gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: antwortbogen am 31. Juli 2014, 10:51
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Hallo zusammen
am 24.7. kam dieses schreiben bei person A an, dass "wir sie vor einiger zeit darüber informiert haben, dass seit januar 2013...jede wohnung..bla bla bla"
A wohnt seit 08/2012 in ihrer ersten eigenen wohnung u natürlich war GEZ nicht angemeldet, wer denkt da schon dran... :'(
nun weiss A nicht, wie sie weiter verfahren soll, bzw wasihr passiert, wenn sie antwortet, oder was passiert, wenn sie nicht antwortet...antworteT A ich,will man sicher von ihr den beitrag ab 1.1.2013, antworte A nicht, macht siesich strafbar??Vllt kann ihr ja jemand raten, wäre sehr lieb...vielen dank für Eure mühen!
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Abwarten wird geraten, bis ein Beitragsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung kommt.