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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: 20MillionenEuroTäglich am 19. Juli 2014, 10:51

Titel: Anderer Weg: Lediglich gegen die Höhe des Beitrags klagen
Beitrag von: 20MillionenEuroTäglich am 19. Juli 2014, 10:51
Wir werden einen anderen Weg einschlagen: Wir stimmen meinetwegen den Argumenten der ÖR grundsätzlich zu, lediglich der Umfang und damit die Höhe des abverlangten Beitrags überschreitet bei Weitem die Grenzen des Nötigen und somit auf die Allgemeinheit zwangsweise Umlegbaren. Wir behaupten, für die deklarierten Aufgaben der ÖR sind definitiv keine über 100! TV- und Radiosender und somit weit über 20 Millionen Euro Gebühren PRO TAG! nötig. (plus Werbeeinnahmen). Nur die für die Aufgaben der ÖR notwendigen Ausgaben dürfen auf die Allgemeinheit umgelegt werden. Für den Rest gibt es nachweislich mittlerweile genug Alternativen, bzw. die Möglichkeit der Verschlüsselung. Der entsprechende Finanzbedarf der notwendig/ausreichend ist, um die Aufgaben der ÖR zu 100% zu erfüllen, muss von einem unabhängigen Gremium ermittelt werden, sollte aber mit 1 Million Euro täglich mehr als ausreichend bemessen sein (entspräche 1 Euro/Monat für jeden Inhaber einer Wohnung).

Wer würde bei der Formulierung einer entsprechenden Klage helfen? Status: Ich (und mehrere Freunde/Bekannte) warten sehnsüchtig auf unsere ersten Beitragsbescheide mit RBB...

Zusammenfassung:
Der Beitragsservice kassiert pro Tag
20 Millionen man es nicht glauben mag
Fast keiner will 100 Sender und noch mehr
doch alle zahlen, Verschlüsselung muss her
Titel: Re: Anderer Weg: Lediglich gegen die Höhe des Beitrags klagen
Beitrag von: Roggi am 19. Juli 2014, 11:16
Das wird für Privatpersonen ohne juristische Kenntnisse nicht leicht, denn es gibt ja bereits die KEF, die den Finanzbedarf ermittelt.
Titel: Re: Anderer Weg: Lediglich gegen die Höhe des Beitrags klagen
Beitrag von: 20MillionenEuroTäglich am 19. Juli 2014, 11:32
Richtig, aber die ermitteln den Bedarf von rund 20 TV Sendern und 100 Radioangeboten  :o

Das wird für Privatpersonen ohne juristische Kenntnisse nicht leicht, denn es gibt ja bereits die KEF, die den Finanzbedarf ermittelt.
Titel: Re: Anderer Weg: Lediglich gegen die Höhe des Beitrags klagen
Beitrag von: mickschecker am 19. Juli 2014, 12:09
Ist ein guter Ansatzpunkt , für den die sicher noch keinen verdummenden Textbaustein parat haben.
Grundsätzlich kann ein Viertel des Beitrages rigoros in Frage gestellt werden.
Der wird klammheimlich abgezweigt und deren Pensionskasse damit gefüttert.
Also wären wir schon mal bei 12 , maximal 13 Euro , die tatsächlich nur noch für den angedachten Sinn und Zweck des Beitrages zur Verfügung stehen und auch nur dazu verwendet werden !
Die glauben bei den wahnsinnigen Unsummen fällt das eh nicht auf. Lange geht das nicht mehr gut !
Titel: Re: Anderer Weg: Lediglich gegen die Höhe des Beitrags klagen
Beitrag von: Roggi am 19. Juli 2014, 15:47
Es gibt ja einen unumstößlichen Beweis, dass die Beitragshöhe mehr umfasst als zur Finanzierung des Grundauftrages nötig ist: früher gab es eine Grundgebühr und zusätzlich die Fernsehgebühr. Nun wird alles zusammen so behandelt, als wäre es zur Finanzierung eines Grundauftrages zwingend nötig, diese hohe Summe von 17,98 Euro zu bezahlen. 6 Euro Grundgebühr,  12 Euro Bespaßungsgebühr. Und plötzlich sind die 12 Euro ehemaligen Bespaßungsgebühren genauso wichtig wie die Grundgebühr? Begründung für die Beitragshöhe von 17,98 Euro war jedoch, dass das Fernsehprogramm für jeden frei zugänglich ist und deshalb der Vorteil daraus abzuschöpfen sei. Also werden 12 Euro zuviel bezahlt, die nicht der Erfüllung des Grundauftrages dienen.
Welche Artikel des Grundgesetzes werden hier verletzt?
Da kann man eher ansetzen.
Titel: Re: Anderer Weg: Lediglich gegen die Höhe des Beitrags klagen
Beitrag von: plempos am 19. Juli 2014, 17:33
Der Finanzbedarf der ÖR ist natürlich viel zu hoch.

Eine tatsächliche Grundversorgung liegt nicht vor.
Das Imperium ist viel zu aufgebläht.

Aber der Bundestag stimmt ja auch über seine eigenen Bezüge ab. :'(


Titel: Re: Anderer Weg: Lediglich gegen die Höhe des Beitrags klagen
Beitrag von: Norman am 19. Juli 2014, 23:32
Vielleicht gibt es einen dritten Weg?

Wir wissen ja, gegen welche Gesetze dieser BS so alles verstößt. Wie wäre es, wenn man denen (bzw den dahinter stehenden Rundfunkanstalten) mal auflistet, wogegen die alles verstoßen (besonders, was die Zwangsanmeldung betrifft) und schlägt denen dann einen "deal" vor:

a) Der BS lässt einen für alle Male in Ruhe und löscht den Datensatz und im Gegenzug sieht man von einer Strafanzeige und einer Klage ab
b) Der BS fährt weiter seine Nummer und es gibt Strafanzeige und Klage

Da der BS sicherlich nicht noch mehr Lust auf Ärger hat und Fall a eine Win-Win-Situation wäre, könnte es vielleicht klappen?