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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Rasputin am 06. August 2014, 19:42
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Hallo, mein erster Beitrag hier.
Frage:
Person A hatte 2013 zunächst die Zahlung eingestellt.
Als dann der Beitragsbescheid kam, hat Person A wieder gezahlt.
Person A befand sich damals mitten in der Eu-Rentengeschichte...und hatte einfach keinen Bock auf noch mehr Stress!
Wenn Person A nun die Zahlung wieder einstellt.....bekommt sie dann nach Rechnung, wenn sie nicht zahlt, wieder einen Beitragsbescheid?
Vielen Dank für die Info. Nieder mit der Abzocke !!
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Wenn Person A nun die Zahlung wieder einstellt.....bekommt sie dann
nach Rechnung, wenn sie nicht zahlt, wieder einen Beitragsbescheid?
Davon ist auszugehen, da dies dem regulären Weg entspricht...
...erneute Zahlungseinstellung müsste das gleiche Prozedere auslösen.
Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"
Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html
Bitte eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen.
Umfangreiche Info-/ Linksammlung u.a. unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html