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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Hudson am 18. Juli 2014, 13:44

Titel: Beitragsbescheid mit Rechtshilfebelehrung erhalten. Muss Person A reagieren?
Beitrag von: Hudson am 18. Juli 2014, 13:44
Hallo liebe Community,

Person A hat den Beitragsbescheid mit Rechtshilfebelehrung erhalten.
Muss Person A mit Widerspruch reagieren, da es kein Mahnbescheid ist?

Lieben Dank
Marek
Titel: Re: Beitragsbescheid mit Rechtshilfebelehrung erhalten. Muss Person A reagieren?
Beitrag von: Hudson am 18. Juli 2014, 17:22
OK, hab jetzt selber recherchiert: Widerspruch einlegen. Inhalt ist nicht mal so wichtig. Wichtig ist es ist ganz klar und deutlich zu erkennen, dass es ein Widerspruch. Evtl. online nach Widerspruchvorlagen suchen.

Meine nächste Frage ist: der Widerspruch wird von der GEZ2 nicht ernst genommen werden.

1. Bekomme ich dann wieder einen Mahnbescheid?

2. Kann ich dann weiter immer wieder Widerspruch einlegen? Quasi das ganze im Kreis drehen lassen?
Titel: Re: Beitragsbescheid mit Rechtshilfebelehrung erhalten. Muss Person A reagieren?
Beitrag von: Beitragsfeind am 18. Juli 2014, 19:09
Eine Alternative für die fiktive Person A wäre das hier: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10210.0.html