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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Raventhrone am 08. August 2014, 08:39

Titel: Zahlungsumstellung gegen den Willen des "Kunden"
Beitrag von: Raventhrone am 08. August 2014, 08:39
Guten Tag liebe Community,

auch Person A gehört zu jenen Leidtragenden die sich der GEZ Willkür beugen müssen und bis dato noch keinen richtigen Weg gefunden haben diese zu umgehen.
Letzte Woche ereignete sich aber etwas, daß das Fass zum überlaufen brachte.

Bis dato hatte Person A den Zahlungsweg der Überweisung gg Rechnung/Zahlungserinnerung/Forderung gewählt. Das hat soweit auch ganz gut geklappt. Im 3 Monatetakt überwies Person A den geforderten Betrag.

Der letzte Brief der GEZ hingegen ließ Person A aus allen Wolken fallen, als A las das dort ein Zahlungsmandat eingerichtet wurde, welches der GEZ pünktlich erlaubt den geforderten Betrag zum 15.08.2014 abzubuchen. Person A dachte er ließt nicht richtig. Person A hat niemals diese Option gewählt,geschweige den bei der "Antragsstellung", noch per Telefon/schriftlich etwas geändert.


Fakt ist die GEZ greift nun ohne Person A Einverständnis auf sein Konto zu. Telefonisch wurde man vom "Kundenservice" der GEZ abgewimmelt. Ein telefonischer Termin mit der Rechtsabteilung wurde vereinbart, der allerdings erst in 2 Wochen stattfindet.


Person A empfindet es als eine bodenlose Frechheit, das hier mehr als nur staatliche Willkür zum greifen kommt und sich über den Willen des Bürgers stellt.
Person A Frage nun wie A da am besten gegen vorgehen kann?
Titel: Re: Zahlungsumstellung gegen den Willen des "Kunden"
Beitrag von: Roggi am 08. August 2014, 11:17
Wenn unberechtigt etwas vom Konto abgebucht wird, geht man normalerweise zur Bank und hat innerhalb von 2 Monaten Zeit, das Geld per Rücklastschrift zurückzuholen. Kostenlos.
Lastschriftmandat hört sich etwas hochtrabend an, ist aber nur der neue Ausdruck für Einzugsermächtigung, seit es Sepa, Swift und BIC gibt.
Hoffentlich lässt sich Person A nicht von der Rechtsabteilung überreden, das Mandat fortzuführen oder wie auch immer das genannt wird. Wenn die Kontozugriff haben, ist es nicht mehr kontrollierbar, wenn sich etwas ändert, z.B. wenn man nicht mehr Zahlungspflichtig ist. Da der Beitragsservice in keinster Weise kulant bei irgendwelchen Beschwerden reagiert, kann man ruhigen Gewissens über sein Konto bestimmen, dass BS nicht darauf zugreift.
Titel: Re: Zahlungsumstellung gegen den Willen des "Kunden"
Beitrag von: mk222 am 08. August 2014, 11:31
Falls das wirklich genau so war, würde ich:

1. Fall genau schildern und bei der Polizei Anzeige erstatten
2. Alle Abbuchungen der GEZ mit einem Klick rückgängig machen
3. Gar nicht mehr zahlen. (Tut echt gut)
Titel: Re: Zahlungsumstellung gegen den Willen des "Kunden"
Beitrag von: mickschecker am 08. August 2014, 12:46
Ich frage mich , warum der Bservice jetzt ausgerechnet auf dieser neuen Masche reiten will.
Ein regelmäßig per Überweisung Zahlender wird so völlig vor den Kopf gestoßen und weiß nicht mehr was Sache ist. So bescheuert kann man beim Bservice nun doch wirklich nicht sein , völlig unnötigen Widerstand zu provozieren. Scheinbar sind dort nur noch umgeschulte Sonderschüler am werkeln.
Aber umso besser für unsere diese Sache , wir bedanken uns beim Bservice für so gewonnene Neuankömmlinge
Titel: Re: Zahlungsumstellung gegen den Willen des "Kunden"
Beitrag von: Raventhrone am 08. August 2014, 12:57
Danke erstmal für die Antworten. :)

Person A  ist sich allerdings nun unschlüssig was als nächstes zu tun ist. Die Rückbuchung wird definitiv erfolgen, sofern die GEZ diesen Kurs beibehält.
Anvisiert ist ja der 15.08.2014, wo die Abbuchung erfolgen soll.

Anzeige bei der Polizei erstatten ist sicher denkbar, allerdings fragt Person A ob es nicht besser wäre den Termin des telefonischen Rückrufs der Rechtsabteilung abzuwarten und dort erstmal eine Köärung zu erwarten. Mit den Säbel rasseln kann man ja immer noch, bzw auch Schritte einleiten.


