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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: BinDagegen am 25. Juli 2014, 16:11

Titel: Antwort auf Widerspruch Juli 2014
Beitrag von: BinDagegen am 25. Juli 2014, 16:11
Hallo zusammen,

habe zunächst überlegt die Antwort im Thema Widerspruch 2014 (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9786.0.html) zu posten. Denke aber hierzu ist ein eigenes Thema angebracht. Habe im Forum hierzu nichts vergleichbares gefunden. Falls dieser Fall doch schon an anderer Stelle behandelt wird/wurde, bitte Thema verlinken und dieses selbstverständlich schließen. ;)

Person A hatte gegen Bescheid der Rundfunkanstalt vom 01.06.2014 fristgerecht Widerspruch eingelegt. Bis heute war dann auch Ruhe. Nur heute fand Person A Post in seinem Briefkasten. Allerdings nicht wie erwartet, von der Rundfunkanstalt...NEIN, sondern vom BS, obwohl der Widerspruch direkt an die zuständige Rundfunkanstalt versendet wurde. Es sind sogar zwei Schreiben, mit denen Person A nicht so wirklich was anfangen kann...

Vorab, es ist KEIN Widerspruchsbescheid. Allerdings ist es mal wieder herrlich zu sehen, wie der BS sich selbst alles so zurechtbiegt wie er es für richtig hält. Beide Schreiben habe ich als Anlage hochgeladen. Der Widerspruch selbst wird selbstredend vom BS natürlich nicht behandelt.

Das Interessante an beiden Schreiben ist folgendes:

1. Schreiben - Versuchte Ablehnung Widerspruch (Antwortschreiben BS 1 und 2)

- BS redet von Schreiben an BS -> Widerspruch wurde direkt an Rundfunkanstalt versendet
- BS bezeichnt Widerspruch lapidar als "Schreiben"
- BS nimmt "Stellung" zum "Schreiben" -> aka Widerspruch
- BS gibt an das eine Befreiung aus religiösen Grund MÖGLICH sei (Ja, mit welchen Gründen denn??) -> Kein Antrag wurde in diese Richtung von Person A gestellt


2. Schreiben - Ablehnung eines nicht gestellten Antrags auf Befreiung (Antwortschreiben BS 3)

- BS nimmt Passus der Ablehnung der Rundfunkgebühr nach Artikel 136 Grundgesetz eigenmächtig als "ANTRAG zur Befreiung" auf -> Obwohl hier von Person A kein Antrag gestellt wurde!
- BS unterstellt, Person A habe mitgeteilt auf Handy, Radio, Fernsehen, Internet aus religiösen Grunden zu verzichten -> Wo Zusammenhang im Bezug auf Artikel 136?? Aussage von BS ohne Sinnhaftigkeit...
- BS behauptet Person A stütze sich hierbei auf "einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts" -> Widerspruch bezieht sich auf Grundgesetz Artikel 136
- BS behauptet nunmehr anders wie im 1. Schreiben das Befreiung aus religiösen Grund kein Härtefall darstellt, daher Befreiung nicht möglich! BS bezieht sich zwar hier auf den "Einzelfall", allerdings bleibt die Frage im Raum, unter welchen Voraussetzungen denn eine Befreiung aus religiösen Gründen möglich ist, da BS dies ja selbst in den Raum stellt!


Meinungen zu dem ganzen Salat?  ???

Person A wird hier zwar nicht reagieren, da dies wieder nur "Infoschreiben" des BS sind. Interessant ist jedoch, wie unterschiedlich mit Widersprüchen verfahren wird. Mal wird direkt beschieden, mal gar nicht, mal antwortet einfach der BS obwohl nicht Empfänger, etc.

Es gibt keine klare Verfahrensstruktur, die linke Hand weiß nicht was die rechte Hand tut usw.

