gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: pivi am 17. Juli 2014, 18:05
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Ich habe meine Klageschrift in Schleswig abgegeben....
Gibt es Hier noch jemanden, der wie Ich in Schleswig Klagt ?!?
(Klägliche) Grüße pivi
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Ja, ich. Klage eingereicht am 31.07.14, ich feile derzeit noch an der Klagebegründung :police:
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Na dann viel Glück...
Ich Glaube es ist sowieso egal was in der Begründung steht, die erste Instanz wird nicht viel bringen...
Sollte Ich verlieren (wovon Ich ausgehe) wird die nächste Stufe angepeilt.... >:D
Sollte der NDR verlieren, werden die sicher nicht aufgeben :-[
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Bin auch dabei :-)
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Ich habe meine Klage am 27.06.2014 eingereicht....
... und der NDR hat auch schon drauf geantwortet und besteht auf eine Mündliche Verhandlung !
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Meine wurde im April 2014 eingereicht. 6 Wochen darauf (Mitte Mai) kam die Erwiderung des NDR, aber keine Frist o.ä. für mich. Daher warte ich nun auf Nachricht vom Gericht und arbeite währenddessen an meinen weiteren Darlegungen.
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Meine wurde im April 2014 eingereicht. 6 Wochen darauf (Mitte Mai) kam die Erwiderung des NDR, aber keine Frist o.ä. für mich. Daher warte ich nun auf Nachricht vom Gericht und arbeite währenddessen an meinen weiteren Darlegungen.
Es gibt keine weitere Frist, als nächstes bekommst du den Termin der Verhandlung zugestellt, evtl. vorher noch das Ersuchen, die Klage zurück zu ziehen, da sie wegen bereits ergangener Urteile "keine Aussicht auf Erfolg" hat.
Bis zur Verhandlung kannst du jederzeit noch weitere Stellungnahmen einreichen, so wurde mir zumindest gesagt, und auch mein erst 3 Tage vor dem Verhandlungstermin ;) eingereichter weiterer Schriftsatz wurde immerhin noch gelesen.
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Hat eigentlich schon mal jemand bei einer Verhandlung den Richter darauf angesprochen, warum offensichtliche Rechtsbrüche von Seiten der ÖR bzw. des Rundfunkstaatsvertrages bei den Gerichten bisher immer nur durchgewunken werden, sodass sie quasi Narrenfreiheit haben? Denn daß bei den bisherigen Verhandlungen Recht gesprochen wurde, kann man mit bestem Willen nicht behaupten. Man könnte den Richter vorher auch mal fragen, ob denn das Urteil von vorneherein schon feststeht? Wenn man das so bringt, wird man wahrscheinlich die Arschkarte gezogen haben, aber die bekommt man sicherlich ohnehin, sodass dies auch nichts mehr ausmachen dürfte. Vielleicht kommt ja doch mal ein Richter ins Grübeln.
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Ich werde so weit gehen wie Ich kann... Also
Sollte Ich verlieren (wovon Ich ausgehe) wird die nächste Stufe angepeilt.... >:D
Sollte der NDR verlieren, werden die sicher nicht aufgeben :-[
Rückzug = Niemals 8)
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Es wäre schön, wenn hier bei mündlichen Verhandlungen in Schleswig der Verhandlungstermin veröffentlicht würde.
Dann hätten wir die Gelegenheit als Zuschauer dabei zu sein. Dies würde zum einen ein "öffentliches Interesse" bedeuten. Zum anderen könnten wir anderen Kläger eine Vorstellung vom Verhandlungsablauf bekommen.
