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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: metalbau am 08. August 2014, 18:41

Titel: Nach Mahnung wieder normale Auszahlaufforderung bekommen
Beitrag von: metalbau am 08. August 2014, 18:41
Nach der bedrohliche Mahnung vom 4.07 bekommt heute person A wieder ein Schreiben vom BS mit der Aufförderung, den Rückstand bis 15.08.14 zu begleichen.

Person A ist verwirrt. Die BS hatte sich angeblich anfang Juli angeblich für die vollstreckung entschieden.

warum schick BS erneut eine Zahlungsaufförderung?
welches der beiden schreiben ist richtig?
Titel: Re: Nach Mahnung wieder normale Auszahlaufforderung bekommen
Beitrag von: Bürger am 09. August 2014, 02:24
Die automatisierten Zahlungsinformationen/ Kontostandsinformationen/ Zahlungsaufforderungen etc. ohne Rechtsbehelfsbelehrung sind üblich - eher "informativen" Charakters...
...und werden unabhängig vom weiteren Verlauf bereits anhängiger Verfahren versendet.

Beispiel Person XYZ:
Seit WiderspruchsBESCHEID Aug 2013 und KLAGEantrag Sep 2013
regelmäßig quartalsweise automatisierte Zahlungsaufforderungen...
"Zahlung der Rundfunkbeiträge"
...mit stetig wachsendem Betrag ;) ;D

Einfach abheften.

Nachzulesen u.a. auch unter
Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html
Titel: Re: Nach Mahnung wieder normale Auszahlaufforderung bekommen
Beitrag von: RoteZora am 12. August 2014, 13:04
In diesem Zusammenhang eine weitere Frage:

Person K erhält regelmäßig zwei unterschiedliche Bescheide, das kann auch gleichzeitig passieren: Einmal vom "Beitragsservice" und dann vom Norddeutschen Rundfunk. Am 1.8.14 beläuft sich der Gesamtbetrag auf dem Konto gemäss ersterem auf 397,08 Euro und bei zweiterem auf 343,14 Euro.

Wenn K verwirrt ist, weil eine Aussetzung des Vollzugs bei der GEZ beantragt wurde, der abgelehnt, jedoch nicht mit einem 'Widerspruchsbescheid' beantwortet wurde, der Norddeutsche Rundfunk davon unabhängig aber erstmals eine Mahnung geschickt hat - wie ist dann vorzugehen?

Titel: Re: Nach Mahnung wieder normale Auszahlaufforderung bekommen
Beitrag von: Redfox am 12. August 2014, 13:17
Ohne den genauen Inhalt der Schreiben zu kennen, ist eine Antwort kaum möglich. Evtl. kann "K" die entsprechenden Schreiben anonymisiert hochladen?

Generell kann man sagen, dass nur Bescheide rechtsverbindlich sind auf die reagiert werden muss. Diese haben auf der Rückseite bzw. am Schluss des Textes eine Widerspruchsbelehrung.

Beispiele für "Gebühren-/Beitragsbescheide" (mit Rechtsbehelfsbelehrung) sind hier zu sehen: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6636.0.html