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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: gelddruckmaschine am 31. Juli 2014, 00:18

Titel: Argumente zum Weiterdenken 16, Gewissensfreiheit
Beitrag von: gelddruckmaschine am 31. Juli 2014, 00:18
Habe etwas gezögert, das Folgende im Forum zu veröffentlichen. Aber die aufkeimende Diskussion über Gewissensfreiheit hat mich darauf gebracht, diesem Begriff nachzugehen und ein Argumentationsbeispiel zu entwerfen.
Hierzu fand ich einen 150 Jahre alten Text des dänischen Philosophen Kierkegaard, der sich schon mit der Persönlichkeitsveränderung durch äußere Reizüberflutung befasst hat. Alle großen Denker haben das Gegenteil vom TV-Glotzen, nämlich die Stille und das Abgewandsein vom Getrubel als Königsweg erkannt.

Deshalb ließe sich die Argumentationslinie des unantastbaren Grundrechts auf Gewissensfreiheit fast unendlich erweitern...
Aber ich will die Leser im Forum ja nicht langweilen.
   :angel:

Zur Gewissensensfreiheit

Psychologie heute, 5, 2013

Über den dänischen Philosophen Kierkegaard :

„Schaffet Schweigen!“

Kierkegaards Diagnose seiner Zeit mutet aus heutiger Sicht merkwürdig modern an. Die Hektik, die Schnelllebigkeit, die er erkannte, hat sich noch gesteigert; sie nimmt globale Ausmaße an und besetzt mit den virtuellen Welten zusätzliches Terrain, das so faszinierend anmutet wie die Hochglanzfotos in den Katalogen der Reiseveranstalter. All das, anscheinend doch Leistungsbeweise für eine ungebremste Kreativität des Menschen, geht mit dem Verlust elementarer menschlicher Eigenschaften einher: der Fähigkeit, innezuhalten, ruhig zu werden, nachzudenken und zuzuhören; der Fähigkeit auch, über das eigene Dasein zu staunen und dessen Rätselhaftigkeit anzunehmen. Wo solche Eigenschaften verloren zu gehen drohen oder schlicht nicht mehr gefragt sind, das trifft Kierkegaards Diktum vom herabgesetzten Kurswert des Menschen, ausgesprochen vor mehr als einhundertfünfzig Jahren, immer noch zu.
Der Mensch gleicht einer Kunstfigur, die dabei ist, sich an ihren eigenen Möglichkeiten zu überheben. (…)
Allerdings vermag die Hektik inzwischen auch gegenteilige Tendenzen zu erzeugen – den Wunsch nach Stille etwa, nach unvoreingenommener Selbstbefragung, nach einem Bedenken über Tag und Anlass hinaus. Kierkegaard ersuchte unentwegt um Ruhe (…) :

‚Das erste, was getan werden muss, und die unbedingte Voraussetzung dazu, dass überhaupt etwas getan werden kann, ist: Schaffe Schweigen, gebiete Schweigen! (…) Ach, alles lärmt, und wie ein heißes Getränk, das Blut bekanntlich in Wallung bringt, so ist in unserer Zeit jedes einzelne, selbst das unbedeutendste Unternehmen und jede einzelne, selbst die nichtssagende Mitteilung bloß darauf berechnet, die Sinne zu reizen oder die Masse, die Menge, das Publikum und den Lärm zu erregen! (…) Der Mensch, dieser gewitzte Kopf, sinnt fast Tag und Nacht darüber nach, wie er zur Verstärkung des Lärms immer neue Mittel erfinden und mit größtmöglicher Hast das Geräusch und das leere Gerede möglichst überall hin verbreiten kann. Ja, was man auf solche Weise erreicht, ist wohl bald das Umgekehrte: die Mitteilung ist an Bedeutungsfülle wohl bald auf den niedrigsten Stand gebracht, und gleichzeitig haben umgekehrt die Mittel der Mitteilung in Richtung auf eilige und alles überflutende Ausbreitung wohl das Höchstmaß erreicht; denn was wird wohl hastiger in Umlauf gebracht als das Geschwätz?! O, schaffet Schweigen.“

Wer für sich in die Stille zurückfindet, zieht seine eigenen Konsequenzen aus dem wuchernden Wahn des Sekundären – er verweigert sich einer Welt des Lärms und der Anmaßung. (…)“
Ende des Zitats der Zeitschrift

Auf der Grundlage meiner persönlichen Gewissensfreiheit teile ich Ihnen hierdurch mit, dass ich mich dem ‚Wahn des Sekundären’, Vorgedachten Virtuellen entziehe, indem ich ablehne, kostenpflichtige Zwangsangebote unterbreitet zu bekommen, um mich dem Einfluss genau dieser nicht authentischen, sekundären Welt aussetzen zu können.