Also ich werde hier meinen Termin einstellen, sobald ich ihn bekomme. Und Über Zuschauer würde ich mich sehr freuen ;)
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Moin,
ich klage auch bereits in Schleswig-Holstein und harre nun der Dinge, die da kommen. Mündlich live mal mitzuerleben wäre für mich interessant, aber selbst ohne Anwalt zu argumentieren wohl weniger gut, da ich mich für unzureichend schlagfertig halte und das Juristendeutsch eh kaum auf Anhieb verstehe. Und letztlich entscheidet das VG eh nicht über Verfassungsmäßigkeiten, sondern wird meine Klage eh mittels Klammern an ferngesteuerten Entscheidungen anderer Gerichte/Richter abweisen. Mein Ziel ist das BVG und ggfs. good old europe - ich zahle keine Zwangsabgabe auf staatliche Unterhaltung. ;-)
Die zweite erste Klage für den nachfolgenden Zeitraum ist jetzt in Arbeit und soll diese Woche noch raus. Diesmal dauerte der Widerspruchsbescheid nicht wie vorher 1 Jahr, sondern nur wenige Wochen und ist anders gestaltet. Ein Schelm, wer sich dabei einen Zusammenhang mit dem bayerischen Verfassungsgerichtshof denkt. ^^
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Ich habe Heute Post vom VG Schleswig erhalten....
Zitat :
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"Beschluss
in der Verwaltungssache
XXXXX
x
x
XXXXX
Der Rechtsstreit wird dem Berichterstatter als Einzelrichter zur Entscheidung übertragen
G r ü n d e
Die Voraussetzungeiner Übertragung auf den Einzelrichter liegen vor, den die Sache
weist keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art auf und hat
auch keine grundsätzliche Bedeutung (§ 6 Abs. 1 Satz 1 VwGO).
Der Beschluss ist gemäß § 6 Abs. 4 VwGO unanfechtbar.
Richter XXXX YYYY ZZZZ
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Ach... schau mal an... Keine grundsätzliche Bedeutung....
Das sehe Ich aber etwas anders.... Nun warten wir äh warte Ich mal weiter ab...
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Ich habe meine Klage Januar 2014 eingereicht, danach Erwiderung vom NDR, die von mir Mitte Februar erwidert wurde, seitdem ist nichts weiter passiert.
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Eine grundsätzliche Bedeutung ergibt sich in der Regel dadurch, dass die klagende Person verfassungsrechtliche Bedenken gegen ein Gesetz geltend macht. Das VG Hamburg hat im Urteil vom 17.07.2014 die grundsätzliche Bedeutung einer Klage gegen den Rundfunkbeitrag ausdrücklich bejaht, obwohl in der Sache gegen den Kläger entschieden wurde:
"Die Berufung ist gemäß § 124a Abs. 1 in Verbindung mit § 124 Abs. 2 Nr. 3. VwGO zuzulassen, da die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat." VG Hamburg, Az: 3 K 5371/13
Bitte auch meinen Thread
Klage gegen den NDR durch Rechtsanwalt Thorsten Bölck
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11090.0.html
bzgl. einer Klage über RA Thorsten Bölck von der Kanzlei Norderstedt gegen den Rundfunkbeitrag anschauen.
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Hallo, ich klage auch vor dem VG Schleswig.
Viele Grüße
AktivistXY_ungelöst
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Hallo,
gibt es in Schleswig-Holstein eventuell noch Mitstreiter die sich über den Rechtsanwalt Bölck vor dem VG-Schleswig vertreten lassen würden?
So wie es aussieht sammelt des VG die einzelnen Klagen momentan zusammmen und wird vermutlich eine gemeinsamen Termin für alle Verfahren ansetzen.
Bisher gibt es aber keinen Verhandlungstermin.
Auch ich werde meinen Termin hier zeitnah veröffentlichen und hoffe auf viele mentale Unterstützer.
Ich habe Herrn Bölck beauftragt in meiner Sache gegen den NDR tätig zu werden.
Natürlich wird er dann für meine Sache sprechen und Argumente die ich nicht in der Klage gebracht habe werden vermutlich auch nicht angesprochen.
Deshalb wäre es hilfreich wenn auch noch Andere sich anschliessen würden um mehr hilfreiche Argumenten zusammeln.
Vielleicht ist es dann auch noch möglich mit dem RA über den Kostenfaktor zu verhandeln.
Viele Grüße
AktivistXY_ungelöst
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Ich habe Heute Post aus Schleswig erhalten.