Das lässt tief blicken, sollte aber jeden bekräftigen an der Sache dran zu bleiben. So eine Willkür kann und darf sich nicht durchsetzen!   
Titel: Re: Antwort auf Widerspruch Juli 2014
Beitrag von: Roggi am 25. Juli 2014, 16:48
Ich habe immer den Eindruck, gegen den Vorwurf der Grundrechtsverletzungen können die sich nicht wehren, weil es eindeutige Grundrechtsverletzungen sind. Also versuchen die gar nicht erst, etwas dagegen zu unternehmen, sondern sitzen das aus, damit es nicht vor das Bundesverfassungsgericht kommt. Ich glaube sogar, dort sind einige Richter inzwischen richtig sauer auf die öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten, weil das Rechtssystem so richtig mit Füßen getreten wird. Die fragen sich doch auch schon, wofür? Für Propaganda? Meinungsmanipulation? Gesundheitschädliche Volksverdummung? So haben sich die Erfinder des Grundgesetzes sicherlich nicht den Artikel 5 GG vorgestellt, ganz im Gegenteil, es sollte vor solchen Machenschaften schützen.
Titel: Re: Antwort auf Widerspruch Juli 2014
Beitrag von: Helmut Enz am 25. Juli 2014, 20:20
BinDagegen, vielen Dank für die ausführliche Information.

Besonders freut mich, dass der Beitragsservice hier schwarz auf weiss schreibt:

Eine Befreiung aus religiösen Gründen ist möglich.

Eine Aussage des Bundesverfassungsgerichtes lässt sich halt doch nicht so einfach vom Tisch wischen.

In diesem Fall geht es um die Ablehnungsbegründung einer Verfassungsbeschwerde (1 BvR 2550/12 vom 12.12.2012)

»Zudem ist er gehalten, zunächst die Befreiung von der Beitragspflicht zu beantragen. Nach § 4 Abs. 6 Satz 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags hat die Landesrundfunkanstalt in besonderen Härtefällen auf gesonderten Antrag von der Beitragspflicht zu befreien. Satz 2 der Vorschrift nennt zwar ein Bespiel eines Härtefalls, enthält jedoch keine abschließende Aufzählung, so dass andere Härtefallgesichtspunkte ebenso geltend gemacht werden können. Es ist jedenfalls auch nicht von vornherein ausgeschlossen, dass der Beschwerdeführer mit einem solchem Härtefallantrag, bei dem er seine religiöse Einstellung und seine gesamten Lebensumstände darlegen könnte, eine Beitragsbefreiung erreichen kann«. (a.a.O. S. 4, 2. Absatz)

Genau darauf habe ich mich berufen in meinem "Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht aus religiösen Gründen"
http://helmutenz.wordpress.com/befreiung-rundfunkbeitragspflicht/befreiung-rundfunkbeitrag/ (http://helmutenz.wordpress.com/befreiung-rundfunkbeitragspflicht/befreiung-rundfunkbeitrag/)

Endlich mal eine hoffnungsvolle Nachricht!
Titel: Re: Antwort auf Widerspruch Juli 2014
Beitrag von: Lefty am 25. Juli 2014, 20:30
Hallo Helmut,
einerseits hast Du recht - es wäre ein Teilerfolg, andererseits ist es den Bürgerinnen und Bürgern nicht vermittelbar, dass eine nicht-staatliche Stelle ihre persönlichen Lebensverhältnisse ausleuchtet, Gesinnungsschnüffelei betreibt und die Daten speichert.
Gruß Lefty

PS. Sollte diese Regelung tatsächlich kommen, wird sie zu einer Re-Christianisierung Deutschlands führen.
Die Kirchen können sich schon mal freuen....

Titel: Re: Antwort auf Widerspruch Juli 2014
Beitrag von: Helmut Enz am 25. Juli 2014, 20:47
Hallo Helmut,
einerseits hast Du recht - es wäre ein Teilerfolg, andererseits ist es den Bürgerinnen und Bürgern nicht vermittelbar, dass eine nicht-staatliche Stelle ihre persönlichen Lebensverhältnisse ausleuchtet, Gesinnungsschnüffelei betreibt und die Daten speichert.
Gruß Lefty

Ich sehe es auch als wichtigen ersten Schritt.

Natürlich werden sich aus den Ungereimtheiten, die damit zusammenhängen, die wir aber nicht zu verantworten haben, weitere
Eigendynamiken entwickeln, die man dann dazu nützen kann, das System vollständig zu kippen.
Titel: Re: Antwort auf Widerspruch Juli 2014
Beitrag von: Helmut Enz am 25. Juli 2014, 20:56
.......