@mk222,

Gar nicht mehr zahlen wäre sicher die beste Option, nur leider nicht umsetzbar. Die GEZ bezieht seine Daten vom Landeseinwohneramt und wenn man dort Zwangsangemeldet ist bei der GEZ, kommt man da so gut wie gar nicht mehr raus. Da ich in Lohn und Brot stehe fällt mir spontan keine Möglichkeit ein diese zahlungen dauerhaft zu unterbinden.
Titel: Re: Zahlungsumstellung gegen den Willen des "Kunden"
Beitrag von: mickschecker am 08. August 2014, 13:11
Auf den Rückruf wird Person A warten , bis Weihnachten und Ostern auf einen Tag fällt.
Person A hat doch jetzt bereits einen Denkanstoß  bekommen , warum die Zahlungseinstellung durchaus eine in Betracht zu ziehende Option wäre. Der Bservice ist so unersättlich gierig , dass er nicht mal mehr eingehende Zahlungen erwarten kann und darauf vertraut. Stattdessen will er sich in mafiamäßiger Verbrechermanier an deinem Konto selbst vergreifen. Was bedarf es denn noch , damit es endlich klick macht ?  Sorry , aber soll es so weiter gehen , tu doch etwas mehr dagegen , die machen sonst immer öfter was sie wollen. Es ist einfacher als man denkt.
Titel: Re: Zahlungsumstellung gegen den Willen des "Kunden"
Beitrag von: BinDagegen am 08. August 2014, 13:17
Anzeige bei der Polizei erstatten ist sicher denkbar, allerdings fragt Person A ob es nicht besser wäre den Termin des telefonischen Rückrufs der Rechtsabteilung abzuwarten und dort erstmal eine Köärung zu erwarten. Mit den Säbel rasseln kann man ja immer noch, bzw auch Schritte einleiten.

Und du erwartest hier wirklich eine seriöse Auskunft? Diese vom BS beschäftigen Winkeladvokaten versuchen doch nur sich alles so zurecht zu drehen, wie es ihnen gerade passt. Ich würde direkt Anzeige erstatten. Irgendwo hört der Spaß auf. Es werden ganz klare Grenzen überschritten und diese muss man dem BS mit Nachdruck aufzeigen, sonst geht dieses Spiel immer so weiter.
Titel: Re: Zahlungsumstellung gegen den Willen des "Kunden"
Beitrag von: Raventhrone am 08. August 2014, 13:39
Die Frage ist ob eine Anzeige etwas bringt.

Es heißt ja so schön...eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.
Titel: Re: Zahlungsumstellung gegen den Willen des "Kunden"
Beitrag von: speedy777 am 08. August 2014, 13:44
Hallo,

Anscheinend verschicken die momentan wieder verstärkt verschiedene "Drohbriefchen"...

als bisher stiller Mitleser, aber aktiver Verweigerer :D rief mich eben meine Madame von zuhause an und fragte, ob ich von irgendeiner Ratenzahlungsvereinbarung wüsste und sie nicht???

Sie bekam bisher nur die üblichen Infoschreiben, dann die Zwangsanmeldung und heute flattert ein Schrieb ins Haus mit der Überschrift: "Vielen Dank für Ihre Ratenzahlungsvereinbarung....." inklusive Überweisungsträger...

Die sind wirklich putzig und überlegen sich immer mal was neues... ;D ;D ;D

Grüße
Titel: Re: Zahlungsumstellung gegen den Willen des "Kunden"
Beitrag von: mickschecker am 08. August 2014, 14:31
@Raventhrone
Eine Anzeige kostet nichts , sollte aber auf jedem Fall ausreichend begründet sein. Sonst kann der Schuss nach hinten los gehen.
In diesem Fall der aufgeschwatzten Ratenzahlung wäre das sicher hinreichend genug begründet.
Es ist eine Vortäuschung falscher Tatsachen , insbesondere der Unterstellung eines Einverständnisses dazu.
Eine Anzeige würde zudem zusätzlichen Erkenntnisgewinn mit sich bringen , wie so etwas in der Rechtsverfolgung gehandhabt und zu welchen Aktivitäten es seitens der Behörden führt.
Titel: Re: Zahlungsumstellung gegen den Willen des "Kunden"
Beitrag von: ViSa am 08. August 2014, 16:28
Person A würde mit dem Verein gar nicht reden.