Hierbei berufe ich mich auf die folgenden unantastbaren Grundrechte des Grundgesetzes
•   Gewissensentscheidung, Art. 4
•   Menschenwürde Art. 2 Abs. 1,
•   allgemeines Persönlichkeitsrecht, Art. 1 Abs. 1 GG 
•   Meinungsfreiheit ,Art. 5 Abs. 1 GG
•   allgemeine Handlungsfreiheit, Art. 2 GG.
   

--- EDIT Moderator: ---

Argumente zum Weiterdenken 1 -n, Inhaltsübersicht (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10130.0.html)
Titel: Re: Argumente zum Weiterdenken 16, Gewissensfreiheit
Beitrag von: tokiomotel am 31. Juli 2014, 06:30
Das ist zwar alles sehr schön ausgearbeitet , interessiert aber letzten Endes genau so wenig wie die Gewissensfreiheit eines chinesischen Reissackes.
Dann kommt das alles und nichts sagende Argument eines arroganten LRA-Anwaltes :
Sie müssen sich die ihnen nicht genehmen Sendungen doch nicht anschauen , die Zahlungspflicht besteht trotzdem.
Soll heißen , sie können mir kommen mit was sie wollen , die LRA bekommt trotzdem recht.
So zumindest bis jetzt und bis auf weiteres in jeder ersten Instanz.
Titel: Re: Argumente zum Weiterdenken 16, Gewissensfreiheit
Beitrag von: seppl am 31. Juli 2014, 09:16
Gerade im Bereich Gewissensfreiheit wird mir immer deutlicher, dass man dem Argument "Sie brauchen ja nicht einzuschalten" etwas entgegen halten muss.
Die (schädliche) Wirkung eines meinungsmanipulierenden Massenmediums betrifft eben die Masse. Nicht den Einzelnen.
Gerade in diesen Tagen sehe ich wieder, dass, wie damals im kalten Krieg, unreflektiert Stellung gegen Russland bezogen wird, getragen auch durch die Öffentlich Rechtlichen, in denen die Ressentiments gegen den Osten scheinbar nicht überwunden wurden, sondern nur schlummerten . Es ist für den Einzelnen egal, ob er Tagesschau einschaltet oder nicht. Durch gesellschaftliche Kontakte, wird man unweigerlich mit hineingezogen. Nicht zuletzt beeinflusst die öffentliche Meinung auch Politik und Gesetzgebung. Da bin ich dann auch als Individuum gefragt, mich dem Treiben entgegenzustellen.
Das fiese an den organisierten Massenmedien ist, dass man Leute dazu bringen kann, Sachen zu denken, für richtig zu halten und dann auch noch freiwillig auszuführen, die sie sonst nicht machen würden. Die Freiwilligkeit wird dann zu einem Riesenproblem in einer demokratisch organisierten Gesellschaft.

Noch ein Beispiel: Warum denken die Meisten, dass Rundfunkbeitragsgegner nur eine kleine Schar Versprengter ist? Weil sie in den übergrossen Medienapparaten, die direkt vom RB abhängen, einfach  totgeschwiegen werden, taktisch verständlich aus Sicht der ÖR. Die indirekt abhängigen Privaten machen da auch mit. Medial existieren Beitragsgegner nicht. Es ist schon eine grosse Errungenschaft für uns, dass wir nicht mehr als Aluhütchenträger oder Nzis dargestellt werden können. Aber durch die Unsichtbarkeit in den Medien kommen sogar Beitragsgegner zu der Meinung: Die Macht der ÖR-Konzerne ist zu groß, wir paar haben keine Chance dagegen, ich zahle also lieber, dann habe ich Ruhe. Im noch freien Internet habe ich allerdings noch keine Seite gefunden, in der nicht mindestens 95% der Blogger, wenn es dann um den Rundfunkbeitrag geht, vehement dagegen sind.

Zurück zum Gewissen: Gewissensentscheidungen betreffen nicht nur das eigene Wohl. Das Gewissen schaltet sich auch ein, wenn man mitbekommt, wie z.B. andere Personen ungerecht behandelt werden.

Insofern kann man sagen, dass ein Härtefallantrag dazu da ist, die eigene Haut zu retten. Sieht man das Problem im übergeordneten Apparat, nützt er nichts.