2. Schreiben - Ablehnung eines nicht gestellten Antrags auf Befreiung (Antwortschreiben BS 3)

- BS nimmt Passus der Ablehnung der Rundfunkgebühr nach Artikel 136 Grundgesetz eigenmächtig als "ANTRAG zur Befreiung" auf -> Obwohl hier von Person A kein Antrag gestellt wurde!
- BS unterstellt, Person A habe mitgeteilt auf Handy, Radio, Fernsehen, Internet aus religiösen Grunden zu verzichten -> Wo Zusammenhang im Bezug auf Artikel 136?? Aussage von BS ohne Sinnhaftigkeit...
- BS behauptet Person A stütze sich hierbei auf "einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts" -> Widerspruch bezieht sich auf Grundgesetz Artikel 136
- BS behauptet nunmehr anders wie im 1. Schreiben das Befreiung aus religiösen Grund kein Härtefall darstellt, daher Befreiung nicht möglich! BS bezieht sich zwar hier auf den "Einzelfall", allerdings bleibt die Frage im Raum, unter welchen Voraussetzungen denn eine Befreiung aus religiösen Gründen möglich ist, da BS dies ja selbst in den Raum stellt!


Meinungen zu dem ganzen Salat?  ???

Person A wird hier zwar nicht reagieren, da dies wieder nur "Infoschreiben" des BS sind. Interessant ist jedoch, wie unterschiedlich mit Widersprüchen verfahren wird. Mal wird direkt beschieden, mal gar nicht, mal antwortet einfach der BS obwohl nicht Empfänger, etc.

Es gibt keine klare Verfahrensstruktur, die linke Hand weiß nicht was die rechte Hand tut usw.

Das lässt tief blicken, sollte aber jeden bekräftigen an der Sache dran zu bleiben. So eine Willkür kann und darf sich nicht durchsetzen!

Ich habe jetzt erst weitergelesen.

So wie es aussieht, haben wir den Laden ganz schön durcheinandergebracht!
Titel: Re: Antwort auf Widerspruch Juli 2014
Beitrag von: mickschecker am 25. Juli 2014, 22:31
So wie es aussieht, haben wir den Laden ganz schön durcheinandergebracht!
Diesem Laden wird einfach zu viel Gehorsam entgegengebracht . Hier ist wesentlich mehr Respektlosigkeit gegenüber diesen Raubrittern der Neuzeit gefordert. Viele der braven Zahler haben eine Rechtsschutzversicherung und nehmen die auch wegen jeder kleinen Blähung sofort in Anspruch.
Beim Themas Rundfunkbeitrag kommt aber das Problem der festgefahrenen Situation zum Tragen .
Die Mehrheit meint : Das war schon immer so und muss daher rechtens sein.

Titel: Re: Antwort auf Widerspruch Juli 2014
Beitrag von: Radio_Libertas am 29. Juli 2014, 09:30
Die Frage ist, ob der Satz, dass die Befreiung aus religiösen Gründen möglich ist, nicht einfach ein Schreibfehler ist. (Oder ein Scherz?) Ansonsten wäre es ja eine Sensation, denn mein Härtefallantrag ist damals abgewiesen worden, mit der Begründung, eine Befreiung aus religiösen Gründen wäre genau nicht möglich:

http://presse-und-informationsfreiheit.blogspot.de/2013/10/hartefallantrag-den-rundfunk-berlin.html

Hier meine Bitte an BinDagegen! Bitte ruf doch einmal direkt den Sachbearbeiter an und frage nach, was an der Sache dran ist! Denn wenn etwas an der Sache dran ist, dann wäre das für viele andere Verfahren eine sehr wichtige und entscheidende Neuigkeit!

Nachricht gerne auch per PM an mich.

Titel: Re: Antwort auf Widerspruch Juli 2014
Beitrag von: Radio_Libertas am 30. Juli 2014, 10:44
Ich habe gerade noch einmal beim RBB und beim Beitragsservice angerufen. Von einer Möglichkeit der Befreiung aus religiösen Gründen, auch wegen besonderer Härte wird hier nicht ausgegangen.

Vermutlich handelt es sich daher um einen Schreibfehler. Es wird gemeint sein, eine Befreiung aus sozialen Gründen ist möglich. Aus religiösen Gründen jedoch nicht.

