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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: xcution am 06. August 2014, 14:42
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Quelle:
Abgeordnetenhaus Berlin
Drucksache: 17/1771 vom 16.07.2014
Abschöpfen von Werbeeinnahmen im Rundfunkstaatsvertrag verankern
Text findet ihr im Anhang auf Seite 4.
Der Vorschläg soll in Zukunft für alle Rundfunanstalten eingebracht werden und Teil des 16. Rundfunkstaatsvertrag werden.
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Sehr interessant.
Dann mal hier eine Prognose was ab Einführung “ganz plötzlich“ alles passiert:
- Massenweise Verstösse der privaten Sender werden (wurden schon) entdeckt, die mit enormen Summen bestraft werden
- ÖRR hat mehr Geld zum Unfug machen und verschleudern (z.B. Expansion und Unterdrückung anderer Medien)
- Die privaten Sender bleiben frei von Strafen solange sie nur das senden, was Politik und der ÖRR abgesegnet und für wahr befunden haben
- Spuren die privaten dann doch noch nicht, werden sie finanziell ruiniert, melden Konkurs an und werden billig von ÖR-wohlwollenden Interessenten aufgekauft
- 17. Rundfunkstaatsvertrag wird dann noch erweitert auf überschreiben von Senderanteilen auf den ÖRR bei angeblichen Rechtsverletzungen und ÖRR bestimmt die Moderatoren der Nachrichten der Privaten
Kurz gesagt: Hier werden Tür und Tor geöffnet um die privaten Medien besser zu diktieren.
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Ich befürworte den Vorschlag zu dieser Regelung und schlage weiter vor, dass das auf die Gehälter der Intendanten der ÖRR ausgeweitet wird.
Wenn es dort etwas zu beanstanden gibt weil eine Meldung nicht ganz korrekt läuft oder es mal wieder mit dem Productplacement übertrieben wird, wird halt ein wenig vom Gehalt des Intendanten/der Intendantin abgeschöpft.