gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: werner12 am 29. Juli 2014, 13:36
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Hallo,
wenn zwei Personen in einer Wohnung leben, muss dann nur eine Person gegen einen wahrscheinlich bald erscheinenden Beitragsbescheid Widerspruch einlegen, oder beide seperat?
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Einen Widerspruch müssen schon beide einlegen (sofern beide einen Bescheid erhalten). Es spricht aber nichts dagegen, das in einem gemeinsamen Schreiben zu tun.
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Heisst das, dass man auch später auch zwei Verfahren zum Laufen bringen muss (d.h. auch zwei Gerichtskosten tragen muss) ? Oder kann man das auf ein Verfahren zusammenlegen?
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Da beide Gesamtschuldner desselben Beitrags sind, könnten auch beide gemeinsam klagen, wenn beide Widersprüche abgeschmettert werden.
Wahrscheinlich wird aber einem Widerspruch abgeholfen.