Um weitere Informationen zu erhalten, müsste BinDagegen selbst dort anrufen, seine Beitragsnummer nennen und dann fragen, was es mit dem Passus in seinem Schreiben auf sich hat.
Titel: Re: Antwort auf Widerspruch Juli 2014
Beitrag von: seppl am 30. Juli 2014, 11:12
Ganz egal, was RBB oder BS sagen. Das es nicht von vornherein ausgeschlossen ist, bei besonderen Lebensumständen befreit zu werden gibt es schriftlich von übergeordneter Instanz:

Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Ablehnungsbegründung einer Verfassungsbeschwerde (1 BvR 2550/12 vom 12.12.2012) ausdrücklich auf Folgendes hingewiesen:
Zitat
"Zudem ist er gehalten, zunächst die Befreiung von der Beitragspflicht zu beantragen. Nach § 4 Abs. 6 Satz 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags hat die Landesrundfunkanstalt in besonderen Härtefällen auf gesonderten Antrag von der Beitragspflicht zu befreien. Satz 2 der Vorschrift nennt zwar ein Bespiel eines Härtefalls, enthält jedoch keine abschließende Aufzählung, so dass andere Härtefallgesichtspunkte ebenso geltend gemacht werden können. Es ist jedenfalls auch nicht von vornherein ausgeschlossen, dass der Beschwerdeführer mit einem solchem Härtefallantrag, bei dem er seine religiöse Einstellung und seine gesamten Lebensumstände darlegen könnte, eine Beitragsbefreiung erreichen kann".
(a.a.O. S. 4, 2. Absatz)

Beachten sollte man aber dabei, dass man im Härtefallantrag auch eine Einverständniserklärung mit dem RBStVs sehen kann!
Ich z.B. verweigere die Zahlung aus Gewissensgründen und sehe den Vertrag im Gesamten als Unrecht und Fehlentwicklung an. Ein Härtefallantrag kommt daher nicht in Frage.
Titel: Re: Antwort auf Widerspruch Juli 2014
Beitrag von: Radio_Libertas am 30. Juli 2014, 12:19
Beachten sollte man aber dabei, dass man im Härtefallantrag auch eine Einverständniserklärung mit dem RBStVs sehen kann!
Ich z.B. verweigere die Zahlung aus Gewissensgründen und sehe den Vertrag im Gesamten als Unrecht und Fehlentwicklung an. Ein Härtefallantrag kommt daher nicht in Frage.

Das ist nur teilweise richtig. Auch ein Härtefallantrag auf Befreiung aus religiösen- und Gewissensgründen kann bei Ablehnung dazu führen, dass die Verfassungswidrigkeit generell festgestellt wird. Der Härtefallantrag ist also nur auf den ersten Blick systemkonform, lotet jedoch gleichzeitig geschickt die Möglichkeiten aus, auf welchem Weg die elementaren Grundrechte wieder hergestellt werden können. Welcher Weg letztlich zum Erfolg führt, werden wir sehen.
Titel: Re: Antwort auf Widerspruch Juli 2014
Beitrag von: 20MillionenEuroTäglich am 30. Juli 2014, 12:55
So wie es aussieht, haben wir den Laden ganz schön durcheinandergebracht!
Diesem Laden wird einfach zu viel Gehorsam entgegengebracht . Hier ist wesentlich mehr Respektlosigkeit gegenüber diesen Raubrittern der Neuzeit gefordert. Viele der braven Zahler haben eine Rechtsschutzversicherung und nehmen die auch wegen jeder kleinen Blähung sofort in Anspruch.
Beim Themas Rundfunkbeitrag kommt aber das Problem der festgefahrenen Situation zum Tragen .
Die Mehrheit meint : Das war schon immer so und muss daher rechtens sein.

Vor 35 Jahren, als es nichts anderes gab, war es ja auch irgendwie rechtens
Titel: Re: Antwort auf Widerspruch Juli 2014
Beitrag von: BinDagegen am 30. Juli 2014, 13:49
Ich habe gerade noch einmal beim RBB und beim Beitragsservice angerufen. Von einer Möglichkeit der Befreiung aus religiösen Gründen, auch wegen besonderer Härte wird hier nicht ausgegangen.

Vermutlich handelt es sich daher um einen Schreibfehler.

Es handelt sich "vermutlich" um einen Schreibfehler? Sehr interessant. Nur da stellt sich die Frage: Wie und warum kam dann der "Antrag" und die "Prüfung des Antrages" zustande, wenn gar kein Antrag gestellt wurde?