 
Titel: Re: Argumente zum Weiterdenken 16, Gewissensfreiheit
Beitrag von: Roggi am 31. Juli 2014, 10:10
So wie tokiomotel schreibt, wurde er weichgekocht. Er hat den Glauben an die Gerechtigkeit verloren und zappelt hilflos in der Luft.
Also, tokiomotel, alter Freund, schon so lange kämpfen wir Seite an Seite, stützen uns Gegenseitigkeit. Vertraue auf das Grundgesetz Artikel 19 Absatz 2, kein Grundrecht darf in seinem Wesensgehalt angetastet werden. Gelddruckmaschine hat 3 verletze Grundrechte genannt, ich kenne 3 weitere. Welcher Richter in Karlsruhe will das durchgehen lassen? Wenn man bedenkt, welche besondere Verantwortung die Rundfunkanstalten haben, dann kann man so etwas nicht durchgehen lassen. Auch beim Bundesverfassungsgericht hat man noch irgendwo einige Ideen, welche verhehrenden Folgen ein falsch eingeschätzter Rundfunk anrichten kann. Die Macht des Rundfunks darf nie mehr in falsche Hände geraten. Seit dem 01.01.2013 scheint es aber so zu sein. Wer sollte das stoppen, wenn nicht wir?
Titel: Re: Argumente zum Weiterdenken 16, Gewissensfreiheit
Beitrag von: Dummsau am 31. Juli 2014, 10:26
Sowas ähnliches versuche ich hier ja auch gerade, wenn man nicht weiß wofür man kämpft kann man es auch lassen, da hilft die ganze Paragraphenreiterei nix, aber ohne geht es natürlich auch nicht, aber das ist dann off-topic.
Titel: Re: Argumente zum Weiterdenken 16, Gewissensfreiheit
Beitrag von: Helmut Enz am 31. Juli 2014, 10:33

Zurück zum Gewissen: Gewissensentscheidungen betreffen nicht nur das eigene Wohl. Das Gewissen schaltet sich auch ein, wenn man mitbekommt, wie z.B. andere Personen ungerecht behandelt werden.

Insofern kann man sagen, dass ein Härtefallantrag dazu da ist, die eigene Haut zu retten. Sieht man das Problem im übergeordneten Apparat, nützt er nichts.

Ganz egal, welchen Weg man geht, die persönliche Betroffenheit ist immer der Einstiegspunkt!
Titel: Re: Argumente zum Weiterdenken 16, Gewissensfreiheit
Beitrag von: gelddruckmaschine am 31. Juli 2014, 10:55
Gerade im Bereich Gewissensfreiheit wird mir immer deutlicher, dass man dem Argument "Sie brauchen ja nicht einzuschalten" etwas entgegen halten muss.

Aufgrund dieses Totschlagsarguments dürften wir das unGEZügelte Vorgehen ja ganz direkt Schutzgelderpressung (§ 253, StGB) nennen, die zuufälligerweise durch Zahlungsforderungen mit aufgezwungener, keiner oder keiner adäquaten Gegenleistung charakterisiert ist !
http://de.wikipedia.org/wiki/Schutzgelderpressung

In Verbindung mit anderen Straftaten wird's besonders bunt (Argumente zum Weiterdenken 14):
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10253.0.html

 :angel:
Titel: Re: Argumente zum Weiterdenken 16, Gewissensfreiheit
Beitrag von: Helmut Enz am 31. Juli 2014, 11:11
Gerade im Bereich Gewissensfreiheit wird mir immer deutlicher, dass man dem Argument "Sie brauchen ja nicht einzuschalten" etwas entgegen halten muss.

Aufgrund dieses Totschlagsarguments dürften wir das unGEZügelte Vorgehen ja ganz direkt Schutzgelderpressung (§ 253, StGB) nennen, die zuufälligerweise durch Zahlungsforderungen mit aufgezwungener, keiner oder keiner adäquaten Gegenleistung charakterisiert ist !
http://de.wikipedia.org/wiki/Schutzgelderpressung
 

Die Mafia lässt grüßen.
Titel: Re: Argumente zum Weiterdenken 16, Gewissensfreiheit
Beitrag von: Rochus am 31. Juli 2014, 11:40
Vielen Dank @ gelddruckmaschine für den Beitrag.

Auch wenn die Gefahr besteht, dass sich die Gegenseite bei einer Erwähnung des Philosphen im Vortrag lustig macht, so kann das für die Gegenseite schnell ins Gegenteil umschlagen. Je intellektueller man dort auftritt, umso mehr wird die Fratze des Banalen entlarvt. Und das irre Lachen eines ÖRR-Vertreters kann ihm mehr schaden als nutzen. Denn: Am Lachen erkennt man den Narren!
Titel: Re: Argumente zum Weiterdenken 16, Gewissensfreiheit
Beitrag von: Helmut Enz am 31. Juli 2014, 11:58
.....

Zur Gewissensensfreiheit

Psychologie heute, 5, 2013

Über den dänischen Philosophen Kierkegaard :

„Schaffet Schweigen!“

......
Auf der Grundlage meiner persönlichen Gewissensfreiheit teile ich Ihnen hierdurch mit, dass ich mich dem ‚Wahn des Sekundären’, Vorgedachten Virtuellen entziehe, indem ich ablehne, kostenpflichtige Zwangsangebote unterbreitet zu bekommen, um mich dem Einfluss genau dieser nicht authentischen, sekundären Welt aussetzen zu können.

