gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: PersonX am 25. Juli 2014, 22:33
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weil es auch Wohnungsinhaber gibt, welche kein Deutsch sprechen gibt es die Möglichkeit Widersprüche zur Fristwahrung in einer Fremdsprache einzureichen. Die Rundfunkanstalt kann darauf hin vom Widerspruchseinreicher eine Übersetzung nach fordern muss dazu eine angemessene Frist setzen.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9767.msg67364.html#msg67364