gez-boykott.de::Forum

"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Pi-Yaus am 19. Juli 2014, 20:59

Titel: Beitragsbescheid vom Südwestfunk - Was tun?
Beitrag von: Pi-Yaus am 19. Juli 2014, 20:59
Hallo Gemeinde,

Person A und Person B sind im August 2013 in eine Stadt gezogen.

Nach den üblichen Briefsendungen, Infopost, Aufforderungen sich anzumelden sowie Zahlungserinnerungsschreiben, erhielt Person A nun einen Beitragsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung und Zahlschein. Person B erhält eine Zahlungserinnerung.

Was tun mit dem Beitragsbescheid? Folgende Fragen:
- Schreiben ignorieren? Es wurde mit gewöhnlicher Post zugestellt, sprich ohne Einschreiben. Was käme nach einer Nicht-Reaktion?
- Briefinhalt unwahr: Im Bescheid steht, Person habe „bisher die Rundfunkbeiträge regelmäßig bezahlt.“ Das ist unwahr! Person und A und B waren/sind beim GEZ bzw. Beitragsservice weder angemeldet noch haben sie Rundfunkgebühren bezahlt.
- Dem Beitragsbescheid widersprechen? Gibt es Aussicht auf Erfolg? Bisherige Kommentare hinterlassen bei Person A folgenden Eindruck: Mit dem Widerspruch und Klage wird nur Zeit geschoben, am Ende muss dann doch bezahlt werden.

Was also tun?
Titel: Re: Beitragsbescheid vom Südwestfunk - Was tun?
Beitrag von: Roggi am 19. Juli 2014, 21:52
Widerspruch und Klage sind ein geeigneter Weg, um sich zu wehren. Wer die besseren Argumente hat und die Klage gewinnt wird sich zeigen.
Titel: Re: Beitragsbescheid vom Südwestfunk - Was tun?
Beitrag von: Pi-Yaus am 19. Juli 2014, 22:14
Hallo Roggi,

vorab vielen Dank für die schnelle Antwort und Ihren unermüdlichen Einsatz!

Person A schrieb, dass der Bescheid ohne Einschreiben zugestellt wurde. Macht es daher keinen Sinn, auf ein Schreiben mit Einschreiben zu warten und erst danach zu widersprechen?

Danke für die Antwort im Voraus.
Titel: Re: Beitragsbescheid vom Südwestfunk - Was tun?
Beitrag von: Roggi am 19. Juli 2014, 23:11
Auf jeden Beitragsbescheid oder Widerspruchsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung sollte reagiert werden. BS versendet normalerweise keine Schreiben mit Einschreiben, sondern normale Post. Nur im Notfall sollte die Zustellung angezweifelt werden, wegen Urlaub oder Krankheit, aber es ist ansonsten nicht zu empfehlen. Wenn BS falsche Behauptungen aufstellt, z.B. "bisher gezahlt", ist das meiner Meinung nach nicht relevant.
Titel: Re: Beitragsbescheid vom Südwestfunk - Was tun?
Beitrag von: Viktor7 am 19. Juli 2014, 23:26
Willkommen im Forum Pi-Yaus,

die Zusendung der Bescheide wird  spätestens seit 1.1.2013, trotz neuer Gesetzeslage, von den Sendern hinausgezögert, damit die Bürger keine wirksamen Widersprüche und Klagen einreichen können. Nur eine Handvoll Klagen wurde bis heute verhandelt. Wie in der Presse berichtet "stinken einige der Urteile bis zum Himmel". Uns reicht unter Umständen eine einzige gewonnene Klage, um den Grundrechteraub zu beenden. Es kommt vielfach auf den Richter und die Klage selber an.

Die Person A kann ihr Eigentum (finanzielle Mittel) kampflos an die Gedankenversorger übergeben. Dies ist einfach, erfordert keinen Mut und ist gewiss auch eine Lösung. Die Person A kann sich auch für ein kleines Risiko entscheiden und womöglich mit uns Geschichte schreiben.