Hierbei berufe ich mich auf die folgenden unantastbaren Grundrechte des Grundgesetzes
•   Gewissensentscheidung, Art. 4
•   Menschenwürde Art. 2 Abs. 1,
•   allgemeines Persönlichkeitsrecht, Art. 1 Abs. 1 GG 
•   Meinungsfreiheit ,Art. 5 Abs. 1 GG
•   allgemeine Handlungsfreiheit, Art. 2 GG.

Ergänzung

In visionärer Voraussicht hat Johann Wolfgang von Goethe vor allem die Macht unsinniger und falscher Bilder
in einem Gedicht aus den Xenien sehr anschaulich und prägnant beschrieben:

Dummes Zeug kann man viel reden,
kann es auch schreiben,
wird weder Leib noch Seele töten;
es wird alles beim Alten bleiben.

Dummes aber vors Auge gestellt,
hat ein magisches Recht;
weil es die Sinne gefesselt hält
bleibt der Geist ein Knecht.
Titel: Re: Argumente zum Weiterdenken 16, Gewissensfreiheit
Beitrag von: gelddruckmaschine am 31. Juli 2014, 12:08
Dann kommt das alles und nichts sagende Argument eines arroganten LRA-Anwaltes :
Sie müssen sich die ihnen nicht genehmen Sendungen doch nicht anschauen , die Zahlungspflicht besteht trotzdem.

Meine Argumentation zielt nicht auf den 'strukturellen Vorteil' durch das ins Gegenteil verkehrte ö. un-r. Angebot, nicht genehme Sendungen NICHT-schauen-zu brauchen, sondern darauf, dass ich reinüberhauptgarnix aus 2. Hand sehen will, weil mir der auf jeder Ebene Lebensenergie raubende Vorgang des Glotzens ganz konkret und wissenschaftlich erwiesen schlecht tut. (Wie ich versucht habe in den Argumenten zum Weiterdenken ansatzweise darzustellen.)

Und da sollen mir diejenigen, die den Amtseid geschworen haben (…Nutzen mehren und Schäden von ihm wenden…) mal sagen, dass das die Bedeutung eines Sacks Reis hat.

Meine gewissensverbriefte Lebenseinstellung ist, mich nur für Eindrücke und Anregungen aus 1. Hand zu entscheiden - sozusagen von der Quelle -.

Sehr hilfreich fände ich’s, gemeinsam auf diesem schmalen Grat weiterzudenken. Ich schätze, da liegen noch mehr Fährten drin, die sich in Zukunft als entwaffnende Gegenargumente erweisen können.

Danke auch für die netten Rückmeldungen, dass der Eröffnungsbeitrag Anklang finden konnte. Zum Punkt der Gewissensfreiheit in Bezug auf das, was anerkannt große Geister gedacht haben, könnte ich noch einiges aus unterschiedlichen Zeiten und Kulturen nachlegen... (z.B. Descartes: "Ich  d e n k e , also bin ich."
Im Umkehrschluss: "Ich konsumiere passiv Vorgekautes, also bin ich nicht."

 :angel:
Titel: Re: Argumente zum Weiterdenken 16, Gewissensfreiheit
Beitrag von: gelddruckmaschine am 31. Juli 2014, 13:33
http://de.wikipedia.org/wiki/Gewissensfreiheit
Der Rechtsbegriff von Gewissensfreiheit

Gewissensfreiheit
Gewissensfreiheit ist die Freiheit, Entscheidungen und Handlungen aufgrund des Gewissens, frei von äußerem Zwang, durchführen zu können. Eine gewissensfreie Handlung oder Entscheidung orientiert sich an gut und böse und an sittlichen, für den Einzelnen als verbindlich geltenden Kriterien. Eine gegen das Gewissen sprechende Entscheidung führt in der Regel zu einem individuellen Notstand (Gewissensbisse).[1]

Geschichte des Rechtsbegriffs „Gewissensfreiheit“

(...)

