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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Stef am 09. August 2014, 23:23
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Hallo Leute,
Person A ist bis vor einem Monat irgendwie von der GEZ vergessen worden. Nun haben sie sie auf dem Schirm und wollen Nachzahlung haben seit 1.1.13.
Betrag beläuft sich auf fast 400 €. Kann das irgendwie abgewendet werden oder hat die Person keine Chance?
Gruß
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Hallo Stef, wer mit den Zahlungsforderungen und allgemein mit der neuen Regelung des "Rundfunkbeitrags" nicht einverstanden ist - und dafür gibt es viele sehr gute Gründe - sollte auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Einen solchen Widerspruch kann man allerdings erst einlegen, wenn man einen offiziellen "Gebühren-/BeitragsBESCHEID" erhalten hat und nicht gegen irgendwelche Zahlungsaufforderungen des "Beitragsservice". Also in der Zwischenzeit die richtigen Informationen sammeln, sich über seine eigene Rechte informieren und dann handeln.
Eine Übersicht bietet der folgende Themenblock:
Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html
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Schau mal hier:
LG Tübingen > Urteil: eklatante Formfehler der Beitragserhebung/ -beitreibung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10569.0.html