Person A hat hier schwarz auf weiß das eine Befreiung aus religiösen Gründen möglich ist. (Siehe Anhang) Dies kann der BS nicht einfach als Schreibfehler abtun oder todschweigen. Vor allem nicht, da auf Person A's vermeintlichen "Antrag auf Befreiung" ja entsprechend mit einer "Prüfung" reagiert wurde. Diese kam zwar zu dem Schluss das "kein" Härtefall vorliegt, dennoch wird die "Möglichkeit" eingeräumt.

Wenn Möglichkeit besteht, muss BS die Möglichkeiten für die Befreiung nennen.

Da Person A momentan noch einen anderen "Versuch" beim BS laufen hat, wird zunächst noch das Ergebnis abgewartet bevor forsch dort nachgefragt wird welche Gründe man denn vorbringen muss um aus "religiösen" Gründen befreit zu werden.
Titel: Re: Antwort auf Widerspruch Juli 2014
Beitrag von: smartorakel am 30. Juli 2014, 13:59
Hallo,
also auf die (telefonische) Auskunft vom BS oder besser Rundfunkanstalt bin sicherlich nicht nur ich sehr gespannt.
Welchen religiösen Grund kann es denn noch mehr geben als Religionen als Ganzes abzulehnen?
Ich bin gespannt!

Titel: Re: Antwort auf Widerspruch Juli 2014
Beitrag von: Necromant am 04. August 2014, 12:35
Hallo zusammen,

ich habe schon die ganze Zeit ein wenig mitgelesen, aber muss dann jetzt doch auch mal eine Frage loswerden.

Da die Antwort von Person A auf den Widerspruch zwar keinen Verweis auf eine Befreiung aus religiösen Gründen enthält, aber ansonsten vergleichbar gelagert ist, möchte ich an dieser Stelle auch um Rat bezüglich des weiteren Vorgehens bitten.

Angenommen:

Person A hat bisher:

- Diverse Infopost erhalten (keine Reaktion von Person A)
- Am 1. Juni 2014 (Sonntag?) ausgestellter Beitragsbescheid bekommen (Eingang am 8. Juni 2014)
- Per 4. Juli 2014 wurde Widerspruch eingelegt (siehe Anhang, an den HR und nicht an den BS).

Da Person A aus der Antwort nicht ganz schlau wird, würde ich gerne wissen, was nun am besten zu tun wäre. Im Antwortschreiben durch den BS (HR war wohl zu faul zu antworten) geht es gleich mal mit Seite 2 los (Seite 1 fehlt dann wohl oder wurde vergessen  ::) ).

Darin wird irgendwie aber mit keinen Wort zu dem eingelegten Widerspruch Stellung genommen. Lässt man das jetzt erstmal weiterlaufen oder wartet man nochmal die 4 Wochen (Zeitoptimiertung) und mahnt erstmal eine noch ausstehende Antwort auf den Widerspruch an?

Was für Optionen gibt es diesbezüglich?

Danke und einen guten Start in die Woche :-)
Necro
Titel: Re: Antwort auf Widerspruch Juli 2014
Beitrag von: Sebastian am 04. August 2014, 12:57
Schon lustig, ... vom Grundgesetzt geschrieben, und die RA hat ebenfalls von Grundgesetzt gefaselt ^^ :)

Dieser Brief ist reine Information und nicht das Papier wert auf dem es gedruckt wurde. Ich nehme an, die RA wollen die sofortige Erstellung eines rechtsmittelfähigen Widerspruchsbescheides vermeiden und hoffen, mit nichtssagenden Informationen und Hinhaltetaktik die Leute, die weniger informiert sind und "mitschwimmen" auszusieben, um eine bessere Statistik bezüglich der Akzeptanz erhalten.

