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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: Roggi am 08. August 2014, 20:12

Titel: Strategie und Argumente der Klage bis zum Bundesverfassungsgericht
Beitrag von: Roggi am 08. August 2014, 20:12
Hier die Informationen, die meine Klage betreffen. Ich werde hier meine Argumente posten. Sie sind sicherlich Diskusionsbedürftig.

Zunächst mal, zuständig ist das Verwaltungsgericht 40213 Düsseldorf, Bastionstr. 39.

Der Widerspruchsbescheid kam in einem Din A4 Umschlag, Porto zu 1,45 Euro, als Absender der Beitragsservice.
Betitelt ist er mit "Widerspruchsbescheid des Westdeutschen Rundfunks".
Da ich meine Widersprüche erhoben habe, als der Beitrag noch nicht durch die vielen Urteile der Schande gestützt waren, wird mir natürlich erklärt, dass der RBStV ein Gesetz ist, untermauert durch die Urteile des Bayerischen Gerichtshofs, des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs.  Erklärt wird der Unterschied zwischen Steuer, Beitrag und Abgabe. Erklärungen des typisierten Empfangs in Wohnungen, der Medienkonvergenz und selbstverständlich die Verfassungsmäßigkeit bezüglich Artikel 3 GG, untermauert durch die Urteile des Verwaltungsgerichts Saarland, Bremen und Ansbach, jeweils mit Aktenzeichen.
Auf den Säumniszuschlag wollen die natürlich auch nicht verzichten.
Da dort niemand eine Ungerechtigkeit erkennen kann, ist die Aussetzung der Vollziehung nicht möglich. Eine Rechtsbehelfsbelehrung fehlt natürlich ebenfalls nicht.
Unterschrieben wurde der Widerspruchsbescheid gleich von zwei Sachbearbeitern.

Eine Bitte an die erfahrenen User hier, übernehmt mal für 4 Wochen die Beantwortung der Fragen unserer Neulinge, meine Zeit ist jetzt natürlich knapp. Ich habe die Klage zu 90% fertig, muss aber noch an den Formulierungen feilen und die Argumente mit Paragraphen untermauern. An meine Rechtsschutzversicherung werde ich eine Anfrage starten, mal sehen was da an Hilfe kommt.
Ich halte euch auf dem Laufenden.
Titel: Re: Strategie und Argumente der Klage bis zum Bundesverfassungsgericht
Beitrag von: mickschecker am 08. August 2014, 20:21
Lieber Roggi , ich glaube du kannst diese hartnäckige Nuss knacken .
Das ganze Forum drückt dir sicher fest die Daumen . Grüße mick
Titel: Re: Strategie und Argumente der Klage bis zum Bundesverfassungsgericht
Beitrag von: Bürger am 09. August 2014, 03:27
Außer den einschlägigen Gutachten/ Studien/ Aufsätzen - ganz aktuell und sehr klar

Aufsatz in Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht Heft 5/2014 [Bölck]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10385.0.html

dürfte u.a. - insbesondere bzgl. der eklatanten formalen Fehler des Erhebungssystems - wohl auch dieses einschlagende Urteil des LG Tübingen von Interesse sein

LG Tübingen > Urteil: eklatante Formfehler der Beitragserhebung/ -beitreibung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10569.0.html

Volle Kraft voraus! ;) ;D
Titel: Re: Strategie und Argumente der Klage bis zum Bundesverfassungsgericht
Beitrag von: and am 09. August 2014, 12:58
Hi,
auch Person A bereitet sich auch auf den Erhalt seines Beitragsbescheids vor.
Auch A sieht sich in seinen Rechten verletzt.
A kann keinen "Beitrag" leisten, sondern A _muss_ einen "Beitrag" leisten, da Obdachlosigkeit keine Option darstellt.
Das widerspricht der Natur eines "Beitrages" eines mündigen Bürgers. A leistet einen "Beitrag" an einer "Sache" , wenn A sich aus freien Stücken heraus damit identifizieren kann.

Seine erste Frage bezüglich Strategie einer Klage ist,
ob man in einer Klage mehrere Themenfelder (ggf. kaskadiert) anklagt oder
es auf einen Punkt reduziert, um eine bessere "Klarheit" für einen "Erfolg" zustellen.

Sprich
entweder _ein_ Thema ala Verletzung der Grundrechte
oder
alle Themen die einem einfallen/betreffen plus Anregungen aus anderen Klageschriften.
unvollständige Beispiele:

erste Ebene: grundsätzliche Themen, sei es ideologisch/religös oder halt mündig bürgerlich
Verletzung der Grundrechte, Benachteiligung von Single Haushalten, Benachteiligung von Eltern die Fernsehen als schädliche Einflussnahme sehen.
zweite Ebene: inhaltliche Themen
Datenschutz, Datensparsamkeit, Beitragshöhe, Unterhaltung/Fiktion gehört nicht zum Grundversorgungsauftrag, einseitige & tendenziöse Berichterstattung, die im krassen Widerspruch zum Auftrag stehen.

Titel: Re: Strategie und Argumente der Klage bis zum Bundesverfassungsgericht
Beitrag von: Roggi am 09. August 2014, 22:56
Eine gewisse Ordnung in der Reihenfolge der Argumente ist sicherlich vorteilhaft. Ob es sinnvoll ist, sich über das Programmangebot Gedanken zu machen, sei dahingestellt, es gibt viele Argumente, die schon abgewiesen wurden. Dazu gehört auch der Grundversorgungsauftrag. Da muss man schon sehr gute und neue Argumente haben, wenn man das vorbringen will.
Titel: Re: Strategie und Argumente der Klage bis zum Bundesverfassungsgericht
Beitrag von: TVfrei am 10. August 2014, 11:28
@and #3

Eine Gewichtung der Themen sollte auf jeden Fall ratsam sein und da dürften die Grundrechtsverletzungen und Zahlungszwang (rechtlicher Status des Beitrags?) ganz oben stehen. 
Titel: Re: Strategie und Argumente der Klage bis zum Bundesverfassungsgericht
Beitrag von: BinDagegen am 11. August 2014, 12:59
Es zeigt sich mal wieder, dass einfach alles an Widersprüchen über einen Kamm gezogen wird, egal wie gut die Gegenargumente sind. Was mich persönlich am meisten dabei schockiert, ist die Tatsache das auf den Widerspruch an sich nicht eingegangen wird. Denn so "müsste" das normal ablaufen, wenn man schon auf Seiten der RA meint, eine Einzelfallregelung aufzuziehen. Nur, hier werden keine Einzelfälle behandelt. Stattdessen schwadroniert die RA einfach allgemein über das angebliche Recht und das alles in Ordnung ist mit diesem Beitrag und dem lächerlichen Säumniszuschlag den es nicht geben kann.

Das dies dann von den Gerichten als einwandfreien Widerspruchsbescheid anerkannt wird, ohne dass die RA die Widerspruchsgründe überhaupt im Detail behandelt (denn dafür ist das Widerspruchsverfahren normal gedacht), lässt einen einfach nur sprachlos zurück.

Es führt (zumindest derzeit) einfach kein Weg an einer Klage vorbei, egal wie gut der Widerspruch auch sein mag.