Person A rät Person B er soll zu seiner Bank gehen, es rückbuchen lassen und sperrt gleichzeitig den Zugriff des Vereins auf sein Konto und er zahlt weiter per Überweisung, so wie B es bisher auch getan hast. That's it.

Was wollen die Person B denn ?
So lange B zahlst können sie B so ziemlich gar nichts, da spielt es keine Rolle ob per Überweisung oder Einzugsermächtigung.
Sein Konto ist kein Selbstbedienungsladen (Obwohl die das gerne so hätten ...)

Person A wird einen ähnlichen Weg gehen, da auch A in Lohn und Brot steht und A für sich keine passende Begründung zur Klage finde.
Allerdings wird A monatlich zahlen und zwar immer am Ende des Monats nach Gehaltseingang. So wie A es auch beim Telefon, Gas, Strom oder was auch sonst immer macht. Der Verein bekommt von A garantiert keine Kohle im voraus !! Weder monatlich, viertel, halb oder ganzjährig !!

Gruß,
ViSa
Titel: Re: Zahlungsumstellung gegen den Willen des "Kunden"
Beitrag von: mickschecker am 08. August 2014, 20:45
@ViSa
Wenn man gegenüber dem Zirkusverein so viel Abneigung hegt , warum zahlt man denn dann trotzdem weiter. Allein die nur monatliche Zahlungsweise hebt die doch nicht einen Millimeter an . Die sind doch schon happy , wenn ihr Liebstes - unser Geld überhaupt irgendwie ranwächst.
Titel: Re: Zahlungsumstellung gegen den Willen des "Kunden"
Beitrag von: ss32 am 08. August 2014, 21:45
Möglicherweise beruht der Brief auf einem technischen Fehler.

Ein SEPA-Mandat muss immer schriftlich erteilt werden. Wenn A nichts unterschrieben hat, gibt es kein Mandat.

Wenn die trotzdem abbuchen, sollte eine Mitteilung an die kontoführende Bank, dass ohne Mandat abgebucht wurde, schon für genug Ärger sorgen.
Titel: Re: Zahlungsumstellung gegen den Willen des "Kunden"
Beitrag von: ViSa am 09. August 2014, 18:58
@ViSa
Wenn man gegenüber dem Zirkusverein so viel Abneigung hegt , warum zahlt man denn dann trotzdem weiter. Allein die nur monatliche Zahlungsweise hebt die doch nicht einen Millimeter an . Die sind doch schon happy , wenn ihr Liebstes - unser Geld überhaupt irgendwie ranwächst.

Das steht völlig ausser Frage.
Wenns nach Person Z ginge würde diese nicht einen einzigen ct. zahlen.

Aber Person Z steht in einem festen Arbeitsverhältnis mit regelmäßigem Einkommen. Weiterhin hat Person Z auch TV's in der Hütte stehen, welche dazu benutzt werden das Programm von Privat & Pay-TV zu nutzen sowie für Medien wie DVD, BluRay & Spielekonsole. Viele der hier genannten möglichen Versionen einer Klagebegründung sind für Person Z leider nicht anwendbar.

Die Optionen für eine (Sinnvolle und Aussichtsreiche) Klage sind da recht dünn gestreut ...  ::)

Deswegen erwägt Person Z, wenn schon zwangsweise gezahlt werden muss, dann nach den Bedingungen von Person Z. Durch die gewünschte/angeordnete Vorauszahlung der GEZ/ÖR's müssen die demnach kein Geld vorstrecken (Ersparnis von Krediten & Zinsen). Warum soll ich denen ein Zinsloses Darlehen geben und dafür meines eigenes Konto belasten ?

Man stelle sich mal vor wenn alle Zahlenden erst am Ende des Monats zahlen würden, würde schon allein das bei denen Millionenschäden anrichten weil sie die fehlende Kohle erstmal in Form von Krediten und entsprechenden Zinszahlungen vorstrecken müssten. Und rechtlich könnte dir nicht mal ans Bein gepinkelt werden, die 215,-€ p.A. erhalten sie ja weiterhin.

Ist zwar nicht das Endziel, aber eine weitere Variante Sand in deren Getriebe zu streuen.

Gruß,
ViSa

Titel: Re: Zahlungsumstellung gegen den Willen des "Kunden"
Beitrag von: UnerhÖRt am 09. August 2014, 20:08
Weiterhin hat Person Z auch TV's in der Hütte stehen, welche dazu benutzt werden das Programm von Privat & Pay-TV zu nutzen sowie für Medien wie DVD, BluRay & Spielekonsole.

Du hast aber schon mitbekommen, daß du gar nicht mehr für das "Bereithalten von Empfangsgeräten" zahlen musst, sondern alleine dafür, daß du einem Grundbedürfnis des Menschseins nachgibst, nämlich, ein Dach über dem Kopf zu haben?

