GG und das BVerfG das Ziel, aber auch untergeordnete Themen können bei Erfolg eine Entlastung für viele Betroffene werden.
Grund: Somit hat der BS bzw. die LRA nicht schon im Vorfeld vor der 2. Instanz die Möglichkeit auf die Argumente eingehen zu können.
das sehe ich relativ entspannt. wenn man die Zeit hat, einschlägige Artikel / Gutachten und auch die bis dato ergangenen Urteile eingehend zu studieren, muss man als Fazit sagen: der Kern der Argumente ist bereits ausgetauscht, tlw. erstinstanzlich, tlw. Landes-Verfassungen. alle wissen, worum es letztlich geht, so unglaublich viel neues wird vermutlich nicht dazukommen, aber vielleicht noch die eine oder andere coole Überraschung.
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Anmerkung:
Idealerweise wird die Klage von der ersten Instanz (VG) an das Bundesverfassungsgericht gereicht und so schneller und kostengünstiger die gerichtliche Klärung herbeigeführt. Dies kann auch nach der mündlichen Verhandlung, wo vieles zur Sprache kommt, beschlossen werden.
Es lohnt sich daher die Klage bestmöglich zu verfassen.
Für den politischen Weg (Druck auf die Politik) gibt es im Forum viele mögliche Aktionen. Diese Option wird nach der gerichtlichen Klärung, falls nötig, zum tragen kommen.
Aktionsauswahl:
>> TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice <<
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10426.0.html
>> Brief an den WDR und die GEZ (BAZ) Mitarbeiter <<
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8167.0.html
>> Der Widerstand beginnt mit Taten <<
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9677.0.html
>> abgeordnetenwatch <<
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5320.0.html
>> UNTERSCHRIFTENAKTION: Online-Boykott.der <<
http://online-boykott.de/de/unterschriftenaktion
>> ARD, ZDF ...so GEZ nicht weiter! --- PETITIONEN 2014 ! <<
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10800.0.html
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Ein interessantes Klageverfahren 8 K 3353/13 vor dem VG Arnsberg geht am 20.10.2014 um 10:45 in die entscheidende Phase.
(http://online-boykott.de/ablage2/public/Bildaktionen/Waage-der-Justitia.jpg)
Der Spendenaufruf für das Verfahren in Arnsberg am 20.10.2014 ist gestartet. (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11417.0.html)
Die Vertretung erfolgt durch den bekannten Fachanwalt für Verwaltungsrecht Herrn Rechtsanwalt Thorsten Bölck.
Ein Antrag auf die Aussage des Zeugen Tom Buhrow ist ebenfalls in der Klageschrift enthalten.
Wenn einer gewinnt, gewinnen wir alle. Einer für alle, alle für einen!
Wir danken schon jetzt für Euer Engagement!
Viele Grüße
Das GEZ-Boykott Moderatoren Team
PS:
Weitere Infos (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11417.0.html)
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Hallo Viktor7,
jetzt geht es ja richtig los, ich habe jetzt erst bemerkt, dass bereits 2 Klagen verfolgt werden.
Ich habe beim VWG Würzburg vor ein paar Tagen meine Klageschrift gegen den BR mit mehr als 10 Anträgen eingereicht.
Wohin soll die Klageschrift zur Prüfung (ob Sie als aussichtsreiche Klage unterstütz werden kann) hingesendet werden.
Gruß smilez
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(http://online-boykott.de/ablage2/public/Bildaktionen/Waage-der-Justitia.jpg)
Spendenaufruf für zwei Berufungen vor den Oberverwaltungsgerichten in Berlin und Münster ist heute am 16.12.2014 gestartet:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12377.0.html
Wenn einer gewinnt, gewinnen wir alle.
Zeigen wir den Rundfunkanstalten dass wir nicht locker lassen, niemals!
Für Presse- und Informationsfreiheit!
Wir danken schon jetzt für Euer Engagement!
Viele Grüße
Das GEZ-Boykott Moderatoren Team