Titel: Re: Strategie und Argumente der Klage bis zum Bundesverfassungsgericht
Beitrag von: Beitragsfeind am 16. August 2014, 11:16
Roggi, viel Erfolg, halte uns auf dem Laufenden!
Den Artikel, den Bürger gepostet hat aus der "Neue[n] Zeitschrift für Verwaltungsrecht", finde ich sehr gut. Hier u.a. ein gutes Argument daraus, mit dem es das Bundesverfassungsgericht nicht einfach haben wird:

Interessant ist dann noch dies - von uns und jedem logischen Menschenverstand her - auch schon von Degenhart klar herausgestellt:
Zitat
Besonders anschaulich hat das BVerfG den Beitrag in seinem Beschluss vom 20. 5. 1959 definiert:
Der Kreis der Beitragspflichtigen muss abgegrenzt werden.

Das wesentliche Merkmal einer "abgegrenzten Gruppe" ist nicht gegeben.
Die "Gruppe" (der sog. "Rundfunkbeitragspflichtigen") ist die "Allgemeinheit".


Titel: Re: Strategie und Argumente der Klage bis zum Bundesverfassungsgericht
Beitrag von: Roggi am 19. August 2014, 23:04
Für meine Klage hat die Potsdamer Massenabfertigung neue Erkenntnisse gebracht, obwohl das Urteil hier noch nicht komplett zu lesen ist. Für jedes Argument, welches ohne Beweise in den Raum gestellt wurde, werde ich einen Antrag stellen, dass dafür Beweise zu liefern sind. Denn die Klageerwiderung der Rundfunkanstalt meines Misstrauens wird sicherlich mit teuflischem Grinsen auf die unausgegorenen Urteile der Schande verweisen. Da hat es sich für mich wenigstens gelohnt, die bisherigen Urteile der Schande zu analysieren, auch wenn ich aus zeitlichen Gründen davon noch nichts veröffentlicht habe.
Titel: Re: Strategie und Argumente der Klage bis zum Bundesverfassungsgericht
Beitrag von: Rochus am 20. August 2014, 08:33
Für meine Klage hat die Potsdamer Massenabfertigung neue Erkenntnisse gebracht, obwohl das Urteil hier noch nicht komplett zu lesen ist. Für jedes Argument, welches ohne Beweise in den Raum gestellt wurde, werde ich einen Antrag stellen, dass dafür Beweise zu liefern sind....

Die Herrschaften arbeiten gerne mit  Behauptungen, Beweise bleiben sie in der Regel schuldig. Das fängt bereits mit dem fulminanten Gutachten des Prof. K. aus H. an.
Titel: Re: Strategie und Argumente der Klage bis zum Bundesverfassungsgericht
Beitrag von: Roggi am 22. August 2014, 23:14
Heute war Person A beim Anwalt. Da auf 38 Seiten nur die Grundrechtsverstösse in leicht gekürzter Fassung beklagt wurden, kam zunächst ein Dämpfer. Das würde auf eine Verfassungsbeschwerde hinauslaufen, sowas wird nicht zugelassen, weil bei 17,98 Euro monatlich das Grundgesetz als höchstes Gesetz nicht auf diesem Weg angewendet werden kann.
Die Würde nach Artikel 1 GG wird nicht verletzt, wie bei Steuern gilt das auch bei Abgaben.
Die Freiheit nach Artikel 2 wird nicht eingeschränkt, das gilt wohl nicht bei Finanzen, sondern nur bei körperlicher Einschränkung der Freiheit.
Der Rest der Klage muss genauer angeschaut werden, wenn der Anwalt die Klage gelesen hat, wird ein neuer Termin gemacht.
Die Klage wird wohl wie üblich klein anfangen müssen, um von Instanz zu Instanz zu gelangen.
Person A war verwundert, warum Koblenzer in dem Massenverfahren keine Grundrechtsverstösse mit beklagt hat. Koblenzer konnte wohl auch nicht wie er wollte.
Wird wohl nicht so einfach sein wie erhofft. Wenigstens beinhaltet die Rechtsschutzversicherung von Person A Steuern und Abgaben, aber nur in der ersten Instanz.
Es bleiben für eine Klage nach Abzug der Grundrechtsverstösse nur noch:
Anzweifeln des Kirchhof-Gutachtens
Anzweifeln der richtigen Anwendung für die Typisierung und Pauschalisierung
Verstösse der Rundfunkanstalten gegen §10 und §11 RStV
Manipulation und Propaganda in den Sendungen des örR
Ausdehnung der Pressefreiheit auf die Rundfunkfinanzierung
Gesundheitsschädlichkeit des Fernsehens

Nun heisst es erstmal, alles neu zu formulieren.
Titel: Re: Strategie und Argumente der Klage bis zum Bundesverfassungsgericht
Beitrag von: gelddruckmaschine am 22. August 2014, 23:59
Hallo Roggi,
warum das Kirchhofgutachten anzweifeln? Es hätte nur umgesetzt werden müssen mit der von ihm angemahnten Berücksichtigung des Wegfalls von Radiowerbung, Zweitwohnungs-, Studenten- und Nichtnutzerbefreiung. Dann wär Ruhe.
Vielleicht ist es günstig, sich darauf zu berufen, dass es in wesentlichen Punkten nicht umgesetzt wurde und so die individuellen Rechte und den Landfrieden gefährdet.

18 Euro im Monat ergeben doch über die Jahre und auf viele Köpfe gerechntet Unsummen.
Warum sollen da die Grundrechte außen vor bleiben... das Ganze wiegt schwerer als die Summe seiner Teile.
Herzliche Grüße
 :angel:
Titel: Re: Strategie und Argumente der Klage bis zum Bundesverfassungsgericht
Beitrag von: dimon am 23. August 2014, 00:12
Anzweifeln des Kirchhof-Gutachtens
Anzweifeln der richtigen Anwendung für die Typisierung und Pauschalisierung
Verstösse der Rundfunkanstalten gegen §10 und §11 RStV
Manipulation und Propaganda in den Sendungen des örR
Ausdehnung der Pressefreiheit auf die Rundfunkfinanzierung
Gesundheitsschädlichkeit des Fernsehens

damit kommt man nicht weiter, ist nur meine Meinung
Titel: Re: Strategie und Argumente der Klage bis zum Bundesverfassungsgericht
Beitrag von: gelddruckmaschine am 23. August 2014, 01:00
@Roggi
Zu Artikel 2: Körperliche Einschränkungen, gesundheitliche Beeinträchtigungen erlebe ich durch TV-Konsum und durch den Aspekt des kostenpflichtigen Zwangsangebots, der einen  Verstoß gegen das Grundgesetz darstellt.

Argumente 4:
"Der Zwangsbeitrag verletzt lebenslänglich meine Würde, indem er die persönliche Selbstbestimmung verneint, für welche angebotene Freizeitbeschäftigung – die ich nicht einmal ausübe – Zwangsbeiträge zu entrichten sind. Damit verstößt er gegen das Grundgesetz, Artikel 1:
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Nicht irgendjemand – sondern ein anderes offizielles Regierungsorgan - die Landeszentrale für politische Bildung führt dazu aus:
„Verfassungsrechtlich ist nach Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes „die Würde des Menschen ist unantastbar“, sie wird als unveränderliches (vorkonstitutionelles) Grundrecht angesehen und beginnt mit seiner Zeugung (umstritten). Sie ist unmittelbar geltendes Recht, nicht nur eine Absichtserklärung. Die Würde des Menschen ist oberster Wert des Grundgesetzes.[6] Darüber hinaus sollen die allgemeinen Menschenrechte ein würdevolles Dasein sichern. Die Menschenwürde wird somit einerseits zum „tragenden Fundament der Menschenrechte“, andererseits aber auch zu deren höchstem Ziel, wenn auch vielleicht unerreichbaren Ideal. Für Franz Josef Wetz besteht weltanschauungsneutral (insoweit möglich) „der wahre Gehalt menschlicher Würde in verwirklichten Menschenrechten – einem Leben in körperlicher Unversehrtheit, freiheitlicher Selbstbestimmung und Selbstachtung sowie in sozialer Gerechtigkeit“.
[7] Franz J. Wetz: Die Würde des Menschen: antastbar? (Heft der niedersächsischen Landeszentrale für politische Bildung; PDF-Datei; 920 kB)