Eingriffe in die Gewissensfreiheit
Eingriffe sind stets im Rahmen der praktischen Konkordanz mit anderen Grundrechten und im Rahmen von Verfassungsprinzipien zu überprüfen, da die Gewissensfreiheit im deutschen Recht nur den verfassungsimmanenten Schranken unterworfen ist. Das forum internum der Gewissensfreiheit, die innere Überzeugungsbildung von Werten und Überzeugungen, ist eingriffsresistent, da es direkt an die Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) anknüpft. Kasuistisch werden Gehirnwäsche, Hypnose, Drogen und ähnliche Eingriffe in das physiologisch-psychische Wirken verboten. Problematisch ist jedoch der Bereich der Wertevermittlung. So kann die Bildung von Werten durch staatliche Institutionen (Schule) nicht verboten sein, sondern ist sogar notwendig, wenn auch im Rahmen der Bindung an die freiheitlich demokratische Grundordnung. Bedeutend sind jedoch vor allem die Eingriffe in das forum externum. Dies sind Fälle, in denen der Betroffene sein Verhalten mit Hinweis auf das Gewissen begründet. Die Gewissensfreiheit strahlt nicht nur im öffentlich-rechtlichen Bereich aus, sie bleibt auch im Bereich des Privatrechts bedeutsam und erlangt Entfaltung über die Generalklauseln des Privatrechts. Das betrifft insbesondere den Bereich des Individualarbeitsrecht, wenn Arbeitnehmer mit Tätigkeiten konfrontiert werden, die ihrer Überzeugung massiv widersprechen (Tierversuche, Rüstungsproduktion). Hier entfaltet die Gewissensfreiheit ihre Drittwirkung. Ein Unterfall der Gewissensfreiheit ist das Recht auf Kriegsdienstverweigerung bei Konflikten mit dem eigenen Gewissen. In dem Recht auf Kriegsdienstverweigerung darf nur im Hinblick auf das Anerkennungsverfahren mittels Parlamentsgesetzes eingegriffen werden. Für die Gewissensfreiheit im Übrigen besteht - nochmals deutlich - kein Vorbehalt.

Geltendmachung der Gewissensfreiheit
Die Betroffenheit von Eingriffen in die Gewissensfreiheit ist geltend zu machen. Die bloße Behauptung, einen Eingriff zu erleiden, gilt nur als Meinungsäußerung. Es bedarf der Begründung der Betroffenheit im Bereich der Entscheidungsfähigkeit, da es dem Staat schlechterdings unmöglich wäre, das Gegenteil zu beweisen, ohne selbst die Gewissensfreiheit im Bereich des forum internum zu verletzen.
Titel: Re: Argumente zum Weiterdenken 16, Gewissensfreiheit
Beitrag von: Dummsau am 31. Juli 2014, 14:08
Zitat:  Es bedarf der Begründung der Betroffenheit im Bereich der Entscheidungsfähigkeit.
Darf ich mal so doof in die Gegend fragen, bin ich denn in meiner Entscheidungsfähigkeit nicht betroffen wenn die ÖR mit eine offensichtlich verdrehte Realität ins Haus liefern ?
Kann ich es mit meinem Gewissen vereinbaren etwas zu finanzieren was ein Teil der Bevölkerung zwangsläufig glaubt ?

Ich kann es nicht ändern, diese Thema ist nun mal auch politisch, es geht um Gewissensfreiheit angesichts dessen wenn ich so etwas lese:
Die Fotografin Maria Turchenkova berichtet seit mehreren Monaten aus der Ostukraine und hat auch die Absturzstelle besucht: "Sogar die hartgesottenen Rebellen hatten Tränen in den Augen“, sagt sie gegenüber profil. Turchenkovas Momentaufnahmen fangen den Alltag im Krieg auf berührende Weise ein. http://www.profil.at/articles/1431/982/377025/flug-mh17-die-normalitaet-krieges-ukraine
Muß ich es hinnehmen das die ÖR ausschließlich veröffentlichen das diese Rebellen über den Absturzort herfallen und alles plündern ?
Ich muß meinen Widerspruch doch irgendwie begründen, warum ich das nicht akzeptieren kann. Und DAS kann ich nicht akzeptieren, das der Tod von fast 300 Menschen schamlos ausgeschlachtet wird.
Titel: Re: Argumente zum Weiterdenken 16, Gewissensfreiheit
Beitrag von: MartinN am 31. Juli 2014, 14:54
So wie tokiomotel schreibt, wurde er weichgekocht. Er hat den Glauben an die Gerechtigkeit verloren und zappelt hilflos in der Luft....

Nein, er hat nur darauf hingewiesen, dass in der ersten Instanz garnichts geht, da das Verwaltungsgericht für obige Argumente nicht zuständig ist.
Idealismus hin oder her, man sollte die Erfahrungswerte derer, die bereits Kontakt mit dem Gegener haben oder hatten, nicht ganz außen vor lassen.
Titel: Re: Argumente zum Weiterdenken 16, Gewissensfreiheit
Beitrag von: MartinN am 31. Juli 2014, 15:02
Zitat:  Es bedarf der Begründung der Betroffenheit im Bereich der Entscheidungsfähigkeit.
Darf ich mal so doof in die Gegend fragen, bin ich denn in meiner Entscheidungsfähigkeit nicht betroffen wenn die ÖR mit eine offensichtlich verdrehte Realität ins Haus liefern ?
Kann ich es mit meinem Gewissen vereinbaren etwas zu finanzieren was ein Teil der Bevölkerung zwangsläufig glaubt ?

