gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: leonardodavinci am 16. Juli 2014, 17:08
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Inhaltsgleichheit der Sendungen
Die Inhalte müssen gleich sein bezüglich
- der Anzahl und Beschaffenheit und
- der Gestaltung der Umhüllung und des
Formats sowie - der Anzahl und der Werte der verwendeten
Postwertzeichen (nur in
Verbindung mit Absenderstempelung
und FRANKIERSERVICE).
dazu: "Ausnahmen bezüglich der Inhaltsgleichheit sind hinsichtlich Anschrift, Anrede und der Verwendung von Ordnungszahlen erlaubt."
https://www.facebook.com/deutschepost/posts/620632717948344 (https://www.facebook.com/deutschepost/posts/620632717948344)
Das können Sie nicht versenden:
- Verkaufswaren (ausgenommen Bücher,
Broschüren, Zeitungen und Zeitschriften) - Zahlungsaufforderungen (z. B.
Rechnungen, Mahnungen, Gebührenbescheide
u. Ä.)
http://www.deutschepost.de/content/dam/dpag/images/i_i/Infopost/Download/Broschuere-Infopost_07-2014.pdf (http://www.deutschepost.de/content/dam/dpag/images/i_i/Infopost/Download/Broschuere-Infopost_07-2014.pdf)
(1.1, S.5)
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Hallo.
Das Versenden der "Infopost national (https://www.deutschepost.de/de/i/infopost_national.html)" ist auch nach datenschutzrechlichen Gesichtspunkten fraglich:
Lt. einem Artikel in der Wirtschaftswoche (http://www.wiwo.de/unternehmen/deutsche-post-unerlaubte-methoden-bei-der-post-seite-2/5754696-2.html) dürfen Post-Mitarbeiter Infopost-Briefe ausdrücklich öffnen, um die "Einhaltung der Inhaltsgleichheit zu überprüfen".
Frei 8)