Die sind SO gnädig, das Ich 4 Wochen Zeit habe meine Klage zurückzuziehen
Hahaha
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Ich habe Heute Post aus Schleswig erhalten.
Interessant.
Hat noch jemand von uns Post aus Schleswig bekommen?
Bei mir hat sich jedenfalls bis jetzt noch niemand wieder gemeldet.....
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Moin,
ich klage auch bereits in Schleswig-Holstein und harre nun der Dinge, die da kommen. Mündlich live mal mitzuerleben wäre für mich interessant, aber selbst ohne Anwalt zu argumentieren wohl weniger gut, da ich mich für unzureichend schlagfertig halte und das Juristendeutsch eh kaum auf Anhieb verstehe. Und letztlich entscheidet das VG eh nicht über Verfassungsmäßigkeiten, sondern wird meine Klage eh mittels Klammern an ferngesteuerten Entscheidungen anderer Gerichte/Richter abweisen. Mein Ziel ist das BVG und ggfs. good old europe - ich zahle keine Zwangsabgabe auf staatliche Unterhaltung. ;-)
Die zweite erste Klage für den nachfolgenden Zeitraum ist jetzt in Arbeit und soll diese Woche noch raus. Diesmal dauerte der Widerspruchsbescheid nicht wie vorher 1 Jahr, sondern nur wenige Wochen und ist anders gestaltet. Ein Schelm, wer sich dabei einen Zusammenhang mit dem bayerischen Verfassungsgerichtshof denkt. ^^
Ok, morgen/heute (24.08.15) früh ist es um 10 Uhr im VG Schleswig für mich so weit und ich habe mir doch anwaltliche Hilfe geholt. Nachdem ich seinen zu haltenden Vortrag gelesen habe, bin ich sehr froh über meine Entscheidung.
Auch bei mir wurden vom Gericht die Wünsche des NDR bevorzugt, also ein Einzelrichter und eine mündliche Verhandlung.
Wird ein aufschlussreicher Tag, ich werde bereits um 9 Uhr dort sein, da 15-Min.-Takt...
Uns allen ganz viel Glück und wichtig (!): Nicht entmutigen lassen und nicht aufgeben!
Gruß
Scout
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Ich wünsche Dir auch alles Gute.
Beste Grüße aus Kiel
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Moin Moin,
Auch wenn Ich jetzt schon weiß was draus wird, schreib mal wie es war und was wurde.
Ich drücke trotzdem die Daumen. Peter
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Moin,
ich klage auch bereits in Schleswig-Holstein und harre nun der Dinge, die da kommen. Mündlich live mal mitzuerleben wäre für mich interessant, aber selbst ohne Anwalt zu argumentieren wohl weniger gut, da ich mich für unzureichend schlagfertig halte und das Juristendeutsch eh kaum auf Anhieb verstehe. Und letztlich entscheidet das VG eh nicht über Verfassungsmäßigkeiten, sondern wird meine Klage eh mittels Klammern an ferngesteuerten Entscheidungen anderer Gerichte/Richter abweisen. Mein Ziel ist das BVG und ggfs. good old europe - ich zahle keine Zwangsabgabe auf staatliche Unterhaltung. ;-)
Die zweite erste Klage für den nachfolgenden Zeitraum ist jetzt in Arbeit und soll diese Woche noch raus. Diesmal dauerte der Widerspruchsbescheid nicht wie vorher 1 Jahr, sondern nur wenige Wochen und ist anders gestaltet. Ein Schelm, wer sich dabei einen Zusammenhang mit dem bayerischen Verfassungsgerichtshof denkt. ^^
Ok, morgen/heute (24.08.15) früh ist es um 10 Uhr im VG Schleswig für mich so weit und ich habe mir doch anwaltliche Hilfe geholt. Nachdem ich seinen zu haltenden Vortrag gelesen habe, bin ich sehr froh über meine Entscheidung.
Auch bei mir wurden vom Gericht die Wünsche des NDR bevorzugt, also ein Einzelrichter und eine mündliche Verhandlung.
Wird ein aufschlussreicher Tag, ich werde bereits um 9 Uhr dort sein, da 15-Min.-Takt...