Ich kann es nicht ändern, diese Thema ist nun mal auch politisch, es geht um Gewissensfreiheit angesichts dessen wenn ich so etwas lese:
Die Fotografin Maria Turchenkova berichtet seit mehreren Monaten aus der Ostukraine und hat auch die Absturzstelle besucht: "Sogar die hartgesottenen Rebellen hatten Tränen in den Augen“, sagt sie gegenüber profil. Turchenkovas Momentaufnahmen fangen den Alltag im Krieg auf berührende Weise ein. http://www.profil.at/articles/1431/982/377025/flug-mh17-die-normalitaet-krieges-ukraine
Muß ich es hinnehmen das die ÖR ausschließlich veröffentlichen das diese Rebellen über den Absturzort herfallen und alles plündern ?
Ich muß meinen Widerspruch doch irgendwie begründen, warum ich das nicht akzeptieren kann. Und DAS kann ich nicht akzeptieren, das der Tod von fast 300 Menschen schamlos ausgeschlachtet wird.

Das sollte auf jeden Fall in die Klage rein, nur relevant wird diese Argumentation frühestens in der zweiten Instanz. Den Anwalt würde ich mir bis dorthin aufsparen.
Titel: Re: Argumente zum Weiterdenken 16, Gewissensfreiheit
Beitrag von: Dummsau am 31. Juli 2014, 15:09
Danke, ich dachte schon ich sei der letzte der Moikaner, wollte mich schon fast hier abmelden....
Titel: Re: Argumente zum Weiterdenken 16, Gewissensfreiheit
Beitrag von: MartinN am 31. Juli 2014, 16:47
Danke, ich dachte schon ich sei der letzte der Moikaner, wollte mich schon fast hier abmelden....


Barbara Jentzsch: "Wahrheiten aus dem Brutkasten -  Bushs Propaganda-Krieg gegen den Irak hat längst begonnen", 04.10.2002, http://www.ag-friedensforschung.de/regionen/Irak/medien.html 

Heinz Loquai: "Medien als Weichensteller zum Krieg", 18.7.2003, http://www.ag-friedensforschung.de/themen/Medien/loquai.html
Ernst Woit: "Vor dem Krieg der Waffen wird der Krieg um die öffentliche Meinung geführt", 20.05.2004, http://www.ag-friedensforschung.de/themen/Medien/woit.html

Vladimiro Giacché: "Der Krieg gegen die Wahrheit", 08.12.2004, http://www.ag-friedensforschung.de/themen/Theorie/giacche.html

Dahr Jamail (IPS): "Medien als Komplizen - Irak: Mainstream-Berichterstattung auf Seiten der Besatzer. Bericht von einer Internationalen Konferenz",  18.2.2005, http://www.ag-friedensforschung.de/themen/Medien/irak.html

Rita Glavitza, Georg Leitner und Thomas Roithner: "Gute Medien – Böser Krieg?", 2006, http://www.ag-friedensforschung.de/science/schlaining06.html

"Lügenpropaganda" - Friedensbewegung fordert Stopp der Kriegsvorbereitungen gegen den Iran, 21.02.2007, http://www.ngo-online.de/2007/02/21/lugenpropaganda/

Ignacio Ramonet: "Fünfte Gewalt schaffen: Eine Strategie gegen die Medienkonzerne als ideologische Instrumente der neoliberalen Globalisierung ist notwendig", 06.01.2008, http://www.ag-friedensforschung.de/themen/Medien/ramonet.html 

Erhard Crome: "Gleichschaltung ohne Zensur: Der Westen macht gegen Russland mobil - und die Medien sind mit von der Partie.",  15.09.2008, http://www.ag-friedensforschung.de/themen/Medien/crome.html 

Karin Leukefeld: "Brei der Medien: Westliche Berichterstattung über Krieg in Gaza ist von einseitiger Parteinahme für Israel gekennzeichnet", 09.01.2009, http://www.ag-friedensforschung.de/regionen/Gaza/medien.html

Rainer Rupp: "Treibende Kräfte: "Ein russischer Fernsehsender belegt: Die "Berichterstattung" westlicher Medien über den Bürgerkrieg in Libyen ist zum großen Teil Kriegspropaganda", 10.03.2011, http://www.ag-friedensforschung.de/regionen/Libyen/medien.html

Karin Leukefeld: "Propagandaschlacht um Syrien: Erneute Proteste gegen die Regierung in Damaskus. Westliche Medien verschweigen Morde an Sicherheitskräften", 30. 08 2011, http://www.ag-friedensforschung.de/regionen/Syrien/propaganda.html 

André Scheer: "Kampf um die Köpfe: "Das erste Opfer des Krieges" ist auch in Libyen die Wahrheit. Propaganda und Manipulationen sollen die Realität zurechtbiegen", 30.08.2011, http://www.ag-friedensforschung.de/regionen/Libyen/medien4.html 