Die freiheitliche Selbstbestimmung durch nicht abgerufene Fernsehprogramme Geld einzusparen und meine Gesundheit zu schützen wird mir genommen. Auch daher verstößt der Zwangsbeitrag gegen den §1 des Grundgesetzes. "

Herzliche Grüße
 :angel:
Titel: Re: Strategie und Argumente der Klage bis zum Bundesverfassungsgericht
Beitrag von: Carina am 23. August 2014, 09:13
Schade Roggi,
das wird also doch mühseliger als erhofft. Also volle Kraft voraus!  ;)

Ich sehe bei den vielen guten Argumenten hier wenig Chancen, daß ein Richter Verständnis zeigt bspw bei der Gesundheitsschädigung. Das mag ein persönlicher Grund sein, warum man nicht fern sieht .... "aber man muß sich den Quatsch ja nicht ansehen!" Zitat Eidtner

Ich bezweifle da eher die ständig propagierte Wichtigkeit des ÖRR. Der Grund, weshalb eben auch Nichtseher zahlen sollen.
Die Sendungen des ÖRR sollen für die Demokratie wichtig sein und mir strukturelle Vorteile bringen!
Und das, obwohl diese "Gesamtveranstaltung Rundfunk" hauptsächlich aus Unterhaltung besteht .... hallooooo!!

TV in der jetztigen Form ist in erster Linie Hobby. Das Hobby der anderen bringt mir keine Vorteile.
Titel: Re: Strategie und Argumente der Klage bis zum Bundesverfassungsgericht
Beitrag von: Roggi am 23. August 2014, 09:21
Das Problem scheint zu sein, dass die Grundrechte zunächst nicht allein dafür herhalten können, um gegen den RBStV zu klagen. Die Argumente sind ja reichlich vorhanden, aber da sagen die Verwaltungsgerichte, Steuern und Abgaben sind so, dass sie nunmal die Bürger belasten. Sonst könnte ja die Steuer mit dem gleichen Argument verweigert werden. Nun heisst es abwarten, 38 Seiten kann ein Anwalt auch nicht durch überfliegen der Seiten lesen. Ich glaube, Person A hat reichlich gute Argumente angeführt und ordentlich begründet.

Mit anzweifeln des Kirchhof-Gutachtens ist gemeint, dass das Gutachten feststellt, dass die Gebühr umgestellt werden muss von Teilnehmern mit Empfangsgeräten auf Beitrag für Haushalte auch ohne Empfangsgeräte. An keiner Stelle wird aber festgestellt, dass es Verfassungskonform ist, jeden zu belasten, ausser durch die Definition des Beitrags im Steuerrecht. Dass Kirchhof die Werbefreiheit und die Widerlegbarkeit forderte, wurde auch in der Parlamentssitzung festgestellt, aber ignoriert.
Die Typisierung und Pauschalisierung wird ebenfalls verwendet, ohne dass durch Gesetz bestimmt wurde, wie typisiert und pauschalisiert werden darf oder muss. Keinerlei aktuelle Nachweise, keine verlässlichen, diesbezüglichen Statistiken stützen die Behauptungen Kirchhofs. Es scheint Statistiken zu geben, aber traue keiner Statistik, die man nicht selbst gefälscht hat. Für derartige Eingriffe in die Grundrechte sollte ein Gutachten auf gesetzlicher Basis und mit gesetzlich geregelten Formalitäten erstellt werden.
Die Verstösse gegen §10 und §11 RStV in Verbindung mit dem ZDF-Urteil zeigen, dass Manipulation und Propaganda möglich ist.
Dass die Pressefreiheit durch das Grundgesetz geschützt ist, sollte nicht bedeuten, dass die Finanzierung genau so geschützt werden muss, denn der Missbrauch durch örR ist offensichtlich.
Die Gesundheitsschädlichkeit des Fernsehens muss unter anderem dazu herhalten, um zu beweisen, dass Rundfunk nicht nur Vorteile bringt. Die Vorteile durch örR müssen zunächst bewiesen werden.
Diese Argumente bleiben übrig von den 38 Seiten Klage, wenn die Grundrechtsverstösse erst mal aussen vor bleiben.
Weitere Argumente werden nun gesammelt.
Titel: Re: Strategie und Argumente der Klage bis zum Bundesverfassungsgericht
Beitrag von: Redfox am 23. August 2014, 14:04
Man sollte die Klage mit allen sinnvollen Aspekten begründen. Das fängt mit den formalen Fehlern des Bescheides und des Verwaltungsverfahrens an und schließt sowohl die formelle als auch materielle Verfassungswidrigkeit ein. Zu allen Punkten sollte man die persönliche Verletzung der Rechte herausstellen.

Im Forum habe ich manchmal den Eindruck, dass die Klagegründe je nach Stimmung gewichtet werden, dass ist m.E. falsch. Nach dem Urteil in München haben viele den abgabenrechlichten Aspekt völlig abgeschrieben - obwohl für diese Frage das BVerfG und nicht das Landesvefassungsgericht zuständig ist.
Titel: Re: Strategie und Argumente der Klage bis zum Bundesverfassungsgericht
Beitrag von: gelddruckmaschine am 23. August 2014, 14:13
Meine unmaßgebliche Meinung ist noch immer, dass mir zwangsweise keine  zahlungspflichtigen Angebote aufoktroyiert werden dürfen, deren Konsum mich fernsehsüchtig macht und darüber hinaus meine körperlich-seelisch-geistige Gesundheit schädigt (Alle Argumente zum Weiterdenken in diesem Forum) - ganz unabhängig vom angeblich demokratiefördernden Anspruch oder der sonstigen Qualität des Programms.
Meine Gesundheit ist für mich das höhere Gut - und ich denke nach allen §§ des GG und EMK auch !

@Carina
Die persönlichen Gründe und Gewissensentscheide wurden hier im Forum unlängst noch einmal in Zusammenhang mit der Wehrpflicht diskutiert und zeigen m.E. Perspektiven in Richtung Härtefallregelung auf. Irgendwo da MUSS ein Notausstieg eingeräumt werden.

Zitate von niederschwelligen, u.U. selbst fernsehabhängigen Richtern finde ich hier an dieser Stelle und gerade zu diesem Zeitpunkt nicht zielführend sondern für den ein oder anderen entmutigend.

Ich habe keine Lust, mir die Terminologie und Denke der Gegenseite zu eigen zu machen oder mich dadurch in meiner Argumentation irritieren zu lassen.

Warum soll ich für den 'Quatsch' denn bezahlen müssen, wenn ich nicht nur Quatsch sondern auch 'Hochkulturelles' wie Arte ablehne (obwohl das bestimmt sehr gut gemacht ist) - einfach weil mir das Sehen/Schauen/Glotzen schadet.

Dass Zucker aus der besten Confiserie genauso schadet wie aus dem Billigladen, ist längst erwiesen.

Und ich möchte mir mein Hirn weder durch Qualitäts-  noch durch Billigsendungen erweichen lassen und allein schon für das Angebot bezahlen müssen. „Sie müssen sich die Gesundheit ja nicht schädigen lassen – Hauptsache Sie zahlen!“ …
HALLO -- GEZ noch? Ist da noch ein Funken von Menschwürde übrig?

