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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: metalbau am 27. Juli 2014, 19:09

Titel: Mahnung mit Bedrohung eines "Vollstreckung" bekommen
Beitrag von: metalbau am 27. Juli 2014, 19:09
Hallo.

Person A hat am 4.07 von ARD Beitragsservice eine  bedrohliche Mahnung bekommen, nachdem A am 30.05 seinen zweiten Widerspruch mit Antrag um "Aussetzung der Vollziehung eines Gebührenbescheids" gestellt hatte.
A zitiert einen teil des Textes:
Mahnung:
" ..um Ihnen weiter Unannehmlichkeiten zu ersparen, geben wir heute nochmals die Gelegenheit, bis 18.07.2014 den Manhnbetrag von 203,80 € auszugleichen".
" Was passiert, wenn Sie nicht zahlen? Ihnen drohen Vollvorstreckungsmaßnahmen, wie die Abgabe einer Vermögensauskunft, Kontopfändung, Pfändung des Arbeitseinkommens, der Rente oder auch Ihrer Mietkaution. Nach fruchtlosem Ablauf des Frist werden wir über diesen Betrag bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Vollstreckungsbehörde Vollstreckungsmaßnahmen beantragen
".

das Schreiben enthält keine Belehrung über Rechtvorschriften (bedeutet dies, das es keine legale Wirkung hat?).

Das Dokument ist echt sehr bedrohlich und macht A Sorge.
Was muss jetzt gemacht werden?  Die sache beginnt wirklich erst zu werden - so scheint es. Person A ist aber sicher dass ARD-Gebühren eine Unberechtigkeit sind und möchte - auch nur aus Prinzip - diesen Kampf weiter führen.
Darf Person A jetzt eine Klage gegen ARD einreichen? oder vielleicht soll A bei einem Rechtsanwalt nach Beratung fragen?
Wie ernst muss dieses Dokument genommen werden?
Titel: Re: Mahnung mit Bedrohung eines "Vollstreckung" bekommen
Beitrag von: tokiomotel am 27. Juli 2014, 22:35
Dieses Schreiben ist das bekannte Säbelrasseln mit stumpfen Klingen.
Cool bleiben und gar nichts tun. Person A hat noch keinen Widerspruchsbescheid zu seinen beiden Widersprüchen erhalten. Person A sollte aber trotzdem schon in Vorleistung gehen , das passt nicht zusammen.
Person A erhält dann irgendwann ein Schreiben vom GV. Teile diesem den Sachverhalt so mit. Ohne den Verwaltungsakt des Widerspruchbescheides an A steht auch der auf wackligen Füßen. Er gibt den Vorgang daraufhin höchstwahrscheinlich an den BS zurück. So jedenfalls war es vor ca.2 Monaten bei Person B , seitdem Funkstille.
Titel: Re: Mahnung mit Bedrohung eines "Vollstreckung" bekommen
Beitrag von: Bürger am 28. Juli 2014, 03:23
Person A findet weitere Infos u.a. hier:

Aufklärung:
Mahnung - Androhung zur Zwangsvollstreckung - Zwangsvollstreckung

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7695.0.html

Antrag auf "Anordnung der aufschiebenden Wirkung" = Antrag auf "Eilrechtsschutz"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6738.msg57151.html#msg57151

Wichtig: Antrag auf Eilrechtsschutz (§80 VwGO) - Fallstricke!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8980

Ausführungen zum Thema "Aussetzung der Vollziehung" bei "öffentlichen Abgaben"
www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8088.msg58336.html#msg58336
gem. § 80 Abs. 4 VwGO www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__80.html gilt:
"Die Aussetzung soll bei öffentlichen Abgaben und Kosten erfolgen, wenn [...]"

Anträge auf "Aussetzung der Vollziehung" sind schon in
mehreren Fällen von den Landesrundfunkanstalten bewilligt worden
www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9329.msg67049.html#msg67049

umfangreiche Info-/ Linksammlung u.a. unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html
Titel: Re: Mahnung mit Bedrohung eines "Vollstreckung" bekommen
Beitrag von: metalbau am 28. Juli 2014, 08:25
Hallo Tokiomotel,

vielen dank für dein antwort und die mühsame beratung.

