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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Hansi_H am 25. Juli 2014, 10:22

Titel: Toter Briefkasten / Fantasieanmeldung
Beitrag von: Hansi_H am 25. Juli 2014, 10:22
Liebes Forum,

bitte schaut Euch doch mal folgende (fiktive) Idee an, um einer drohenden Zwangsanmeldung zu entgehen:

A und B, beide wohnhaft in der selben Wohnung, sind bislang nicht angemeldet, haben aber beide den üblichen ersten Fragebogen erhalten, der natürlich nicht beantwortet wird.

Nun überlegen Sie sich, eine fiktive Person X, mit gleichen Nachnamen wie B, aber erfundenen Vornamen, freiwillig online anzumelden. X wird eine Kundennummer erhalten.
Nun geben A und B im Fragebogen an, dass für die Wohnung schon bezahlt werde, und zwar von X.

Anschließend werden weitere Anschreiben an X ignoriert und nicht mehr gezahlt. Vollstreckungen gegen X dürften doch unmöglich sein, da es X nicht gibt, oder?

Gruß
Titel: Re: Toter Briefkasten / Fantasieanmeldung
Beitrag von: Redfox am 25. Juli 2014, 10:55
Irgendwann wendet sich die GEZ trotzdem an A +B mit einem Betragsbescheid, weil für Rundfunkbeitrag gesamtschuldnerisch gehaftet wird. Aber ein Zeitgewinn ist es allemal.
Titel: Re: Toter Briefkasten / Fantasieanmeldung
Beitrag von: helm am 25. Juli 2014, 18:25
naja, wenn man nicht nur einen komplett fiktiven Namen, sondern auch eine fiktive Adresse verwendet (oder die Daten des eifrigen Vollstreckungsbeamten bei der Stadt), kann man die Datenbanken des Beitragsservice sicherlich vollmüllen. Wenn sich oft genug herausstellt: "Außer Spesen nix gewesen", werden sich BS und Vollstreckungsbehörde irgendwann überlegen, ob man den Rundfunkbeitrag überhaupt noch vollstreckt. Zumindest in Fällen, in denen nicht mal eine ordentliche Anmeldung (=Zwangs-/Pflicht-/Fremd-/Direktanmeldung) vorliegt.
Titel: Re: Toter Briefkasten / Fantasieanmeldung
Beitrag von: Roggi am 25. Juli 2014, 19:46
Es wird lange dauern, bis BS dahinterkommt. Erst wenn ein OGV feststellt, dass da kein Mensch unter diesem Namen wohnt und dem BS das mitteilt, können die Mitbewohner einen eigenen Beitragsbescheid bekommen. Allerdings mit rückwirkenden Forderungen ab Einzugsdatum. Aber Widerspruch und Klage ist auf diesen Beitragsbescheid immer noch möglich, die bekommen nicht automatisch das zwangsabzupressende Geld.
Man steht zwar nicht unter Eid, wenn solche Schreiben verfasst werden, aber inzwischen muss man aufpassen, dass nicht irgendwelche Spaßvögel solche falschen Anmeldebögen ausfüllen. Ich stelle mir mit grausen vor, wenn BS zig Briefe an die falsche Person sendet, nach Ablauf der 4-Wochenfrist sich die Hände reibt und freudig weitere Mahnbriefe schreibt, um den Gerichtsvollzieher loszuhetzen. Dann die weit aufgerissenen Augen, wenn der Gerichtsvollzieher mitteilt: "Das war wohl nichts!" - inklusive Kinnlade weit unten  >:D
Ein Zeitgewinn immerhin bis nächstes Jahr wäre die Folge. Dann könnte mMn. eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht möglich werden, es ließe sich gut abschätzen, ob sich eine eigene Klage lohnt.

Das ist jedoch keine Option für den ernsthaften Gegner des RBStV, der sich mit Paragrafen auseinandersetzt. Das Forum hier ist nicht geeignet, um solchen Schindluder mit dem BS zu treiben.
Titel: Re: Toter Briefkasten / Fantasieanmeldung
Beitrag von: sumpfmonster am 22. August 2014, 16:38
Wir haben hier kurzerhand den Hund angemeldet, er hat auch schon eine Beitragsnummer bekommen.
Nun zahlt er jährlich einen Hundeknochen.
Mal sehen wann die ersten Mahnungen kommen.
Seine Post machen wir natürlich nicht auf, Postgeheimnis muß sein.
Wenn der Hund durch ist kommt die Katze dran   ;D