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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: reggie86 am 31. Juli 2014, 14:44
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Hallo,
folgende Annahme:
Person X hatte sich schon vor 2013 erfolgreich abgemeldet (inkl. Abmeldebestätigung) und seit dem nichts mehr vom Beitragsservice gehört.
Jetzt erhielt Person X 07/2014 den ersten Brief (Infopost) mit Datenabgleich etc. und das kein Beitragskonto unter Person X gefunden. Eine Rückantwort solle innerhalb von 4 Wochen erfolgen sonst behält sich der Beitragsservice eine Anmeldung auf den Namen von Person X vor, auf Grund der Informationen vom Einwohnermeldeamt.
Folgende hypothetische Situation:
Person X zieht im September ins Ausland und meldet sich komplett aus Deutschland ab. Person X wird bis dahin alle weiteren Schreiben ignorieren, bis hin zum Gebühren-/Beitragsbescheid mit Rechtshilfebelehrung.
Wird bis September schon ein Gebühren-/Beitragsbescheid bei Person X ankommen oder zieht sich das Verfahren erfahrungsgemäß länger hin?
Was passiert, wenn Person X Ende September abgemeldet ist?
Gibt es einen Unterschied, ob bis dahin schon ein Gebühren-/Beitragsbescheid angekommen ist oder nicht?
Wo geht die Post nach der Abmeldung hin?
Es dankt im Voraus,
reggie
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Da BS die Schreiben nicht nachweislich zustellt, also normale Post ohne Einschreiben, haben die keine Beweise, dass etwas zugestellt wurde. Ein Beitragsbescheid wird gar nicht erst rechtskräftig, wenn man ihn wegen Auswanderung nicht erhalten hat. Nach 3 Jahren ist es verjährt, wenn er nicht rechtskräftig wird. Wenn bis dahin eine neue Regelung gültig ist, können keine Forderungen mehr gestellt werden.
Post sollte bis zur Auswanderung zurückgeschickt werden, damit die nicht vermuten können, sie wäre angekommen.
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Man sollte sich offiziell neben dem Meldeamt zusätzlich auch bei der GEZ (mit Nachweis) abmelden. Es soll schon fälle gegeben haben, wo die GEZ wegen nicht erfolgter Abmeldung Abgaben für Zeiträume geltend gemacht haben, in denen der Betroffene im Ausland war.
Es ging zwar um um die Rundfunkgebühr, aber da mit allen Tricks gearbeitet wird kann das nicht schaden.
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Heißt zurückschicken, den ungeöffneten Brief einfach wieder bei der Post abgeben? (Der erste Brief wurde von Person X schon geöffnet)
Wie lange dauert es ungefähr vom ersten Brief bis zum Gebühren-/Beitragsbescheid?
Offiziell bei der GEZ abmelden würde Person X sich in dem Fall nicht, denn das hieße ja reagieren und bestätigen, dass sie Post erhalten hat?!
Vielen Dank!
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Ich verstehe die Frage nicht. Wenn x ins Ausland umzieht ist die Post doch ohnehin unzustellbar und geht zurück.
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Person X würde wohl rückwirkend zum 01.01.2013 "belangt" werden, wenn sie sich vor ihrer Abreise offiziell abmeldet (jedoch damit natürlich gleichzeitig ihre bisherigen Daten bestätigt)...
...dürfte aber wiederum faktisch egal sein, da sich das Prozedere mit Bescheid etc. länger hinzieht, als der Aufenthalt noch geplant ist.
Aus Sicht von Person B besteht für Person X kein Grund zur Besorgnis, sich kurzfristig (vor der Ausreise) und vorzugsweise nachweislich abzumelden - wobei sich aber aufgrund der "noch nicht bestätigten Datenlage" die Grundsatzfrage stellt, ob dies nach Wegzug überhaupt noch relevant ist:
Weshalb von etwas "abmelden", wo man noch nicht mal "angemeldet" ist...?
Solange der Auslandsaufenthalt länger als 3 Jahre dauert, dürfte wohl auch das Thema der Verjährung greifen.
Bei kürzerem Aufenthalt würde auf Person X dann evtl. wieder bzgl. der noch ausstehenden Summen hingewirkt werden. Ist aber alles Spekulation.
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Wie lange dauert es ungefähr vom ersten Brief bis zum Gebühren-/Beitragsbescheid?
Erfahrungsgemäß vergehen mehrer Monate. Angenommen, dass eine Person X im September das Land verlässt, wäre von einer direkten Reaktion abzuraten. Wenn die Post als unzustellbar zurückgeht, bestünde Hoffnung, dass sich das Problem von alleine löst.
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Vielen Dank für die hilfreichen Antworten. Person X wird in diesem hypothetischen Fall nichts weiter tun.