 :angel:
Titel: Re: Strategie und Argumente der Klage bis zum Bundesverfassungsgericht
Beitrag von: Carina am 24. August 2014, 08:48
Zitat
Zitate von niederschwelligen, u.U. selbst fernsehabhängigen Richtern finde ich hier an dieser Stelle und gerade zu diesem Zeitpunkt nicht zielführend sondern für den ein oder anderen entmutigend.

Ok, das ist ein Standpunkt. Aber man sollte sich darauf einstellen, daß bei der Begründung wieder diese Floskel kommt: "Keiner wird gezwungen TV zu schauen". Ich finde genau da sollte man ansetzen. Warum du kein TV schaust, finde ich eher zweitrangig. Jeder Nichtseher wird einen guten Grund haben. Mir persönlich ist zunächst mal die Zeit zu schade, ich habe andere Hobbys, fertig!

Als nächstes steht also die Frage im Raum, warum der „Quatsch“ von allen finanziert werden muß. An dieser Stelle greife ich gerne die Formulierung des Herrn Eidtner auf.
Also, warum ist Quatsch so wichtig für die Demokratie?
In diesem Zusammenhang kann man die Nachteile des TV-Konsums anbringen (Suchtverhalten etc...), um an dem Status der Flimmerkiste zu rütteln. TV bringt eben nicht nur Vorteile, sondern erhebliche Nachteile mit sich.

Zitat
Ich habe keine Lust, mir die Terminologie und Denke der Gegenseite zu eigen zu machen oder mich dadurch in meiner Argumentation irritieren zu lassen.

Ich will mich auch nicht irritieren lassen, aber ich greife das gerne auf, um es für mich zu verwenden.
Um es deutlich zu sagen:
Ich wehre ich mich an jeder Stelle dagegen, daß so ein Begriff wie „Gesamtveranstaltung Rundfunk“ etabliert wird, ohne dessen Inhalte und das Verhältnis zum ÖRR vorher zu erklären!
Titel: Re: Strategie und Argumente der Klage bis zum Bundesverfassungsgericht
Beitrag von: odenil am 24. August 2014, 10:43
Meine unmaßgebliche Meinung ist noch immer, dass mir zwangsweise keine  zahlungspflichtigen Angebote aufoktroyiert werden dürfen, deren Konsum mich fernsehsüchtig macht und darüber hinaus meine körperlich-seelisch-geistige Gesundheit schädigt (Alle Argumente zum Weiterdenken in diesem Forum) - ganz unabhängig vom angeblich demokratiefördernden Anspruch oder der sonstigen Qualität des Programms.
Meine Gesundheit ist für mich das höhere Gut - und ich denke nach allen §§ des GG und EMK auch !
Das Argument habe ich schon ein paarmal hier gelesen, ich halte es aber für eine komplette Luftnummer.
Natürlich ist fernsehen an sich nicht gesundheitsschädlich wie z. B. rauchen. Genau so könnte man argumentieren, lesen sei gesundheitsschädlich und sich auf Beispiele beziehen, wo Leute soziale Kontakte vernachlässigen und nur noch Arztromane lesen.
Suchtpotential bietet jedes Medium. Mal davon abgesehen würden die Vertreter des örR sagen "ja, genau gegen diese Probleme gehen wir an mit unserem Bildungs- und Qualitätsfernsehen" und würden entsprechende Studien vorlegen.

Es kommt immer auf die Dosierung an. Keiner wird zum Dauerkonsum gezwungen oder sich hirnerweichende Grütze anzusehen.
Für mich liegt es auf der Hand, dass man mit solchen Argumenten nicht weiter kommt. Das ist zu schwammig und zu beliebig.
Wenn ich einen Teil der Steuer zurückhalten würde, mit dem Argument, ich kann mit meinem Gewissen nicht vereinbaren, dass mein Geld in den Straßenbau fließt, weil das zweifellos ökologische und letztendlich gesundheitliche Schäden hervorruft (ganz aktuell Stichwort Feinstaub), hätte ich vor Gericht wohl ähnliche "Chancen".

Ich bin der Meinung, es müssen ganz konkrete Punkte angegriffen werden und keine Weltanschauungen.

Titel: Re: Strategie und Argumente der Klage bis zum Bundesverfassungsgericht
Beitrag von: itsfivetotwelve am 24. August 2014, 11:36
Hallo @odenil,

ich teile Deine Meinung. Mein Ansatzpunkt ist die Grundversorgung mit ÖR Rundfunk und der Einfluss der Politik. Und daran werde ich notfalls bis Brüssel festhalten.
Titel: Re: Strategie und Argumente der Klage bis zum Bundesverfassungsgericht
Beitrag von: itsfivetotwelve am 24. August 2014, 11:38
Und hier hoffe ich Speziell auf Länder wie die Niederlande, welches die Rundfunkbeitrag vor Jahren in eine Steuer überführt haben. Das auf jedenfall ist demokratischer und besser kontrollierbar.
Titel: Re: Strategie und Argumente der Klage bis zum Bundesverfassungsgericht
Beitrag von: Roggi am 24. August 2014, 11:43
Einiges mag richtig sein, was Odenil schreibt, aber örR ist kein Bildungsfernsehen und mit Qualität hat es soviel gemeinsam wie mit den privaten Sendern. Eine Studie, um Qualität zu belegen, würde nur ein Mann mit fundierten Kenntnissen in den Bereichen Statistik und deren interpretation hinbekommen, also Kirchhof. Dass man sich diesem Quatsch entziehen will, ist keine Frage der Weltanschauung, sondern des gesunden Menschenverstandes. Beispiel:
Raucherkneipen wurden verboten, obwohl man sich dieser Gesundheitsschädigung nicht freiwillig aussetzen muss. Trotzdem kommt niemand auf die Idee, einen Kneipenbeitrag von den Rauchern und Nichtrauchern zu erheben, um diese Stätten der Gastlichkeit und sozialer Verbindungen zu retten.
Titel: Re: Strategie und Argumente der Klage bis zum Bundesverfassungsgericht
Beitrag von: itsfivetotwelve am 24. August 2014, 11:51
Hallo @Roggi,

es wird eine Art von Belastung geben. Als Steuer oder sonstwas. Die werden es einfach so begründen, daß z. B. die Bevölkerung bei wichtigen Sachen unterrichtet werden muß und den Bildungsauftrag werden Sie uns auch um die Ohren hauen. Was natürlich auch in einer Gesellschaft nicht ganz vom Tisch zu wischen ist. Mir wäre schon recht, wenn wir es schaffen, den Beitrag drastisch für alle zu senken. Die jetzige angebliche Grundversorgung mit ÖR ist auf jedenfall ein absoluter Hohn; ein politisch gewollter Selbstbedienungsladen.
Titel: Re: Strategie und Argumente der Klage bis zum Bundesverfassungsgericht
Beitrag von: Viktor7 am 24. August 2014, 12:08
Meine unmaßgebliche Meinung ist noch immer, dass mir zwangsweise keine  zahlungspflichtigen Angebote aufoktroyiert werden dürfen, deren Konsum mich fernsehsüchtig macht und darüber hinaus meine körperlich-seelisch-geistige Gesundheit schädigt (Alle Argumente zum Weiterdenken in diesem Forum) - ganz unabhängig vom angeblich demokratiefördernden Anspruch oder der sonstigen Qualität des Programms.
Meine Gesundheit ist für mich das höhere Gut - und ich denke nach allen §§ des GG und EMK auch !
Das Argument habe ich schon ein paarmal hier gelesen, ich halte es aber für eine komplette Luftnummer.
Natürlich ist fernsehen an sich nicht gesundheitsschädlich wie z. B. rauchen. Genau so könnte man argumentieren, lesen sei gesundheitsschädlich und sich auf Beispiele beziehen, wo Leute soziale Kontakte vernachlässigen und nur noch Arztromane lesen.
Suchtpotential bietet jedes Medium. Mal davon abgesehen würden die Vertreter des örR sagen "ja, genau gegen diese Probleme gehen wir an mit unserem Bildungs- und Qualitätsfernsehen" und würden entsprechende Studien vorlegen.