Die Person A sollte diesen Thread unbedingt verinnerlichen:

FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html
Titel: Re: Beitragsbescheid vom Südwestfunk - Was tun?
Beitrag von: Pi-Yaus am 20. Juli 2014, 00:00
Okay, danke!

Muss der Widerspruch begründet werden?

Titel: Re: Beitragsbescheid vom Südwestfunk - Was tun?
Beitrag von: Pi-Yaus am 20. Juli 2014, 00:44
Fern von formaljuristischem Kram - eine Frage zum Verständnis:

Wenn dieser Rundfunkbeitrag keine Steuer sein soll, wie darf sie dann rechtlich pauschal erhoben werden.
Ein Beitrag oder Gebühr kann doch nur bei tatsächlicher Inanspruchnahme einer Leistung erhoben werden. Andersrum, eine Gebühren- oder Beitragserhebung müsste doch logischerweise eine Inanspruchnahme der Leistung voraussetzen, wie etwa Strom- oder Wasserverbrauch.

Der öffentlich-rechtliche Beitrag wird ausschließlich für die Bereitstellung einer Leistung dem Bürger ohne dessen tatsächliche Inanspruchnahme auferlegt. Der Bürger hat diese Leistung weder angefragt, noch veranlasst. Wie kann das mit dem Grundgesetz vereinbar sein bzw. wie wird das begründet? Vom sittenwidrigem Verhalten, Moral und Ethik im Geschäftsverkehr mal abgesehen...

Versteht mich jemand?
Titel: Re: Beitragsbescheid vom Südwestfunk - Was tun?
Beitrag von: Pi-Yaus am 20. Juli 2014, 04:58
Hallo Roggi,

Person A und Person B wohnen zusammen. Person B hat eine Zahlungserinnerung erhalten.
Sollte Person A im Widerspruch Person B bzw. die Zahlungserinnerung oder irgendein anderen Hinweis zu Person B aufgreifen?

Danke für Deine Antwort im Voraus.
Titel: Re: Beitragsbescheid vom Südwestfunk - Was tun?
Beitrag von: Viktor7 am 20. Juli 2014, 10:00
Fern von formaljuristischem Kram - eine Frage zum Verständnis:

Wenn dieser Rundfunkbeitrag keine Steuer sein soll, wie darf sie dann rechtlich pauschal erhoben werden.
Ein Beitrag oder Gebühr kann doch nur bei tatsächlicher Inanspruchnahme einer Leistung erhoben werden. Andersrum, eine Gebühren- oder Beitragserhebung müsste doch logischerweise eine Inanspruchnahme der Leistung voraussetzen, wie etwa Strom- oder Wasserverbrauch.

Der öffentlich-rechtliche Beitrag wird ausschließlich für die Bereitstellung einer Leistung dem Bürger ohne dessen tatsächliche Inanspruchnahme auferlegt. Der Bürger hat diese Leistung weder angefragt, noch veranlasst. Wie kann das mit dem Grundgesetz vereinbar sein bzw. wie wird das begründet? Vom sittenwidrigem Verhalten, Moral und Ethik im Geschäftsverkehr mal abgesehen...

Versteht mich jemand?

Hallo Pi-Yaus,

um die vorgebrachten Begründungen und die Fehler in den Begründungen aufzudecken, lohnt es sich in den Begründungen der Urteile nachzuschlagen:

FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html
...
Urteil Verfassungsgerichtshof Bayern 15.05.2014

Volltext
www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/8-VII-12;%2024-VII-12.htm


Dann bitte nach " Beitrag " / " Beitrag," / " Steuer " / " Steuer," suchen.
Titel: Re: Beitragsbescheid vom Südwestfunk - Was tun?
Beitrag von: Roggi am 20. Juli 2014, 10:22
Wenn eine Person B schon bezahlt oder Widerstand leistet, muss die Person B genannt werden im Widerspruch von Person A und A ist dann raus aus dem System. Dazu ist nicht unbedingt die Form des Widerspruchs nötig, dafür gibt es ein Onlineformular.
Titel: Re: Beitragsbescheid vom Südwestfunk - Was tun?
Beitrag von: Pi-Yaus am 20. Juli 2014, 23:16
Hallo,

danke für die hilfreichen Rückmeldungen.

