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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Lukatz am 09. August 2014, 15:39
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Hallo Zusammen,
im Moment ist Person A im Rechtsstreit mit dem Beitragsservice.
In der Klageerwiderung des WDR heißt es wörtlich:
"Zum einen erklärt der Antragsgegner und Beklagte von einer Vollziehung des hier streitgegenständlichen Betragsbescheids bis zum Abschluss des bereits anhägigen Hauptsacheverfahrens abzusehen."
Versteht Person A das richtig dass der WDR Person A zusichert, solange das Verfahren läuft, sie in Ruhe zu lassen?
Heute hat die Person A erneut eine Zahlungsaufforderung "Zahlung der Rundfunkbeiträge" erhalten worin die gesamten Gebühren aufgeführt sind. ~400€
Was kann Person A tun?
Schließlich wird Person A wieder zur Zahlung genötigt obwohl der WDR zugesichert hat Person A in Ruhe zu lassen.
Vielen Dank und Gruß
Lukatz
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Versteht Person A das richtig dass der WDR Person A zusichert, solange das Verfahren läuft, sie in Ruhe zu lassen?
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A versteht es korrekt. Das Inkasso, die ehem. GEZ, greift zu Psychospielchen, um doch noch die Person A zu brechen und an ihr Geld zu kommen.
Vergleiche auch diese Aussagen:
Beruht auf eigener Erfahrung:
Die Bürger in der Luft hängen zu lassen, ist das beliebte Psycho-Spielchen der ehem. GEZ.
Mit keiner Silbe auf die Schreiben/Widersprüche des Bürgers einzugehen, gehört ebenso dazu. Damit erreichen sie, dass bei einigen Personen der Geduldsfaden reißt und x Prozent der Menschen aufgeben. Es rechnet sich für Anstalten. Die Gebrochenen sind dann keine Gefahr mehr, die durch Klagen entsteht und sichtbar wird. Nach der neg. Bescheidung werden 4 Wochen für eine Klage eingeräumt. Die Zeit des Wartens kann für das Schreiben der Klage genutzt werden.
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Vielen Dank Viktor!
Kann Person A hiermit eine Unterlassungsklage oder einstweilige Verfügung oder irgendein anderes verwaltungsrechtliches Verfahren beginnen?
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In meinen Augen ist es besser, die bestehende Klage im Fokus zu haben. Wozu soll man sich mit der Unterlassungsklage ablenken lassen.