Es kommt immer auf die Dosierung an. Keiner wird zum Dauerkonsum gezwungen oder sich hirnerweichende Grütze anzusehen.
Für mich liegt es auf der Hand, dass man mit solchen Argumenten nicht weiter kommt. Das ist zu schwammig und zu beliebig.
Wenn ich einen Teil der Steuer zurückhalten würde, mit dem Argument, ich kann mit meinem Gewissen nicht vereinbaren, dass mein Geld in den Straßenbau fließt, weil das zweifellos ökologische und letztendlich gesundheitliche Schäden hervorruft (ganz aktuell Stichwort Feinstaub), hätte ich vor Gericht wohl ähnliche "Chancen".

Ich bin der Meinung, es müssen ganz konkrete Punkte angegriffen werden und keine Weltanschauungen.

Hallo odenil,

es für etwas halten, heißt nicht wissen.
Woher hast du das her, dass TV-Konsum in der in Deutschland üblichen Menge nicht schädlich ist? 
Teilweise entkräftest du deine eigene Aussage "fernsehen an sich nicht gesundheitsschädlich" selbst:
"Suchtpotential bietet jedes Medium", "hirnerweichende Grütze"

Wenn du diese Infos:

Zitat
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10015.0.html
> Gesundheitsschädigung durch Fernsehen:
Einen Vorteil hat die ganze Gesellschaft, wenn mehr Bürger weniger Zeit vor dem TV Gerät verbringen und sich berieseln lassen. Bewegung ist gesünder und lesen bildet deutlich mehr als TV, dies ist eindeutig belegt. TV richtet mehr Schaden als Nutzen. Um das zu erkennen, ist häufig ein Abstand von der TV Droge von Nöten. Die Wahl und das Recht sich nicht an der Zwangssubventionierung der Gesundheitsschädigung durch einen Anbieter zu beteiligen wird mir und jedem Bürger genommen.
Profitieren von Fernsehen? Wo sind die Belege für diesen Unsinn? Einige wenige profitieren vom Fernsehen, die Gesellschaft als solche - wohl kaum.

Belege für die Gesundheitsschädigung durch Fernsehen:

Endlich bewiesen: Fernsehen macht dumm (http://www.netzwelt.de/news/72582-endlich-bewiesen-fernsehen-macht-dumm.html)
10 psychologische Fakten über Fernsehen (http://www.alltagsforschung.de/10-psychologische-fakten-uber-fernsehen/)
Gesundheitsschädlichkeit des Fernsehens (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4459.0.html)
TV-Konsum zerstört die Tagträume der Konsumenten - damit deren seelisches Gleichgewicht und langfristig auch deren seelische Gesundheit (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10121.0.html)
Fernsehsucht - Wenn Fernsehen zur Droge wird (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10637.0.html)
TV-Glotzen verhindert ‚Flow’ und Glücksempfinden (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10635.0.html)
Fernsehen treibt Blutdruck in die Höhe (http://www.stern.de/wissen/mensch/tv-als-gesundheitsrisiko-fernsehen-treibt-blutdruck-in-die-hoehe-601567.html)


aufmerksam gelesen hättest, wüstest du es bereits besser.

Hattest du dich mit diesen Argumenten und Informationen auseinandergesetzt?
Welchen Argumenten kannst du zustimmen und welchen nicht?
Titel: Re: Strategie und Argumente der Klage bis zum Bundesverfassungsgericht
Beitrag von: jedi_ritter am 24. August 2014, 17:38
In letzter Zeit frage ich mich, wie sieht es mit der offensichtlichen Unfairness des Zwangsbeitrags gegenüber kirchlichen Institutionen aus?

Man kann sich in Deutschland von der Kirchensteuer befreien lassen, allerdings ist man gezwungen ÖRR zu finanzieren, die - wie u. a. öfter in diesem Forum aufgezeigt wurde - ständig gegen das Gebot von Sparsamkeit und Sorgfalt verstößt. Einfach nur diktatorisch und ausbeuterisch diese ÖRR Lobby... >:(
Titel: Re: Strategie und Argumente der Klage bis zum Bundesverfassungsgericht
Beitrag von: Daniel61 am 24. August 2014, 18:11
Nun, dann habe ich nur noch knapp 2 Wochen um meine Klage neu zu formulieren und einzureichen, dass wird hart.  Hatte drei Wochen "Urlaub", und habe mich in der Hauptsache mit nichts weiter als dieser Rundfunk-Diktatur, einem Wasserrohrbruch und kaputten Bremsen an meinem Auto herumgeschlagen.

Auch ich hatte mich auf die Grundrechte gestützt:  diejenigen, welche in der Verfassung des Landes Rheinland-Pfalz verankert sind, sowie die Rechte aus dem Grundgesetz.  Wenn dass nicht geht - was denn dann?

So langsam macht mich dieser ganze Rundfunk-Scxxxxs-Dreck WIRKLICH wütend!

In der letzten Woche habe ich unzählige Stunden damit verbracht und Urteile des BVG gelesen.  Dort stand zu lesen (ich muss es erst wieder heraussuchen), dass man sich auch auf "die Summe der Abgaben" berufen kann, welche den Bürger belasten.  (Gebot der Unverhältnismäßigkeit)  Hat jemand davon schon einmal gehört?  Dass würde bedeuten, dass der seit letztem Jahr zu zahlende Wasser-Cent ebenso wie die Umlage zur Energie-Wende, welche den Strom extrem verteuert hat, berücksichtigt werden müssten.

Dazu kämen auch noch der Anstieg der Grundsteuern, welcher ja auch durch die Mehraufwendungen der Kommunen am neuen Rundfunkbeitrag verursacht wird.  (Was schon alleine zu einer Mehrbelastung der Bürger führt.)

@ Roggi:  Dürfte ich mit Dir per PN Kontakt aufnehmen?  Ich habe grade ganz arg das Gefühl, dass mir die Zeit ausgeht....

Gruß!

D61 
Titel: Re: Strategie und Argumente der Klage bis zum Bundesverfassungsgericht
Beitrag von: Redfox am 24. August 2014, 18:49
Reiche doch erst  mal die Klage einschl. Antrag mit Kopien der  Beitragsbescheide, Widerspruchsbescheid und Deinen Widerspruchsschreiben ein und behalte Dir die Abgabe der ausführlichen Klagebegründung ausdrücklich vor - habe ich auch so gemacht.