Karin Leukefeld: "Westlicher Journalismus und die Unruhen in Syrien", 16.01.2012, http://www.ag-friedensforschung.de/regionen/Syrien/medien4.html 

Kurt Gritsch: "Von Kosovo über Libyen nach Syrien? "Erfolgreiche Kriege sind automatisch legitim"", 17.03.2012,  http://www.ag-friedensforschung.de/themen/Medien/gritsch.html

Knut Mellenthin: "Dichtung und Wahrheit: Beim Thema Iran regieren in Medien und Politik Wahrnehmungsschwierigkeiten, Phantasie und Lügen.", 09.04.2012, http://www.ag-friedensforschung.de/regionen/Iran/luegen2.html

Peter Wolter: "Die Achse des Verbrechens - Kriegspropaganda: Die Medien sind nach Heer, Marine und Luftwaffe zur vierten Teilstreitkraft geworden.", 16.08.2012, http://www.ag-friedensforschung.de/themen/Medien/krieg.html 

Karin Leukefeld: "Journalisten trommeln zum Krieg",  03.09.2013, http://www.ag-friedensforschung.de/themen/Medien/trommeln-neu.html 

U. Gellermann: "Die ARD fälscht den Trend - Die Deutschen müssen kriegsreif gequatscht werden", 03.03.2014, http://www.rationalgalerie.de/home/die-ard-faelscht-den-trend.html_1393820416 

Gabriele Krone-Schmalz: "Auf den Westen ist kein Verlass", 05.03.2014, http://www.cicero.de/weltbuehne/krim-krise-auf-den-westen-ist-kein-verlass/57164 

Kunjunktion: "Mainstreammedien: Propaganda und Kriegstreiberei in Sachen Ukraine", 03.04.2014, http://konjunktion.info/2014/03/mainstreammedien-propaganda-und-kriegstreiberei-in-sachen-ukraine/ 

Prof. Schachtschneider: „Der Kampf um die Krim als Problem des Staats- und Völkerrechts“,  April 2014, http://www.[Seite/Begriff nicht erwünscht]/krim-zeitfragen 

Gabriele Krone-Schmalz: "Das darf nicht sein - Bei der Berichterstattung über den Konflikt zwischen der Ukraine und Russland gebe es "entlarvende Automatismen", erklärt die ehemalige Moskau-Korrespondentin der ARD", Interview vom 16.04.2014, http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/zapp/zapp7411.html   

Gabriele Krone-Schmalz über "NATO in Zivil" in der Ukraine, Russland und Medienpropaganda, SWR-Interview vom 03.05.2014: https://www.youtube.com/watch?v=RSQPTIUL6sk 
Titel: Re: Argumente zum Weiterdenken 16, Gewissensfreiheit
Beitrag von: Dummsau am 31. Juli 2014, 17:10
Danke, die Liste kann ich gut gebrauchen. Ich habe hier noch eines von 500 Exemplaren in dem dieser ganze Wahnsinn anhand von US-Kongressakten von vor 2000 dokumentiert wird, also anhand von Original-Akten die man auch im Internet findet, leider ist mein Englisch nicht so gut. Man kann da die Planung recht gut nachvollziehen.
Schlußendlich führt das alles zu nichts, ist eine Lebensarbeit die zum Resultat "die Welt ist schlecht" führt, beim "arabischen Frühling" bin ich mir noch nicht mal so sicher ob die das nicht sogar richtig machen.
Ändert aber nichts daran das man diesem Wahnsinn irgendwie entgegentreten muß, was die da in der Ukraine abziehen schlägt dem Fass den Boden aus, wir stehen am Rande eines Krieges mit den Russen und keine Sau merkt das, wie 1914.
http://www.youtube.com/watch?v=krBR2kVGSu0

