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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: busymeister am 04. August 2014, 07:44

Titel: Beitragsbescheid wenn im Urlaub
Beitrag von: busymeister am 04. August 2014, 07:44
Sehr geehrte Damen und Herren,

Person A ist zwangsangemeldet und erwartet demnaechst den Beitragsbescheid.  Person A geht aber fuer mehr als ein Monat in Urlaub.  Den Widerspruch gegen den Beitragsbescheid muss innerhalb eines Monats erfolgen.  Kann man diesen Frist verlaengern, wenn man mit Reisepass+Visum+Flugtickets nachweisen kann, dass man in Deutschland nicht war?  Welche Moeglichkeiten bleiben Person A sonst offen?  Person A braucht noch Zeit nach dem Urlaub um den Widerspruch zu vorbereiten und abzuschicken.

Eine Suche mit "Urlaub" im Forum hat A mit seiner Frage nicht weitergeholfen; die anderen verwandten Fragen gehen um spaeteren Schritte.

Mit freundlichen Gruessen
busymeister
Titel: Re: Beitragsbescheid wenn im Urlaub
Beitrag von: Bürger am 04. August 2014, 10:54
Generell gilt:

Fristbeginn ist das Datum der (im Zweifel nachweislichen) Zustellung = Bekanntgabe

Fristwahrung nach Bekanntgabe/ Zustellung - Unzulässigkeit von Anscheinsbeweisen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8721.0.html

Wenn Person A abwesend ist/ war, kann sie nichts empfangen haben.

Im Zweifel und Konfliktfalle könnte Person A evtl. eine Beantragung "Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand" prüfen, hab ich mal hörensagen...
...ansonsten (also wenn auch kein anderes Daum nachweislich ist) ist einfach das Datum der persönlichen "Entgegennahme" das Datum der Zustellung/ Bekanntgabe und somit das Datum für den Fristbeginn ;)
Titel: Re: Beitragsbescheid wenn im Urlaub
Beitrag von: Redfox am 04. August 2014, 16:16
"Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand"

Siehe http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__32.html - Das ist der offizielle Weg, bei seriösen Behörden auch kein Problem gegen Nachweis der Abwesenheit.

Ich schrieb was von seriös ... hinsichtlich der GEZ habe ich mir sagen lassen, dass es einfacher ist, beim Zugang glaubhafte Daten zu behaupten. ;)
Titel: Re: Beitragsbescheid wenn im Urlaub
Beitrag von: ss32 am 04. August 2014, 19:29
Wenn man eh Widerspruch einlegen will, kann man den auch schon vorbereiten, bevor der Bescheid kommt.
Titel: Re: Beitragsbescheid wenn im Urlaub
Beitrag von: busymeister am 04. August 2014, 21:39
Vielen Dank fuer die Unterstuetzung und insbesondere fuer die viele Links.  Ich muss mich mit "Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand" beschaeftigen; verstehe noch nicht ganz, was das konkret bedeutet und melde mich, falls mir noch was nicht klar ist.

Natuerlich werde ich versuchen, den Widerspruch frueher zu vorbereiten.  Laut den Aussagen der anderen ist es sowieso nicht so wichtig.  Also wahrscheinlich "copy-paste" und werde mir mehr Muehen mit der Klage machen.

Danke nochmals fuer die Unterstuetzung.