Wenn Du eine Schriftsatzfrist gesetzt bekommst, hast Du mindestens noch mal 4 Wochen. Einmal Verlängerung bekommst Du mit einer Begründung auch noch mal oben drauf.
Titel: Re: Strategie und Argumente der Klage bis zum Bundesverfassungsgericht
Beitrag von: gelddruckmaschine am 24. August 2014, 21:35
@odenil
Natürlich kann auch Lesen gesundheitsschädlich sein... Für die Augen etc.
Einen RiesenUnterschied sehe ich darin, dass bisher keiner GEZwungen wird für's Lesen zu zahlen, auch wenn er nicht lesen will - bisher....  ;)

Deine Zweifel an der Gesundheitsschädlichkeit des TV-Glotzens übersehen m.E., dass Fernsehen über die Reaktion des Gehirns auf optische Bewegungsreize fernsehsüchtig macht.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10637.0.html

Wenn dieser Zustand erstmal eingetreten ist, kommt es im weiteren zu den gesundheitsschädigenden Folgen.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10637.0.html

Und für ein kostenpflichtiges ZwangsAngebot eines süchtig machenden Mediums, das ich mir in Folge der Sucht körperlichseelischgeistigsoziale Gesundheitsschäden verursacht, zahl ich nun mal nix!

Habe hier nur wissenschaftliche Ergebnisse zusammengestellt, die vom TV verschwiegen werden. Darunter sind internationale wissenschaftliche Hochkaräter (die HarvardUni oder Prof. Csikszentmihalyi, Sucht-, Flow- und Glücksforscher)

Kennst Du gegenüber den -zig Untersuchungen negativer Folgen, auf die ich mich beziehe, eine einzige klitzekleine, die positive Effekte des Fernsehens benennt -  außer dass es kurzfristig Mord und Totschlag in Familien verhindert?

Ich erinnere mich, dass in den USA vor vielen Jahren bei Zigaretten zunächst für den Aufdruck 'Gesundheitsschäden' geklagt werden musste und dann später noch einmal, um die Suchgefährdung deutlich zu machen.  Das sind zunächst zwei verschiedene Bereiche, die sich aber in einem Teufelkreis gegenseitig verstärken.

Meine Argumentation bietet sich natürlich nur denjenigen an, die sich darin wiederfinden. Ich finde es ohnehin sinnvoller, wenn jeder die Argumentation verfolgt, die er vertreten kann.
Da Schöne bei uns ist ja, dass jeder den Weg gehen kann, den er für praktikabel hält - auch ohne die Argumentation anderer als 'Luftnummer' zu disqualifizieren, ohne sie vielleicht ein Stück weiter gedacht zu haben..

Aber ich find's in jedem Fall gut, Argumente hier kontrovers zu diskutieren. Das schärft das Denken und Argumentieren für die verbohrtvernagelten Schranken der Gerichte.

 :angel:
Titel: Re: Strategie und Argumente der Klage bis zum Bundesverfassungsgericht
Beitrag von: gelddruckmaschine am 24. August 2014, 23:01
Nachtrag @ odenil

Danke für Deinen Anstoß zum Weiterdenken.

Vielleicht kannst Du mit dem Begriff Gesundheitsschäden etwas mehr anfangen, wenn Du Dir die WHO-Definition von Gesundheit anschaust:
 
http://de.wikipedia.org/wiki/Gesundheit

„Gesundheit
Gesundheit des Menschen ist laut Weltgesundheitsorganisation „ein Zustand des vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlergehens und nicht nur das Fehlen von Krankheit oder Gebrechen.“[1] („Health is a state of complete physical, mental and social well-being and not merely the absence of disease or infirmity.“)“

Ich denke, damit liegen die Argumente über Gesundheitsschädigungen voll auf Kurs:

Mein vollständiges körperliches, geistiges und soziales Wohlergehen wird durch unstrittig Fernsehsucht erzeugenden TV-Konsum, der mir durch ein kostenpflichtiges Zwangsangebot nahe gelegt wird, weit mehr als unerheblich beeinträchtigt - wie die von mir angeführten Untersuchungen belegen.

Deshalb lehne ich jeden TV-Konsum genauso ab, wie die konstruierte Zahlungspflicht für die von mir unangeforderten und ausdrücklich unerwünschten Zwangsangebote.
Titel: Re: Strategie und Argumente der Klage bis zum Bundesverfassungsgericht
Beitrag von: Carina am 25. August 2014, 08:04
.....TV-Konsum, der mir durch ein kostenpflichtiges Zwangsangebot nahe gelegt wird.....

Da kommt man wieder zu dem Satz: Es besteht ja keine Pflicht fern zu sehen. Es geht nmM eben nicht darum, daß du glaubhaft belegen kannst kein ÖRR (oder TV allg.) zu nutzen. Es geht darum, daß du zahlen sollst obwohl du es nicht nutzt. Es geht um die Frage, worin der individuelle und strukturelle Vorteil für dich als Nichtnutzer bestehen soll.

Darauf müssen wir konkrete Antworten fordern und kein Demokratie-Wischiwaschi. Die "Gesamtveranstaltung" ist mir in diesem Zusammenhang auch völlig schnuppe, es geht allein um den ÖRR. TV ist nicht ÖRR.


Nebenbei:
Ich würde es sehr begrüßen, wenn die negativen Auswirkungen des TV-Konsums in den Mittelpunkt öffentlicher Debatten gerückt würden. Nichts beeinflußt das Zusammenleben in Familie und Gesellschaft so sehr, wie die Flimmerkiste. Nehmt der Bevölkerung für 2-3 Monate die TV-Gräte weg .... nach der Entwöhnung (Suchtmittel TV) würden sich viele wundern, wie wertvoll das Leben ohne Glotze geworden ist.
Titel: Re: Strategie und Argumente der Klage bis zum Bundesverfassungsgericht
Beitrag von: Spark am 08. Juni 2015, 03:34
Hallo :)

Person Daisy D stützt sich in ihrem Widerspruch in erster Linie auf die Grundrechtsverletzungen.
Sie lehnt jede Art von Fernsehen kategorisch ab und ist schon seit fast 15 Jahren davon weg.
Sie lehnt auch jegliche Unterstützung dieses Mediums, in welcher Weise auch immer, restlos ab. Es spielt dabei auch keine Rolle, wer nun hinter solchen Medien steht, örR, Private oder sonst wer.

Auf Grund der massiven Verstöße gegen den Kinder- und Jugendschutz, der tagtäglich in diesen Medien stattfindet könnte sie es auch niemals mit ihrem Gewissen vereinbaren, diese Medien auch nur mit einem einzigen Cent zu unterstützen. Sie würde sich mitschuldig machen, genauso wie jeder, der diese Medien nutzt.

Artikel 5 Abs.1 GG garantiert einem das Recht sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Dann müßte man doch auch das Recht haben, frei zu entscheiden, für welche Medien man sein Geld ausgibt oder welche man unterstützen will? Oder sehe ich das falsch?

Der Bürger soll zu einer Handlung gezwungen werden, die nicht mehr mit unserer Demokratie vereinbar ist. Die Finanzierung eines Medienmonopols mittels einer Zwangsabgabe.
Da könnten sie sie ja auch gleich verlangen, dass die Bürger mittels einer Zwangsabgabe eine bestimmte politische Partei finanzieren.

Es fängt im Kleinen an. Erst werden nur ein par Grundrechte eingeschränkt oder auch schon ganz genommen ( Gewissensfreiheit). Das ist der erste Schritt in eine Diktatur.
Titel: Re: Strategie und Argumente der Klage bis zum Bundesverfassungsgericht
Beitrag von: Roggi am 07. November 2015, 19:48
Da am Dienstag, den 10.11.2015 um 12:15h meine Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf stattfindet, möchte ich hier die Klageschriften veröffentlichen, die dort verhandelt werden. So kann sich jeder Anwesende vorab ein Bild darüber machen, was überhaupt Gegenstand der Klage ist, worüber verhandelt wird.
Die erste Klageschrift ist vom November 2014, die zweite Klageschrift ist vom August 2015.


