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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Czech24 am 22. Juli 2014, 11:16
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Liebe Forumsmitglieder,
ein hypothetischer Fall: Die Person A hat ein Zwangsvollstreckung von der LRA erhalten und weiß leider nicht wie sie sich weiter verhalten soll und hofft daher hier auf euren Rat.
Die ganze Geschichte begann mit einem "jugendlichen Leichtsinn". Im Jahre 2005 hat Person A für einige Monat Hatz IV bezogen und einen Befreiungsantrag gestellt. Dieser wurde auch bewilligt. Die darauffolgenden Jahre passierte nichts.
2010 ist Person A dann in eine andere Stadt gezogen und bekam Post von der GEZ, sie/er möge doch bitte an die 1.000,- € Beitragsgebühren nachzahlen. Dies habe sie/er natürlich erst mal ignoriert, bis sie/er einen Gebührenbescheid erhalten hat. Diesem habe sie/er widersprochen. Der Widerspruch wurde abgelehnt, mit der Begründung sie/er hätte auf die letzten Gebührenbescheide nicht reagiert. Daraufhin hat sie/er erneut widersprochen und einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gestellt. Auch dies wurde, genauso wie ihre/seine Begründung sie/er hätte die vorigen Gebührenbescheide nie erhalten (denn sonst hätte sie/er natürlich sofort widersprochen), abgelehnt.
Nun bekam Person A Post von einem Gerichtsvollzieher für eine Zwangsvollstreckung.
Die Frage ist nun, ob sie/er mit einer Klage beim Verwaltungsgericht Erfolg hätte, mit der Begründung nie (oder ab 2005) Empfangsgeräte bereitgehalten zu haben und auf Gebührenbescheide fristgerecht widersprochen habe.
Das größte Problem von Person A stellt wohl der der Befreiungsantrag dar, da dieser gleichzeitig als Anmeldung gilt/galt. Ist dies überhaupt rechtens?
Hoffentlich könnt ihr Person A helfen oder ihr/ihm zumindest einen Rat für ihre/seine weitere Verhaltensweise geben.
Vielen Dank.
Gruß Czech24
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Kann wirklich niemand sagen, ob Person A wird die Gebühren zahlen müssen, oder ob eine Klage Aussicht auf Erfolg hat?
Es geht schließlich immerhin um bereits ca. 1.600,- €
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Der Zwangsvollstrecker müßte sich ja erstmal auf Bescheide berufen können müssen, hier wäre gegenüber dem Vollstrecker ersteinmal Protest einzulegen.
Wenn alle Unterlagen vollständig zusammen sind, müßte man sich überlegen, mit welcher Strategie vorzugehen wäre.
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Beim Zwangsvollstrecker wurde bereits Protest eingelegt und ein 14-tätiger Aufschub gewährt. Person A möge sich direkt mit der LRA in Verbindung setzen. Der GV wäre nur der Vollstreckung beauftragt.
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Ich würde die Vollstreckung über mich ergehen lassen. So schlimm, wie es immer behauptet wird, ist es dann doch überhaupt nicht. Es wird von Systemlingen und Besserwissern nur behauptet, dass eine Vollstreckung was ganz Schreckliches sei. Ich habe es einmal bei einem Freund erlebt und werde dadurch meine Strategie mit der Privatinsolvenz (auch aus anderen Gründen als nur die GEZ-Sache) ändern und mich stets pfänden lassen und irgendwann die Vermögensauskunft abgeben. Wie man trotzdem Vermögen versteckt, dürfte dank ausländischen Prepaid-Kreditkarten und dergleichen kein Problem sein.
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Naja, es geht immerhin um 1.600 €. Und eine EV möchte A auf gar keinen Fall abgeben.