Fragt sich nach wie vor wie man das mit der Zwangsabgabe koppeln kann, also mit Gewissensfreiheit. Ansonsten gibt es da ja noch die Brender-Affähre, die völlig überdrehte Finanzierung, ausserdem die Verwahrlosung der Kinder durch Dauerfernsehen, Amoklauf und und und.
Titel: Re: Argumente zum Weiterdenken 16, Gewissensfreiheit
Beitrag von: tokiomotel am 01. August 2014, 06:40
So wie tokiomotel schreibt, wurde er weichgekocht. Er hat den Glauben an die Gerechtigkeit verloren und zappelt hilflos in der Luft....
Nein, er hat nur darauf hingewiesen, dass in der ersten Instanz garnichts geht, da das Verwaltungsgericht für obige Argumente nicht zuständig ist.
So und nicht anders sollte es rüberkommen. Ich weigere mich, in das inszenierte Affentheater der 1.Instanz mit hinein gezogen werden. Die 1.Instanz sollte man komplett ignorieren und es in der Klage auch gleich so mitteilen , denn diese verkorkste 1.Instanz hat mit Gerechtigkeit absolut nichts im Sinn.
@Roggi
Ich bin bei weitem noch nicht weichgekocht , zappel aber bisweilen schon mal etwas hilflos in der Luft.
Vor allem wenn man solche dünngeistigen Äußerungen eines gelangweilten LRA-Anwaltes zur Kenntnis nimmt. Ja , auch war ich erst kürzlich vorm Aufgeben , als der GV-Brief kam. Hätte das Geld beinahe wie ein dummer Trottel stillschweigend überwiesen. Habe dann aber meinen inneren Schweinehund besiegt und dem GV barsch meinen Standpunkt dargelegt. Seit 4 Wochen herrscht "gespenstisch" anmutende Ruhe.
Titel: Re: Argumente zum Weiterdenken 16, Gewissensfreiheit
Beitrag von: Roggi am 01. August 2014, 07:04
Ohne die erste Instanz wird es wohl nicht gehen. Es ist zwar erkennbar, dass diese Instanz genauso wichtig ist wie der Widerspruch mit Widerspruchsbescheid, aber BS ist der Oberaufseher über diesen Verwaltungsakt. Da freuen die sich, wenn einige daran scheitern. Das Forum hilft und informiert so gut es geht, ich will jetzt schon fast sagen, wir lassen niemanden zurück. Deine Erfahrung mit dem OVG ist ja auch noch nicht so oft beschrieben worden hier, auch deshalb kann den ersten wie dir, die diesen unsäglichen Zwang am eigenen Leib erfahren, nur moralische Unterstützung gegeben werden. Du hast nun natürlich das beste Argument, um gegen die Grundgesetzverstösse zu klagen. Ohne Vorteil, nur Zwang, gegen den eigenen Willen beraubt zu werden, kann nicht im Sinne des Grundgesetzes sein.
Titel: Re: Argumente zum Weiterdenken 16, Gewissensfreiheit
Beitrag von: Redfox am 01. August 2014, 07:38
Ich habe mal  an dieser Stelle (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9049.msg63161.html#msg63161) etwas zu den möglichen juristischen Maßstäben für eine Anerkennung von Gewissensgründen geschrieben. (Mit allgemeinen philosophischen Begründungen allein kommt man nicht weit, viel mehr ist ein individueller Gewissenskonflikt darzustellen).

und ...

Ich hatte Anfang der 80er Jahre mal eine Kriegsdiestverweigerungsverhandlung mitgemacht, [...]

...tangierend dazu gab's mal einen recht interessanten Thread hier im Forum:

Vergleich Kriegsdienstverweigerung <-> Zahlungsverweigerung aus Gewissensgründen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4968.0.html
Titel: Re: Argumente zum Weiterdenken 16, Gewissensfreiheit
Beitrag von: gelddruckmaschine am 01. August 2014, 13:31
"Mit allgemeinen philosophischen Begründungen allein kommt man nicht weit, viel mehr ist ein individueller Gewissenskonflikt darzustellen."

Das sehe ich genau so. Die Argumente sollen allein Anstoß sein zum Weiterdenken, -austauschen, -formulieren. Und das hat ja hier gut geklappt

Auch ein Gewissenskonflikt lässt sich m.E. leichter darstellen, wenn durch das Brainstormen grundlegender Munition Rückenwind entsteht.

 :angel:
Titel: Re: Argumente zum Weiterdenken 16, Gewissensfreiheit
Beitrag von: Dummsau am 01. August 2014, 13:41
Perfekt, an das mit der Wehrdienstverweigerung habe ich auch schon gedacht, wie ist es eigentlich mit dem Argument das ich immer wenn ich an die Gez denke extreme Zerstörungsphantasien bekomme die an Kriegsereignisse denken lassen obwohl ich eigentlich streng religiös und pazifistisch bin, taugt das was ?
Die bringen mich doch in eine Zwangslage, auf der einen Seite bete ich Rosenkränze, und dann kommen die und erzeugen in meiner Seele Sprengstoffattentate, legt man mir das als Aggression oder als Notlage aus ???  >:D
Titel: Re: Argumente zum Weiterdenken 16, Gewissensfreiheit
Beitrag von: Shran am 07. August 2014, 23:11
Mal kurz reingeworfen.
Wo finde ich hier denn kritische Äußerungen im Programm der Sender selbst?
Ich lese hier und da immer kritische Dinge die auch die ÖR Betreffen und wollte sie gerne mit euch teilen. Nicht als Hetze sondern als Begründungen was das Programm und dem Inhalt befreffen.

LG

PS: Bei mir noch nichts neues, aber ich bleib bereit. Letzter Brief war die Zwangsanmeldung. Und weil ja 2 Aktentenzeichen hier veröffentlicht wurden, weiß man vielleicht auch schon wer die Post bekam. :)