Person A hat aber angst, dass eine beratung nur über internet nicht ausreichend ist und möchte deswegen nach einer kurzen beratung bei einem rechtsanwalt fragen.

darüber hinaus hat Person A fragen:
1: muss man erst ein Schreiben mit dem titel "Widerspruchbescheid" bekommen, um eine klage gegen ARD einzureichen?
2: was bedeutet GV?
Titel: Re: Mahnung mit Bedrohung eines "Vollstreckung" bekommen
Beitrag von: odenil am 28. Juli 2014, 09:10
1: muss man erst ein Schreiben mit dem titel "Widerspruchbescheid" bekommen, um eine klage gegen ARD einzureichen?
Dazu gibt's verschiedene Meinungen.
Siehe zum Beispiel hier im Forum: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10310.0.html
Das Problem ist, dass der Beitragsservice sich selbst nicht an das gängige Prozedere hält.
Eigentlich kann wohl erst geklagt werden, wenn dir ein negativer Bescheid deines Widerspruchs inkl. Rechtsbehelfsbelehrung vorliegt.
Dort müsste dann auch das Gericht genannt sein, an das du dich wenden musst.

2: was bedeutet GV?
Je nach Sinnzusammenhang Geschlechtsverkehr oder Gerichtsvollzieher.  ;)
Titel: Re: Mahnung mit Bedrohung eines "Vollstreckung" bekommen
Beitrag von: metalbau am 28. Juli 2014, 18:04
es wird spannend!
Titel: Re: Mahnung mit Bedrohung eines "Vollstreckung" bekommen
Beitrag von: Gucky am 28. Juli 2014, 19:58
Eine Mietkaution könnte außerdem erst bei einem Auszug aus der Wohnung gepfändet werden, falls davon etwas übrig bleibt. Zuvor ist sie an den Vermieter zum Ausgleich von Schäden oder ähnliches quasi abgetreten. Das ist also nichts als eine leere Drohung.
Titel: Re: Mahnung mit Bedrohung eines "Vollstreckung" bekommen
Beitrag von: ss32 am 28. Juli 2014, 20:19
Eine Mietkaution könnte außerdem erst bei einem Auszug aus der Wohnung gepfändet werden, falls davon etwas übrig bleibt. Zuvor ist sie an den Vermieter zum Ausgleich von Schäden oder ähnliches quasi abgetreten. Das ist also nichts als eine leere Drohung.

Pfänden kann man die Kaution durchaus schon vorher.  Geld rausziehen geht allerdings erst nach Ende der Mietzeit, wenn der Vermieter sie freigibt.
Titel: Re: Mahnung mit Bedrohung eines "Vollstreckung" bekommen
Beitrag von: dimon am 28. Juli 2014, 21:40
Ohne den Verwaltungsakt des Widerspruchbescheides an A steht auch der auf wackligen Füßen.

Es ist nicht ganz richtig! Ein Verwaltungsakt hat bereits stattgefunden, in dem Betragsservice einen Bescheid auf den Namen von Person A erlassen hat. Normalerweise beantragt man zusätzlich die Aussetzung der Vollziehung im Widerspruchschreiben. Es sind Fälle bekannt, wo der Aussetzung stattgegeben wurde, was letztendlich bedeutet, dass bis zur Gerichtsverhandlung Ruhe ist und keine Vollstreckung droht.
Im Fall der Person A wurde entweder die Aussetzung der Vollziehung nicht beantragt oder diese wurde vom BS abgelehnt. Wenn die Ankündigung der Vollstreckung vom BS kommt ist das Schreiben als wertlos zu betrachten, Reaktion ist nicht erforderlich. Falls die Ankündigung vom GV kommt ist Handeln angesagt.