Person A schreibt nun den Widerspruch. Die 4 Wochen-Frist wird gewahrt. Allerdings kann er sich nicht mehr an das exakte Datum erinnern, an dem er den Brief empfangen hat. Welches Datum nimmt er?

Person A möchte für den Widerspruch die Mustervorlage verwenden - ohne die Begründung. Die Begründung will er erst bei der Klage einreichen. Macht das Sinn?
Titel: Re: Beitragsbescheid vom Südwestfunk - Was tun?
Beitrag von: Roggi am 20. Juli 2014, 23:23
Eigentlich egal. Alles wird abgelehnt, aber wenn es zur Klage kommt, wäre es hilfreich, schon die Grundrechtsverletzungen anzusprechen. Man muss dem BS ja einen Grund geben, um zurückzuschreiben, ablehnend, bedankend oder verdummend.
Titel: Re: Beitragsbescheid vom Südwestfunk - Was tun?
Beitrag von: Pi-Yaus am 20. Juli 2014, 23:34
Ja, Person A wird die Begründung nur in groben Zügen angeben.
In dem Muster wird die Beitragsnummer genannt. Sollte Person A diese in seinem Widerspruch angeben, um kein Verfahrensfehler zu riskieren? Person A hat sich zu keinem Zeitpunkt angemeldet.
Titel: Re: Beitragsbescheid vom Südwestfunk - Was tun?
Beitrag von: Roggi am 20. Juli 2014, 23:39
Da hier schon oft berichtet wurde, was für einen hinterhältigen Verein wir bekämpfen, sollten Fehler immer vermieden werden.
Titel: Re: Beitragsbescheid vom Südwestfunk - Was tun?
Beitrag von: Pi-Yaus am 21. Juli 2014, 01:09
Hallo Roggi,
hallo Gemeinde,

Person A erfährt heute - nachdem er sich zwei Tage und Nächte wegen dem Widerspruch auf sein Beitragsbescheid um die Ohren gehauen hat -  dass er als Selbständiger/Freiberufler mit Betriebsstätte in der eigenen Wohnung ab 2013 den ermäßigten Rundfunkbeitrag von monatlich 5,99 Euro zu zahlen hätte. Person A ist seit vielen Jahren Freiberufler.

Frage 1: Stimmt diese Regelung?
Frage 2: Person A ist prinzipiell gegen diese Zwangsabgabe und möchte den Widerspruch trotzdem abschicken. Sollte er in diesem seinen Status als Freiberufler erwähnen? Wie geht er damit am Besten um?
Frage 3: Person A möchte Deine Arbeit hier im Forum mit einer Spende würdigen? Wo kann er dies tun?
Titel: Re: Beitragsbescheid vom Südwestfunk - Was tun?
Beitrag von: Pi-Yaus am 21. Juli 2014, 01:17
Person A braucht dringend Bettruhe. Er ist offensichtlich übermüdet und hat nicht erfassen können, dass der ermäßigte Satz für Freiberufler als zusätzliche zu der "normalen" Belastung behandelt würde.
Titel: Re: Beitragsbescheid vom Südwestfunk - Was tun?
Beitrag von: Roggi am 21. Juli 2014, 14:17
Person A erfährt heute - nachdem er sich zwei Tage und Nächte wegen dem Widerspruch auf sein Beitragsbescheid um die Ohren gehauen hat -  dass er als Selbständiger/Freiberufler mit Betriebsstätte in der eigenen Wohnung ab 2013 den ermäßigten Rundfunkbeitrag von monatlich 5,99 Euro zu zahlen hätte. Person A ist seit vielen Jahren Freiberufler.