Erste Klageschrift: http://ul.to/due8kwsl

Zweite Klageschrift: http://ul.to/hg3tu90n


Hier nochmal der explizite Hinweis, dass die veröffentlichten Klageschriften keine Rechtsberatung darstellen, ich habe sie ohne anwaltliche Hilfe geschrieben, sie können rechtsfehlerhaft sein.
Inzwischen gibt es weitere Argumente gegen den Zwangsbeitrag, die ich jedoch nicht mehr berücksichtigen konnte.

Es ist trotz der vielen guten Argumente abzusehen, dass es anschließend zur nächsten Instanz geht.
 
Titel: Re: Strategie und Argumente der Klage bis zum Bundesverfassungsgericht
Beitrag von: mickschecker am 07. November 2015, 20:43
Es ist trotz der vielen guten Argumente abzusehen, dass es anschließend zur nächsten Instanz geht.
Ein gutes Gelingen des Ablaufs deiner Verhandlung in deinem Sinne wünsche ich Dir.
Für die "absehbar" notwendig werdende nächste Instanz ist dir gewiss Unterstützung finanzieller Art von einigen nicht wenigen hier schon in Warteposition zugesagt, auch von mir... :)
Titel: Re: Strategie und Argumente der Klage bis zum Bundesverfassungsgericht
Beitrag von: ChrisLPZ am 07. November 2015, 20:58
Ein gutes Gelingen des Ablaufs deiner Verhandlung in deinem Sinne wünsche ich Dir.
Für die "absehbar" notwendig werdende nächste Instanz ist dir gewiss Unterstützung finanzieller Art von einigen nicht wenigen hier schon in Warteposition zugesagt, auch von mir... :)

Da kann ich mich nur anschliessen  :)
... Und besten Dank Roggi für die zusätzliche Wochenend-Lektüre ;)
Titel: Re: Strategie und Argumente der Klage bis zum Bundesverfassungsgericht
Beitrag von: ohmanoman am 07. November 2015, 21:00
Moin Moin Roggi,

dir wünsche ich schon mal für die nächste Instanz viel Mut und Kraft, denn beim VG ist es nur ein Durchgangsbahnhof! Auch meine finanzielle Unterstützung sei dir gewiss, wens weiter geht.

Ohmanoman
Titel: Re: Strategie und Argumente der Klage bis zum Bundesverfassungsgericht
Beitrag von: LeckGEZ am 08. November 2015, 13:23
Da am Dienstag, den 10.11.2015 um 12:15h meine Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf stattfindet, möchte ich hier die Klageschriften veröffentlichen, die dort verhandelt werden. So kann sich jeder Anwesende vorab ein Bild darüber machen, was überhaupt Gegenstand der Klage ist, worüber verhandelt wird.

Hallo Roggi,

ist Dir ein zeitlicher Rahmen am VG vorgegeben? Bist Du in einer Massenabfertigung mit deiner Klage eingegliedert worden? Wird Dir die notwendige Zeit eingeräumt deinen Standpunkt vorzutragen? Einzelrichter, Kammer?

Ich wünsche Dir den kurzfristigen Erfolg. So das einmal von bisher 5000 Aburteilungen die Gegenseite Revision zur nächsten Instanz tragen darf. Oder erleben wir hier wieder ein Beispiel von Rechtsbeugung zugunsten eines ÖR-Molochs der auf keinen Fall stürzen darf?

Meine Unterstützung hast Du für die nächste Runde!
Titel: Re: Strategie und Argumente der Klage bis zum Bundesverfassungsgericht
Beitrag von: Roggi am 08. November 2015, 14:23
Der zeitlich Rahmen dürfte feststehen, die nächste Verhandlung  am 10.11. wartet sicherlich. Ob die Verhandlung vor der Kammer oder Einzelrichter stattfindet, kann ich zwar nicht erkennen, aber ich habe beantragt, dass die Verhandlung vor der Kammer stattfindet.
Es wird sicherlich wieder Rechtsbeugung stattfinden, wer die letzen Urteile aus z.B. Minden und Augsburg kennt, weiss, dass auf die Argumente nicht eingegangen wird, denn dann wäre der Spuk vorbei. Die Richter haben sich in Minden so richtig intensiv mit der Klage beschäftigt, denn sie haben es geschafft, unter all den Richtlinien genau die heraus zu fischen, die nicht mehr gültig ist. Damit eine Klage abzuweisen ist schon sehr gewagt. Jeder Betrüger würde sich solche Richter wünschen, die trotz aller Beweise sofort alle weiteren unwiderlegbaren Argumente ignorieren, sobald ein einziges Argument widerlegt wurde. Mir fällt aber keine Strategie dagegen ein, so dass ich halt durch die Instanzen muss.
Titel: Re: Strategie und Argumente der Klage bis zum Bundesverfassungsgericht
Beitrag von: pinguin am 08. November 2015, 15:33
@Roggi
Unterschätze Düsseldorf nicht; immerhin erfolgte von da schon einmal eine Vorlage beim EuGH. -> siehe C-337/06
Titel: Re: Strategie und Argumente der Klage bis zum Bundesverfassungsgericht
Beitrag von: Roggi am 08. November 2015, 20:02
@Roggi
Unterschätze Düsseldorf nicht; immerhin erfolgte von da schon einmal eine Vorlage beim EuGH. -> siehe C-337/06
Wenn es um Recht und Gesetz ginge, wäre ja schon längst alles klar. Die Düsseldorfer Richter sind für C-337/06 sehr tief in Europarecht eingestiegen. Ich bezweifele dennoch, dass ich gegen eine 8MRD-Euro-Mafia eine Chance habe, zumal die persönlichen Freundschaften und Bindungen zwischen Richtern und Beklagten ja offensichtlich sind, siehe Rockband auch mit Düsseldorfer Verwaltungsrichtern:
Kölner Richter und WDR-Intendant rocken gemeinsam
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14050.msg94277.html#msg94277
Wo Teile der 8 MRD Euro bleiben, weiss doch keiner genau, geprüft wird es nur unzulänglich. Die Richter haben nun feinste Ausstattung für ihre Rockband, da werden sicherlich auch Loblieder auf die edlen (ehrenwerten) Spender gesungen.
Titel: Re: Strategie und Argumente der Klage bis zum Bundesverfassungsgericht
Beitrag von: Zahlungsfreiheit am 08. November 2015, 21:34
ob das VG D'dorf in der Lage und bereit sein wird sich mal daran zu erinnern - was im Artikel 100 GG geschrieben steht - wird sich zeigen - würde aber zusätzlich noch eine Neutralität und Erkenntnisfähigkeit erfordern - nur dann könnt's was werden !!! ;)
 
Titel: Re: Strategie und Argumente der Klage bis zum Bundesverfassungsgericht
Beitrag von: willnich am 09. November 2015, 23:41
Meine "Strategie" ist: Konzentration auf nur ein Argument - dieses aber von allen Seiten beleuchten. Denn, wenn der RBStV nur in einem Punkt kippt, muss ein neues Gesetz gemacht werden! Im Widerspruchsverfahren hatte ich noch jede Menge Argumente angeführt, aber keines bis ins Detail ausgeführt - weil die Zeit dafür einfach nicht reicht. In der Klage waren es schon weniger, in der Berufung und der Revision jetzt nur noch eines - nämlich die Ungleichbehandlung von "Singles" und "Mehrpersonenhaushalten".
Ich hab das jetzt in allen Varianten durch und stelle einen Auszug der Revisionsbegründung hier ein.
Titel: Re: Strategie und Argumente der Klage bis zum Bundesverfassungsgericht
Beitrag von: pinguin am 10. November 2015, 08:01
ob das VG D'dorf in der Lage und bereit sein wird sich mal daran zu erinnern - was im Artikel 100 GG geschrieben steht - wird sich zeigen - würde aber zusätzlich noch eine Neutralität und Erkenntnisfähigkeit erfordern - nur dann könnt's was werden !!! ;)
Es würde sicher keine Vorlage beim BVerfG geben; immerhin ist noch höheres Recht berührt, als es Bundesrecht mit dem GG wäre. Erfolgt eine Vorlage, dann gleich richtig, also an den EuGH.