Gruß

Titel: Re: Mahnung mit Bedrohung eines "Vollstreckung" bekommen
Beitrag von: mickschecker am 28. Juli 2014, 22:36
Es ist nicht ganz richtig. Ein Verwaltungsakt , Beitragsbescheid  , ist doch bereits dann schon wieder nichtig , wenn gegen ihn Widerspruch erhoben wurde. Dazu muss dann ein neuer ersetzender Verwaltungsakt erstellt werden . der Widerspruchsbescheid .Das ist doch schließlich auch Sinn und Zweck der Rechtsbehelfsbelehrung , oder sehe ich da was grundlegend falsch ?´
Im übrigen erachte ich das ganze zusätzliche Prozedere der Beantragung der Aussetzung der Vollziehung als irgendwie nicht zielführend und daher eigentlich für überflüssig.
Ich habe dies bisher auch in keinster Weise ins Spiel gebracht und glaube mich trotzdem auf dem gleichen Stand als wie mit dieser zusätzlichen Prozedur zu befinden. Nachteile konnte ich dazu bisher nicht erkennen.
Titel: Re: Mahnung mit Bedrohung eines "Vollstreckung" bekommen
Beitrag von: ss32 am 28. Juli 2014, 23:07
Es ist nicht ganz richtig. Ein Verwaltungsakt , Beitragsbescheid  , ist doch bereits dann schon wieder nichtig , wenn gegen ihn Widerspruch erhoben wurde. Dazu muss dann ein neuer ersetzender Verwaltungsakt erstellt werden . der Widerspruchsbescheid .Das ist doch schließlich auch Sinn und Zweck der Rechtsbehelfsbelehrung , oder sehe ich da was grundlegend falsch ?´

Der Verwaltungsakt wird erst dann unwirksam, wenn er von der Behörde (z.B. im Widerspruchsverfahren) zurückgenommen oder vom Gericht der Aufhebungsklage stattgegeben wird.
Ohne Aufhebung der Vollziehung könnte er bis dahin problemlos vollstreckt werden. Jedenfalls dann, wenn der Widerspruch (wie bei öffentlichen Abgaben) keine aufschiebende Wirkung hat.
Titel: Re: Mahnung mit Bedrohung eines "Vollstreckung" bekommen
Beitrag von: metalbau am 01. August 2014, 09:43
ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung hatte parson A in ersten sowie in 2. widerspruchschreiben vom 28.05.14 beantragt.

warum hat die BS trotzdem diese Mahnung geschrieben?

parson A kann allerdings nicht nur mich auf forum -infos beziehen. gibt es irgendwo eine liste von rechtanwälte, an die er sich wegen rundfunkgebühren zur beratung richten darf?
Titel: Re: Mahnung mit Bedrohung eines "Vollstreckung" bekommen
Beitrag von: dimon am 01. August 2014, 23:28
warum hat die BS trotzdem diese Mahnung geschrieben?
um Person A unter Druck zu setzen, damit sie schneller bezahlt >:D
Titel: Re: Mahnung mit Bedrohung eines "Vollstreckung" bekommen
Beitrag von: metalbau am 04. August 2014, 17:07
also Zusammenfassung:

Tokiomotel, Odenil, Dimon sin der Meinung Person A solle ruehig bleiben und Brif des GV warten
SS 32 ist dagegen der Meinung, die Vollstreckung koente schon jetzt stattfinden.
richtig verstanden?

Kann person A zuerst ruehig schlafen oder kann es sein, dass sein Konto schon morgen blockiert ist?



Titel: Re: Mahnung mit Bedrohung eines "Vollstreckung" bekommen
Beitrag von: dimon am 04. August 2014, 17:32
In der Regel läuft es so ab, dass der Beitragsschuldner (man, ich hasse dieses Wort, sorry) als erstes ein Schreiben vom Vollstreckungsbeamten bekommt, in dem steht, die Zahlung Innerhalb einer festgesetzten Frist zu begleichen + 20,00 Euro Gebühr. Vorher wird keiner das Konto pfänden, zumindest nicht ohne Ankündigung.

Also, Person A entspanne sich 8)

Mache sich Person A schon mal schlau bezüglich dem Antrag auf Eilrechtschutz.

Gruß
Titel: Re: Mahnung mit Bedrohung eines "Vollstreckung" bekommen
Beitrag von: metalbau am 13. August 2014, 15:47
ANKÜNDIGUNG DER VOLLSTRECKUNG ANGEKOMMEN.

