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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: Tobi76 am 17. Juli 2014, 08:06
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Hi Leute !
Kann man in jedem Bundesland Wiederspruch gegen eine unrecht mäsige Zahlungsaufforderung (mit Rechtsbelerung ) einlegen ?
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Kann man in jedem Bundesland Wiederspruch gegen eine unrecht mäsige Zahlungsaufforderung (mit Rechtsbelerung ) einlegen ?
Nein. Die 1...2...3(?) Ausnahmen kenne ich nicht.
Dazu muss man aber wissen, dass das Widerspruchsverfahren lediglich einem Klageverfahren "vorgeschaltet" ist, wohl um die Gerichte zu entlasten und der öffentlichen Stelle Gelegenheit zu geben, erst einmal ihr eigenes Handeln selbst zu überdenken.
Im Falle des Rundfunkbeitrags ist das zu 99% ein Alibi-Verfahren, da es weniger um die Bescheide als vielmehr um die verfassungswidrige Rechtsgrundlage, den sog. "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" geht.
In den o.g. Ausnahmefällen wäre - um gegen die Bescheide vorzugehen - ohne Zwischenschaltung eines Widerspruchsverfahrens *direkt* Klage gegen die Bescheide zu erheben.
Dies müsste dann so auch aus der Rechtsbehelfsbelehrung des jeweiligen Bescheids hervorgehen.
So jedenfalls mein Verständnis aus den mir bisher zugänglichen offiziellen Quellen.
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Danke erst ein mal!
Dann hat Person B ja noch Zeit bis mal eine direkte Antwort kommt.
Laut Roggi müßen die ja ein Wiederspruchsbescheit schicken.
Person C meinte mal das es nicht in jedem Bundesland geht (zieht) Wiederspruch einzulegen.
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[...] Person C meinte mal das es nicht in jedem Bundesland geht (zieht) Wiederspruch einzulegen.
...und genau das müsste Person C notfalls selbst herausfinden, ob das z.B. in ihrem fiktiven Bundesland so geregelt ist. Vielleicht auch noch mal die Suchfunktion des Forums nutzen, dnen ich meine, es wäre schon mal erwähnt worden.
Aber wie gesagt:
Dies sollte eigentlich ohnehin recht eindeutig aus der Rechtsbehelfsbelehrung des jeweiligen Gebühren-/ BeitragsBESCHEIDs (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6636.0.html) hervorgehen.
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Hallo.
Hier im Forum war mal irgendwo im Gespräch, dass man in Niedersachsen gleich Klagen kann/muss, und keinen Widerspruch direkt einlegen kann.
Ich kenne aber eine Person E, die kennt eine Person F, die wohnt in Niedersachsen, und hat Mitte Juli einen vom 4. Juli datierten Beitrags-/Gebührenbescheid bekommen, wo in der Rechtsmittelbelehrung sinngemäß drinsteht, dass man innerhalb von 4 Wochen beim BS oder NDR Widerspruch einlegen kann.
Frei 8)
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Hallo.
Hier im Forum war mal irgendwo im Gespräch, dass man in Niedersachsen gleich Klagen kann/muss, und keinen Widerspruch direkt einlegen kann.
Frei 8)
Es ist hier in Niedersachsen so, dass erst Widerspruch eingelegt werden muss. Klagen kann man erst nach Erhalt der Ablehung des Widerspruches und dann innerhalb von 4 Wochen. Habe das nämlich gerade hinter mir, meine Klage ist diese Woche eingereicht.