Der Vertragsbruch ist durch Nichtumsetzung von Richtlinie 2010/13/EU definitiv gegeben.
Titel: Re: Strategie und Argumente der Klage bis zum Bundesverfassungsgericht
Beitrag von: Kurt am 10. November 2015, 11:31
Der zeitlich Rahmen dürfte feststehen, die nächste Verhandlung  am 10.11. wartet sicherlich. Ob die Verhandlung vor der Kammer oder Einzelrichter stattfindet, kann ich zwar nicht erkennen, aber ich habe beantragt, dass die Verhandlung vor der Kammer stattfindet.
Es wird sicherlich wieder Rechtsbeugung stattfinden, wer die letzen Urteile aus z.B. Minden und Augsburg kennt, weiss, dass auf die Argumente nicht eingegangen wird, denn dann wäre der Spuk vorbei. Die Richter haben sich in Minden so richtig intensiv mit der Klage beschäftigt, denn sie haben es geschafft, unter all den Richtlinien genau die heraus zu fischen, die nicht mehr gültig ist. Damit eine Klage abzuweisen ist schon sehr gewagt. Jeder Betrüger würde sich solche Richter wünschen, die trotz aller Beweise sofort alle weiteren unwiderlegbaren Argumente ignorieren, sobald ein einziges Argument widerlegt wurde. Mir fällt aber keine Strategie dagegen ein, so dass ich halt durch die Instanzen muss.

@Roggi
Unterschätze Düsseldorf nicht; immerhin erfolgte von da schon einmal eine Vorlage beim EuGH. -> siehe C-337/06
Wenn es um Recht und Gesetz ginge, wäre ja schon längst alles klar. Die Düsseldorfer Richter sind für C-337/06 sehr tief in Europarecht eingestiegen. Ich bezweifele dennoch, dass ich gegen eine 8MRD-Euro-Mafia eine Chance habe, zumal die persönlichen Freundschaften und Bindungen zwischen Richtern und Beklagten ja offensichtlich sind, siehe Rockband auch mit Düsseldorfer Verwaltungsrichtern:
Kölner Richter und WDR-Intendant rocken gemeinsam
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14050.msg94277.html#msg94277
Wo Teile der 8 MRD Euro bleiben, weiss doch keiner genau, geprüft wird es nur unzulänglich. Die Richter haben nun feinste Ausstattung für ihre Rockband, da werden sicherlich auch Loblieder auf die edlen (ehrenwerten) Spender gesungen.

und nicht nur das - siehe:
Zitat
Verwaltungsrichter
Der Innenminister sucht die Verwaltungsrichter aus den Reihen seiner Beamten aus und er hat über sie die Beförderungshoheit. Er ist der Dienstvorgesetzte des Präsidenten des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes. Von diesem führt eine Dienstaufsichtskette bis hinunter zu den Richtern des Verwaltungsgerichts, die über die Klage des Bürgers zu entscheiden haben. Zur Dienstaufsicht gehört auch die Beurteilung der Verwaltungsrichter in Dienstzeugnissen. Die Kriterien, nach denen beurteilt wird, legt die politische Instanz – der Innenminister – fest. Der Präsident des Verwaltungsgerichtshofes und die Präsidenten der Verwaltungsgerichte sind an die ministerielle Festlegung gebunden. Die Dienstzeugnisse entscheiden maßgeblich darüber, ob ein Richter Karriere macht oder nicht. Die Verwaltungsrichter können für Ihr Verhalten und Tun mit Beförderung belohnt werden. Man kann ihnen auch die Belohnung versagen.

Würde der Kläger vor dem Verwaltungsgericht, würden überhaupt lebenserfahrene Bürger noch auf eine zureichende richterliche Unabhängigkeit vertrauen, wenn sie darüber aufgeklärt wären, dass ihre Richter in einer solchen persönlichen Abhängigkeit von dem obersten Organ der gegnerischen Prozesspartei (der Staatsregierung) leben und arbeiten?
Quelle: http://www.gewaltenteilung.de/ad-absurdum
abgerufen am 10.11.2015 gegen 11:20 CET


Zitat
Dr. Paulus van Husen (Oberverwaltungsgerichtspräsident und Präsident des Verfassungsgerichtshofes in Nordrhein-Westfalen):
Die Entfesselung der Dritten Gewalt

„…. Ein ganz böses Kapitel ist die sogenannte Dienstaufsicht der Exekutive, die tausend Hände hat, um den Richter abhängig zu machen und die Rechtsprechung zu beeinflussen ….“
Quelle: http://www.gewaltenteilung.de/tag/gewaltenteilung-in-deutschland
abgerufen am 10.11.2015 gegen 11:30 CET


Trotzdem: viel Erfolg !!!

gruß
Kurt
Titel: Re: Strategie und Argumente der Klage bis zum Bundesverfassungsgericht
Beitrag von: Micky am 11. November 2015, 12:56
Darf man gartulieren? Was musste bis jetzt Person A an Kosten zwecks Klage zahlen? wenn man dass fragen darf :)
Titel: Re: Strategie und Argumente der Klage bis zum Bundesverfassungsgericht
Beitrag von: Shran am 19. November 2015, 19:50
Ja bitte wie siehts hier aus, was ist passiert *hüpf*
Titel: Re: Strategie und Argumente der Klage bis zum Bundesverfassungsgericht
Beitrag von: Roggi am 19. November 2015, 23:38
Darf man gartulieren? Was musste bis jetzt Person A an Kosten zwecks Klage zahlen? wenn man dass fragen darf :)
Ja bitte wie siehts hier aus, was ist passiert *hüpf*
Hier gibt es Antworten:
Mündliche Verhandlung VG Düsseldorf, 10.11.15, 12.15 Uhr
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16111.msg108845.html#msg108845
Titel: Re: Strategie und Argumente der Klage bis zum Bundesverfassungsgericht
Beitrag von: Roggi am 13. September 2016, 22:34
Vom Oberverwaltungsgericht gibt es eine Anfrage, ob ich mit schriftlichem Beschluss ohne mündliche Verhandlung einverstanden bin. Da das Ergebnis schon feststeht, kann ich mir die Kosten einer mündlichen Verhandlung samt Anreise mit den dazugehörigen Anwaltskosten sparen und verzichte auf die mündliche Verhandlung. Es wurde zudem Antrag gestellt, die Rechtssache nach Artikel 100 (1) GG dem BVfG vorzulegen.

Zusätzlich wurde ich mal wieder vom Beitragsservice belästigt. Mahnung, Androhung von Zwangsvollstreckung, neuer Festsetzungsbescheid. Ich habe direkt an das Justiziariat des WDR geschrieben und auf die laufende Berufung verwiesen.

Ich habe die förmliche Zustellung der neuen Festsetzungsbescheide beantragt, daraufhin kam im gelben Brief vom WDR die Zusage, dass Vollstreckungsmaßnahmen bis Abschluss des Klageverfahrens ausgesetzt sind und die erneuten Widersprüche nach Klageabschluss beschieden werden.