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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: noTV am 30. Juli 2014, 17:54

Titel: Widerspruchsbescheid des Südwestrundfunks heute erhalten
Beitrag von: noTV am 30. Juli 2014, 17:54
Hallo Mitstreiter,

Person A hat heute seinen Widerspruchsbescheid vom Südwestrundfunk erhalten, siehe Anhang.

Widerspruch wurde natürlich als unbegründet ablehnt.

Person A hat ab Zustellung einen Monat Zeit für seine Klage beim Verwaltungsgericht Karlsruhe.
Nun fliegt A am Sonntag 03.08. für 5 Wochen nach Afrika in seinen wohlverdienten Urlaub.

Kann Person A beim Verwaltungsgericht KA beantragen, dass A nach seinem Urlaub die Klage beim Verwaltungsgericht einreichen kann und wie geht Person A da vor?
Titel: Re: Widerspruchsbescheid des Südwestrundfunks heute erhalten
Beitrag von: Helmut Enz am 30. Juli 2014, 18:56
Unter 21. Juni 2014 ist ein schönes Beispiel:

http://www.gez-abschaffen.de/kampf-gegen-den-beitragsbescheid.htm#Stattgabe (http://www.gez-abschaffen.de/kampf-gegen-den-beitragsbescheid.htm#Stattgabe)
Titel: Re: Widerspruchsbescheid des Südwestrundfunks heute erhalten
Beitrag von: noTV am 30. Juli 2014, 18:58
Hier noch die vergrößerten Anhänge
Titel: Re: Widerspruchsbescheid des Südwestrundfunks heute erhalten
Beitrag von: noTV am 30. Juli 2014, 19:01
Hier die beiden letzten Anhänge, Dankeschön
Titel: Re: Widerspruchsbescheid des Südwestrundfunks heute erhalten
Beitrag von: Redfox am 30. Juli 2014, 20:26


Kann Person A beim Verwaltungsgericht KA beantragen, dass A nach seinem Urlaub die Klage beim Verwaltungsgericht einreichen kann und wie geht Person A da vor?

Das wird wohl nicht gehen. A kann aber Klage erheben, Anträge stellen, Beischeide beifügen und statt der Begründung erklären, dass diese nachgereicht wird. Ggf. sollte auch ein Hinweis zur Abwesenheit gegeben werden, damit keine zu knappe Schriftsatzfrist gegeben wird.

Ich habe es letzte Woche so gemacht, habe noch nicht mal ne Frist bekommen.
Titel: Re: Widerspruchsbescheid des Südwestrundfunks heute erhalten
Beitrag von: noTV am 31. Juli 2014, 03:38
Ich habe alles von Rechtsanwalt Thorsten Bölck: Der Rundfunkbeitrag – eine verfassungswidrige Wohnungs- und Betriebsstättenabgabe
Aufsatz in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht" NVwZ 2014-266 (Heft 5/2014 vom 01.03.2014)

Kann ich von dort für die Klage zitieren, was wäre daraus für die Klageschrift zitierfähig?
Ich bin fremd in Klage schreiben, möchte es aber gerne machen.
Welche Klagegründe wären noch von Vorteil?
Titel: Re: Widerspruchsbescheid des Südwestrundfunks heute erhalten
Beitrag von: Rochus am 31. Juli 2014, 12:04
Ich wünsche Dir einen schönen Urlaub. Aber da Du Dich sogar in Afrika im  "Einwirkungsbereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks" befindest und "weil" Du "einen gleichsam strukturellen Vorteil aus dessen Wirken" ziehst, bist Du "an der Finanzierungsverantwortung zu beteiligen".

Blechen mußt Du, ob in der Kalahari oder im Sauerland, ob am Nil oder am Rhein.  ;)