Person A hat am heutigen tag die Ankündigung der Vollstreckung in seiner briefkasten gefunden.
das Schreiben kam vom BS.
Person weißt nicht ob:
A- warten das ein Schreiben des GV kommt bzw. der GV direkt Person A zu hause besucht (auch möglich?)
B- Ein schreiben an ARD zu schicken mit der bitte, endlich ein Widerspruchsbescheid zu erstellen inkl. Aussetzung der Vollziehung
Titel: Re: Mahnung mit Bedrohung eines "Vollstreckung" bekommen
Beitrag von: Dîger am 13. August 2014, 17:50
Kann er dem GV, falls dieser vor der Tür steht, noch eine monatliche Ausgleichszahlung von einem € an den BS anbieten oder wann muss das stattfinden?
Titel: Re: Mahnung mit Bedrohung eines "Vollstreckung" bekommen
Beitrag von: Bürger am 14. August 2014, 03:22
ANKÜNDIGUNG DER VOLLSTRECKUNG ANGEKOMMEN.
Person A hat am heutigen tag die Ankündigung der Vollstreckung in seiner briefkasten gefunden.
das Schreiben kam vom BS.
Person weißt nicht ob:
A- warten das ein Schreiben des GV kommt bzw. der GV direkt Person A zu hause besucht (auch möglich?)
B- Ein schreiben an ARD zu schicken mit der bitte, endlich ein Widerspruchsbescheid zu erstellen inkl. Aussetzung der Vollziehung

Eine "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" seitens des sog. "Beitragsservice" - noch dazu üblicherweise ohne Rechtsbehelfsbelehrung - kann Person A so ernst nehmen, wie sie gern möchte... ;)

Auf solch rechtsunverbindliche, eher informative Schreiben zu reagieren ist üblicherweise vertane Liebesmüh. Einen WiderspruchsBESCHEID explizit anzufordern ist ebenso obsolet - diesem Anliegen ist faktisch schon durch Einlegen des Widerspruchs ausreichend Ausdruck verliehen.

Wichtiger ist dann die vermutlich demnächst folgende Ankündigung der Zwangsvollstreckung seitens des Gerichtsvollziehers bzw. der örtlichen Vollstreckungsstelle - dies wäre wohl Anzeichen für eine akut drohende Zwangsvollstreckung.

Da Person A ja augenscheinlich Widerspruch eingelegt hat incl. Antrag auf Aussetzung der Vollziehung, was jedoch beides bisher offensichtlich nicht beschieden worden ist, müsste sich Person A am besten schon mal vorsorglich mit den Fragen
- der formalen Unzulänglichkeiten des als Vollstreckungsgrundlage herangezogenen BeitragsBESCHEIDs
sowie mit dem Thema
- Antrag auf Eilrechtsschutz
beschäftigen...

...nachzulesen bzw. verlinkt u.a. unter
Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7599.msg72602.html#msg72602

Sofern die Vollstreckungsgrundlage = BeitragsBESCHEID (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6636.0.html) nachweislich) zugestellt bzw. seitens Person A darauf reagiert worden ist, gilt üblicherweise:

2) Frage:
Entspricht die Vollstreckungsgrundlage = BeitragsBESCHEID (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6636.0.html) überhaupt den formalen Anforderungen...

Hier gilt es, Formfehler im Erhebungs-/ Vollstreckungsverfahren abzuklopfen, in Anlehnung z.B. an
LG Tübingen > Urteil: eklatante Formfehler der Beitragserhebung/ -beitreibung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10569.0.html

und bei Verstößen entsprechend "abwehrend" zu reagieren...

Da eine "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" vom Gerichtsvollzieher bzw. der örtlichen Vollstreckungsstelle wohl Anzeichen einer akut drohenden Vollstreckung ist, wäre ggf. auch die Option eines Antrags auf Eilrechtsschutz beim zuständigen Verwaltungsgericht zu prüfen.

Näheres hierzu u.a. unter

Antrag auf "Anordnung der aufschiebenden Wirkung" = Antrag auf "Eilrechtsschutz"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6738.msg57151.html#msg57151

Wichtig: Antrag auf Eilrechtsschutz (§80 VwGO) - Fallstricke!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8980

Rundfunkanst. muss wg. Eilantrag Verfahrenskosten tragen, VwG Darmstadt
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10348.0.html