Es heißt "Haushaltsabgabe" und knüpft einzig und allein an des Innehaben einer Wohnung.
Ob du fern siehst oder Radio hörst, interessiert die überhaupt nicht mehr!

Und wenn du, wie du schreibst, nur Private schaust und das Ding ansonsten wie ich für DVDs und Internet herum stehen hast - willkommen im Forum! Jeder Einzelne sollte zumindest den Weg bis zum Verwaltungsgericht gehen, damit die mitbekommen, was für einen Mist sie mit ihrer "Neuausrichtung der Finanzierung" angerichtet haben - lies dich bitte mal schlau, es tut nicht weh...   :)
Titel: Re: Zahlungsumstellung gegen den Willen des "Kunden"
Beitrag von: ss32 am 09. August 2014, 22:35
Man stelle sich mal vor wenn alle Zahlenden erst am Ende des Monats zahlen würden, würde schon allein das bei denen Millionenschäden anrichten weil sie die fehlende Kohle erstmal in Form von Krediten und entsprechenden Zinszahlungen vorstrecken müssten. Und rechtlich könnte dir nicht mal ans Bein gepinkelt werden, die 215,-€ p.A. erhalten sie ja weiterhin.

Theoretisch könnten sie dir schon ans Bein pinkeln.
Es gibt nämlich eine gesetzliche Zahlungsweise: Jeweils in der Mitte eines Quartals.

Deine Methode führt demgegenüber nur zu marginalen Unterschieden, macht dich aber angreifbar.
Titel: Re: Zahlungsumstellung gegen den Willen des "Kunden"
Beitrag von: mk222 am 11. August 2014, 19:27
Ich stelle mir Frage, was in so einem Fall gegen eine Anzeige spricht? Aus welchem Grund bekommt der Beitragsservice eine Sonderbehandlung?

Stell Dir doch mal folgendes vor:
Ein privates Unternehmen, mit dem Du nichts zu tun hast, fälscht gezielt Einzugsermächtigungen und bucht per Lastschrift Geld von Deinem Konto ab.  >:(

Was tust Du? Lässt Du Dir das gefallen? Ist das etwa ok für Dich? Nein. Das Geld wird zurückgebucht und es wird Anzeige gegen Unbekannt erstattet.

Es wäre in so einem Fall sogar Deine gesellschaftliche Pflicht, eine Anzeige zu machen, damit das polizeilich bekannt wird und wir anderen vor diesem Unternehmen geschützt werden.  :police:

Wie wollen wir alle etwas zusammen erreichen, wenn der einzelne sich alles gefallen lässt?
Titel: Re: Zahlungsumstellung gegen den Willen des "Kunden"
Beitrag von: mickschecker am 11. August 2014, 22:05
Anzeige erstatten wäre in diesem Fall bezüglich eigener Absicherung sogar ein klares Ding , dass der Gegner nicht noch wegen Verleumdung o.ä. ans Bein Pinkeln könnte. Nur was wäre denn dann das Ende vom Lied . Der Bservice entschuldigt sich lapidar mit einem Versehen in der Abwicklung der immensen Anzahl von Vorgängen , und das wars dann wohl..... Bis zum nächsten Versuch dieser Art , welcher dann wieder bei einer anderen Dienststelle angezeigt wird. Es gibt tausende davon und diese sind nicht so vernetzt , dass auffällige Wiederholungen zu tatsächlich ernsteren Maßnahmen führen könnten.
Der Bservice lotet im voraus sicher eventuelle Konsequenzen seiner fiesen Tricks aus.
Titel: Re: Zahlungsumstellung gegen den Willen des "Kunden"
Beitrag von: Raventhrone am 12. August 2014, 17:01
Hallo zusammen,

unerwartet früh erhielt Person A Heute Nachmittag einen Anrufruf von der Rechtsabteilung. Im Telefonat entschuldigte man sich vielmals wegen der unannehmlichkeiten die Person A, durch ein gegen seinen Willen eingerichtetes Lastschriftverfahren, entstanden sind. Es handelt sich "natürlich" um ein versehen, welches in Zukunft nicht mehr vorkommt. Person A wies für die Zukunft eines solchen Geschäftsgebahrens auf eine Anzeige bei der Polizei hin, worauf die das telefonische Gegenüber verdächtig still wurde. Auch die Hinweise das dieses Gebahren wohl kein Einzelfall seien, wurde nicht kommentiert. Man verabschiedete sich mehr oder weniger freundlich von Person A und legte auf.