Kurz gesagt: Den Inhalt dieses Briefes getrost ignorieren und abheften. Ab jetzt heisst es warten.
Titel: Re: Antwort auf Widerspruch Juli 2014
Beitrag von: Necromant am 04. August 2014, 15:46
Also sollte Person A da auch nicht nochmal nachhaken, sondern erst auf einen erneuten Beitragsbescheid warten und dann zu reagieren?!
Titel: Re: Antwort auf Widerspruch Juli 2014
Beitrag von: BinDagegen am 04. August 2014, 15:50
Nachhaken auf keinen Fall. Jegliche Korrespondenz mit dem BS außer der der sein muss, ist reine Zeitverschwendung. Sofern keine Rechtsbehelfsbelehrung im Schreiben enthalten ist, haben die Textbausteine null komma null Aussagekraft. Wie schon oft im Forum erwähnt, scheint der BS bzw. die Rundfunktanstalten auf Zeit zu spielen, da der Widerstand gegen diesen "gesamtdemokratischen" Beitrag von Tag zu Tag größer wird.
Titel: Re: Antwort auf Widerspruch Juli 2014
Beitrag von: Necromant am 04. August 2014, 16:26
Super, das wollte ich hören. Vielen Dank und keep on fighting  (#)
Titel: Re: Antwort auf Widerspruch Juli 2014
Beitrag von: Necromant am 14. August 2014, 16:54
Hallo liebe GEZ-"Freunde",

nach dem Widerspruch und dem absolut nichtssagenden Antwortschreiben (auf den Widerspruch wurde im Grunde nicht eingegangen, siehe Seite 1 letzter Post) hat Person A gestern wieder eine Mahnung bekommen. Diese ist wieder mal auf den Monatsanfang datiert, aber erst gestern zugegangen.

Darin wurde eine Frist bis Morgen gesetzt nochmals zu zahlen.

Vom Gefühl her würde ich Person A raten, jetzt darauf nochmal zu reagieren und eine "richtige" Antwort auf den Widerspruch einzufordern bzw. eine Stellungnahme zu dem Antrag auf Aussetzung des Vollzugs.

Oder was würdet Ihr machen?

Grüße
Necro
Titel: Re: Antwort auf Widerspruch Juli 2014
Beitrag von: Fynyr am 15. August 2014, 16:10
Hallo Necromant!

Person F hat letzte Woche ein Schreiben mit dem exakt selben Wortlaut bekommen.
Allein der ganze zweite Absatz mit den "Drohungen" gemahnt an eine Schutzgelderpressung der Mafia. Irgendwie musste Person F über diese "Mahnung" nur noch lachen, weil genau mit so etwas gerechnet wurde.
Reagieren wird Person F erst, wenn ein rechtskräftiges Widerspruchsschreiben auf den Widerspruch (abgesendet vor etwa einem Monat) erhalten wird (Klage). Bis dahin einfach Füße stillhalten. So wie es aussieht, kann da locker ein halbes Jahr ins Land streichen.

Alles Gute!
Titel: Re: Antwort auf Widerspruch Juli 2014
Beitrag von: Necromant am 15. August 2014, 16:31
Gut, dann sollte Person A da auch einmal abwarten und schon mal einen erneuten Widerspruch auf etwaige weitere Beitragsbescheide vorbereiten.
Titel: Re: Antwort auf Widerspruch Juli 2014
Beitrag von: Fynyr am 15. August 2014, 16:37
Ah, mir ist gerade noch eingefallen: Hat Person A beim Widerspruch auch gleichzeitig einen Antrag auf Aussetzung der Zahlung bis Beendigung des Verfahrens bei der Landesrundfunkanstalt gestellt? Wenn nicht, sollte Person A das schleunigst nachholen.

Titel: Re: Antwort auf Widerspruch Juli 2014
Beitrag von: Nos am 15. August 2014, 16:54
Hallo zusammen,

eine weitere fiktive Person scheint Empfänger eines fiktiven Schreibens geworden zu sein. :D
Es scheint sich um eine Antwort auf einen Widerspruch zu handeln, die jedoch keine Rechtsbelehrung enthält.
Der Baukastentext scheint allerdings neu zu sein, vll. interessiert es ja jemanden...
(Und immerhin das erste Schreiben, das nicht rückdatiert war.)

Interessante Praxis, schreiben grundsätzlich mit Seite 2 beginnen zu lassen.

Ach ja, und "Grundgesetz" können die wohl auch nicht schreiben... oh Wunder.
Titel: Re: Antwort auf Widerspruch Juli 2014
Beitrag von: Necromant am 15. August 2014, 20:52
@Fynyr: Die Aussetzung des Vollzugs wurde beantragt. Siehe das Schreiben auf der ersten Threadseite (unten).