Frage 1: Stimmt diese Regelung?
Frage 2: Person A ist prinzipiell gegen diese Zwangsabgabe und möchte den Widerspruch trotzdem abschicken. Sollte er in diesem seinen Status als Freiberufler erwähnen? Wie geht er damit am Besten um?
Hier der § für Betriebstätten:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=2251&bes_id=19124&aufgehoben=N#det283167
§5 Rundfunkbeitrag im nicht privaten Bereich
(1) Im nicht privaten Bereich ist für jede Betriebsstätte von deren Inhaber (Beitragsschuldner) ein Rundfunkbeitrag nach Maßgabe der folgenden Staffelung zu entrichten. Die Höhe des zu leistenden Rundfunkbeitrags bemisst sich nach der Zahl der neben dem Inhaber Beschäftigten und beträgt für eine Betriebsstätte
1. mit keinem oder bis acht Beschäftigten ein Drittel des Rundfunkbeitrags,


Wobei die Betriebstätte in der Wohnung Beitragsfrei ist, es muss für die Wohnung der Volle Beitrag gezahlt werden. Die Klage kann also als Privatperson erhoben werden, der Betrieb oder die freiberufliche Tätigkeit ist aussen vor.

§5(5) Ein Rundfunkbeitrag nach Absatz 1 ist nicht zu entrichten für Betriebsstätten
3. die sich innerhalb einer beitragspflichtigen Wohnung befinden, für die bereits ein Rundfunkbeitrag entrichtet wird.



[/quote]
Frage 3: Person A möchte Deine Arbeit hier im Forum mit einer Spende würdigen? Wo kann er dies tun?
Ich unterstütze selbst Organisationen, die sich aus Spenden finanzieren, es wäre schön, wenn diese Organisationen weitere Spenden erhalten, denn dort werden Gelder benötigt, wogegen ich hier nur meine Freizeit opfere.
1.: https://secure.avaaz.org/de/donate/
2.: https://wikimedia.de/wiki/Mitgliedschaft
3.: Wenn es zur Strafanzeige gegen den Beitragsservice kommt, werden hier durch das Forum Spendengelder abgerufen:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8318.0.html
Titel: Re: Beitragsbescheid vom Südwestfunk - Was tun?
Beitrag von: Pi-Yaus am 21. Juli 2014, 14:40
Hallo Roggi,
hallo Gemeinde,

Person A kann nicht ganz nachvollziehen, dass ein Widerspruch auf einen Beitragsbescheid effektiver sein soll, als eine Zurückweisung. Er fürchtet bei einem Widerspruch, den Anspruch der Forderung bereits anzuerkennen.
Titel: Re: Beitragsbescheid vom Südwestfunk - Was tun?
Beitrag von: Roggi am 21. Juli 2014, 18:01
Die Forderungen brauchen nicht anerkannt werden, sie sind durch Gesetz verordnet.
Titel: Re: Beitragsbescheid vom Südwestfunk - Was tun?
Beitrag von: Pi-Yaus am 21. Juli 2014, 18:52
Hallo Roggi,
hallo Gemeinde,

alle vorgebrachten Argumente in den bisherigen Klagen wurden abgewiesen. Die Urteilsbegründungen bzw. die Zusammenfassungen davon, hat Person A im Internet recherchiert.

Person A fragt, würde eine Sammelklage vor EU-Gericht Sinn machen?
Titel: Re: Beitragsbescheid vom Südwestfunk - Was tun?
Beitrag von: Roggi am 21. Juli 2014, 19:01
Erst mal müssen wir das vor das Bundesverfassungsgericht bringen. Die Reihenfolge muss eingehalten werden.
Titel: Re: Beitragsbescheid vom Südwestfunk - Was tun?
Beitrag von: Pi-Yaus am 22. Juli 2014, 02:41
Hallo Roggi,
hallo Gemeinde!