Uns allen ganz viel Glück und wichtig (!): Nicht entmutigen lassen und nicht aufgeben!
Gruß
Scout
Ach verdammt. irgendwie hab ich deinen Post überlesen. Ich war heute morgen um 09:15 dran, ohne anwaltliche Vertretung. Ich habe versucht noch einmal deutlich zu machen worauf es mir ankommt und mit Bezug auf aktuelle Verfahren beim BVerwG, sowie der zurückgestellten Verfassungsbeschwerde beim BVerfG zu erreichen, dass mein Verfahren von Amtswegen ausgesetzt wird. Die junge Frau die den NDR vertreten hat hat auf Nachfrage des Richters lediglich herausgebracht, dass sie beantragt meine Klage abzuweisen. Zu weitere Nachfragen den von mir angesprochenen Verfahren konnte sie leider nichts sagen. Naja war zu erwarten. Das Urteil sollte heute noch ergehen. Ich bin nur mäßig gespannt, kann ich mir das Ergebnis doch denken.
Es wird weiter gekämpft
mfg masterkrunch
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Moin Moin,
Nun sind ein paar Tage vergangen und Ich habe die Frage, was ist aus euren Prozessen geworden.
Ich habe noch immer keinen Termin vor dem VG Schleswig erhalten.
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Ist hier noch jemand, der eine Klage in Schleswig am "laufen" hat ?
Oder bereits gescheitert ist ?
Ich habe jetzt meinen Termin zur mündlichen Verhandlung erhalten !
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Ist hier noch jemand, der eine Klage in Schleswig am "laufen" hat ?
Bei mir ist alles wie bisher: ich habe seit meiner Klage nichts mehr vom Gericht oder der Gegenseite gehört.
Ich habe jetzt meinen Termin zur mündlichen Verhandlung erhalten !
Wann ist denn der Termin?
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Moin moin,
Ich suche dringend einen RA. um meinen Prozess vor dem OberVerwaltungsGericht in Schleswig fort zu führen...
Wer kann mir Helfen und einen RA. nennen oder empfehlen ?!? Aber Bitte einen den ein EM - Rentner auch bezahlen kann...
Sonnige Grüße Peter
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Ich suche dringend einen RA. um meinen Prozess vor dem OberVerwaltungsGericht in Schleswig fort zu führen... Wer kann mir Helfen und einen RA. nennen oder empfehlen ?!?
Rechtsanwälte zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk und dessen Finanzierung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11251.0.html
Aber Bitte einen den ein EM - Rentner auch bezahlen kann...
Das könnte nicht einfach werden, da der Aufwand recht groß ist - und in keinem Verhältnis zum eher geringen Streitwert und somit eher geringen Verfahrenskosten steht.
Zu den Regelsätzen wird da kaum etwas Brauchbares zu machen sein.
Fiktive Person könnte sich aber ggf. mit der Beantragung von Prozesskostenhilfe befassen...
OVG Bautzen: nach Beschwerde PKH-Ablehnung des VG DD aufgehoben u bewilligt PKH
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17881.0.html
...allerdings müsste sie dies wohl ggf. gleich mit der Anfrage und Beauftragung des Anwalts verbinden, da ja die Frist für die Berufung/ Antrag auf "Zulassung der Berufung" läuft.
Letztere beträgt meines Wissens 1 Monat nach Zustellung des Urteils für den Antrag.
Weitere 4 Wochen später müsste dann die ausführliche Begründung für den Antrag eingereicht sein.
Mit der Prozesskostenhilfe könnten ggf. zumindest die Basiskosten abgedeckt werden.
Darüber hinausgehende Kosten für den "besonderen Aufwand" müsste Person A dann allerdings allein bzw. mit Unterstützung von Freunden/ Verwandten/ Bekannten stemmen.
RA Bölck aus dem Norden ist bereits sehr aktiv und steckt sehr tief im Thema.
Es kommt wohl auch auf dessen Auslastung und das persönliche Verhandlungsgeschick an.
"Versucht macht kluch."