Person A bastelt fleißig an seinem Widerspruch und möchte wissen, ob folgende Passage zielführend ist:

Nach dem Urteil des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 15.05.2014 (Vf.   8-VII-12, Vf. 24-VII-12 -) handelt es sich „bei der Zahlungsverpflichtung, die der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag den Inhabern von Wohnungen, Betriebsstätten und Kraftfahrzeugen zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auferlegt, um eine nichtsteuerliche Abgabe.“

Das Urteil verwundert, da mehre Gutachten zum gegenteiligen Ergebnis gekommen sind. Wenn nach der Rechtsprechung der Rundfunkbeitrag keine Steuer, sondern eine Abgabe darstellt, andererseits jedoch zwischen mir und Ihrem Beitragsservice kein Gegenleistungs- bzw. Rechtsverhältnis besteht, da das Innehaben einer Wohnung keine Rechtshandlung ist, so ist eine Zahlungspflicht nichtig.

Kann Person A das so schreiben?
Titel: Re: Beitragsbescheid vom Südwestfunk - Was tun?
Beitrag von: Roggi am 22. Juli 2014, 03:31
Das kann man so schreiben, wenn genug Geld für Anwälte und Gerichtskosten zur Verfügung steht, denn eigentlich ist das Thema für den Normalkläger abgehakt. Als einzige Klageargumente nicht haltbar, als Nebenargumente bekommt der Beklagte dafür Pluspunkte.
Titel: Re: Beitragsbescheid vom Südwestfunk - Was tun?
Beitrag von: Pi-Yaus am 23. Juli 2014, 22:24
Hallo Roggi,
hallo Gemeinde

was haltet ihr von den folgenden Passagen im Widerspruch?
Falls für gut befunden, wie/wo kann man sie in Roggis Vorlage unterbringen?

+++

Der Rundfunkbeitrag verletzt meine negative Informationsfreiheit (Art. 5. Abs. 1 GG). Ihrem Argument, beim Rundfunkbeitrag würde die Zahlungsverpflichtung keine Nutzungsverpflichtung darstellen, entgegne ich, dass eine Zahlungsverpflichtung eine Finanzierungsverpflichtung ist. Das bedeutet für mich, ich kann meiner Freiheit, zu wählen, welche Informationsinhalte ich nicht konsumiere - und damit nicht finanziere – nicht mehr nachkommen.

Gesetze und Rechtsverordnungen gelten für alle Menschen. Verträge dagegen zwischen den Vertragsparteien. Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag wurde zwischen den Bundesländern und den Landesrundfunkanstalten geschlossen. Als Unbeteiligter an diesem Vertrag, kann für mich keine Zahlungspflicht bestehen, da ein Vertrag nur die Vertragspartner bindet. Ihre Forderung läuft daher rechtlich ins Leere.

Der Deutsche Bundestag beschließt kein Rundfunksteuergesetz. Ihr Beitragsservice unterläuft die fehlende Gesetzeskompetenz der Bundesländer.
Titel: Re: Beitragsbescheid vom Südwestfunk - Was tun?
Beitrag von: Roggi am 23. Juli 2014, 22:43

Der Rundfunkbeitrag verletzt meine negative Informationsfreiheit (Art. 5. Abs. 1 GG). Ihrem Argument, beim Rundfunkbeitrag würde die Zahlungsverpflichtung keine Nutzungsverpflichtung darstellen, entgegne ich, dass eine Zahlungsverpflichtung eine Finanzierungsverpflichtung ist. Das bedeutet für mich, ich kann meiner Freiheit, zu wählen, welche Informationsinhalte ich nicht konsumiere - und damit nicht finanziere – nicht mehr nachkommen.
Diesen Part einfügen, den Rest nicht, es ist schon in Bayern abgeurteilt worden und nicht unbedingt Zielführend.