gez-boykott.de::Forum

"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Knax am 16. Juli 2014, 05:32

Titel: Dürfen private Inkassounternehmen ab 2015 den Rundfunkbeitrag einziehen?
Beitrag von: Knax am 16. Juli 2014, 05:32
Hallo zusammen,

folgendes Zitat habe ich auf dieser Internetseite (http://klagen-gegen-rundfunkbeitrag.blogspot.de/) gelesen:
"Noch bedrohlicher wird die Situation ab 2015, weil der Beitragsservice ab dann ermächtigt ist, den Einzug von Langzeitschuldnern an private Inkassofirmen abzugeben."

Ich habe dieses Forum hier schon unter dem Begriff "Inkasso" durchsucht, habe jedoch nichts finden können, was die obige Aussage bestätigt. Aus diesem Grund stelle ich nun hier meine Frage dazu:

1. Stimmt die obige Aussage, dass der Beitragsservice ab 2015 ermächtigt ist, den Beitrag durch private Inkassofirmen einzuziehen?
2. Falls ja, auf welcher Rechtsgrundlage geschieht dies und wo kann man das nachlesen?
3.  Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies rechtens ist. Wer weiß hierüber mehr?

Über Antworten würde ich mich sehr freuen.

Viele Grüße!
Titel: Re: Dürfen private Inkassounternehmen ab 2015 den Rundfunkbeitrag einziehen?
Beitrag von: ss32 am 16. Juli 2014, 17:11
1. Jeder Gläubiger ist schon immer berechtigt, seine Forderungen durch private Inkassofirmen eintreiben zu lassen.

2. Für den Beitragsservice wäre das völlig sinnlos, weil er aus den Bescheiden einfach zwangsvollstrecken kann

3. Der angebliche Zusammenhang Inkassofirmen - Gerichtsgebühren ist völliger Nonsens.
Titel: Re: Dürfen private Inkassounternehmen ab 2015 den Rundfunkbeitrag einziehen?
Beitrag von: Zeitungsbezahler am 16. Juli 2014, 17:33
Das Inkassounternehmen wäre dann in die Pflicht zu nehmen, Auskunft zu geben, wer den Auftrag erteilt hat, Kopie der Vollmacht anfordern oder schlichtweg Forderung bestreiten, da können die ja lange auf die Kohle warten.
Ach ja, Inkassogebühren/-Kosten werden meist rechtswidrig berechnet und sind damit unwirksame Forderungen, schließlich muß immer derjenige für die Dienstleistung bezahlen, der sie beauftragt hat.
Eine Inkassobutze wird wohl kaum den zivilrechtlichen Weg gehen, selbst wenn die Forderung komplett abgetreten worden wäre, die müßten ja einen Mahnbescheid erlassen, gegen den einfach Widerspruch eingelegt wird, dann müssen sie klagen, oder sie klagen gleich und fallen damit auf die Schnauze, denn sie klagen ja eine zivilrechtliche Forderung (Abgetretene Forderung, deren Existenz man bestreitet) ein, deren Richtigkeit sie beweisen müssen.

Alles in allem also bestenfalls als Drohkulisse brauchbar, die wieder ein paar Angsthasen zum Zahlen bewegen wird...
Titel: Re: Dürfen private Inkassounternehmen ab 2015 den Rundfunkbeitrag einziehen?
Beitrag von: Knax am 18. Juli 2014, 06:59
Vielen Dank für Eure Antworten.
Titel: Re: Dürfen private Inkassounternehmen ab 2015 den Rundfunkbeitrag einziehen?
Beitrag von: Housebrot am 18. Juli 2014, 21:24
Das Inkassounternehmen wäre dann in die Pflicht zu nehmen, Auskunft zu geben, wer den Auftrag erteilt hat
Dann wäre aber der Sinn und Zweck des BS mal ganz stark zu hinterfragen... denn was machen die sonst, als die angeblichen Beitragsschuldner
zu verwalten und angeblich ausstehende Gelder einzufordern ?

Da wäre die Konstruktion eines nachgeschalteten Inkassounternehmens aber sehr fragwürdig und sinnfrei...
Titel: Re: Dürfen private Inkassounternehmen ab 2015 den Rundfunkbeitrag einziehen?
Beitrag von: Bürger am 21. Juli 2014, 03:43
Da wäre die Konstruktion eines nachgeschalteten Inkassounternehmens aber sehr fragwürdig und sinnfrei...
Es wäre das Outsourcing des Outsourcings...

Aber von "Logik" kann ja bei ARD-ZDF-GEZ mittlerweile ohnehin keine Rede mehr sein.
Es sei denn, man meint "perfide Logik".
Titel: Re: Dürfen private Inkassounternehmen ab 2015 den Rundfunkbeitrag einziehen?
Beitrag von: Housebrot am 21. Juli 2014, 06:18
Dann wären aber mögliche inkassokosten mit Sicherheit nicht den angeblichen Beitragsschuldner aufzuerlegen.....

Und der Datenschutz wäre auch mal zu hinterfragen,  wenn ein solches Inkassounternehmen Meldungen an andere Auskunftteien vornimmt.......

LG Adonis
Titel: Re: Dürfen private Inkassounternehmen ab 2015 den Rundfunkbeitrag einziehen?
Beitrag von: samson_braun am 27. Februar 2017, 13:42
mal so by the way: ist der Beitragsservice nicht schon das Inkassounternehmen von dem Verein? Darf man dann eigentlich ein Sub-Inkassounternehmen einschalten oder ist das rechtlich unzulässig? Ich mein das interessiert die ja sowieso nicht.... aber gegenüber dem Inkasso könnte man dann so argumentieren.
Titel: Re: Dürfen private Inkassounternehmen ab 2015 den Rundfunkbeitrag einziehen?
Beitrag von: PersonX am 27. Februar 2017, 14:14
Der Beitragsservice soll ein Verwaltungshelfer sein und somit eine Stelle, welche nicht mit eigenem Namen tätig werden sollte.

Das Inkassobüro bzw. die Inkassofirma trägt den Namen "Creditreform". Unter diesem Stichwort findet sich weiteres z.B. Gründung und Gesellschafter. Auf einem nicht transparenten Übertragungsweg erfolgt eine Datenweitergabe vom "Beitragsservice" bzw. weil dieser nur ein Verwaltungshelfer sein soll, erfolgt die Datenweitergabe im Auftrag der Auftraggeber (wer das genau ist?) an "Creditreform". Somit erfolgt nach oder während einer Verwaltungsvollstreckung eine Übertragung an ein Inkassounternehmen. Dokumentiert sind dabei mehrere Schreiben "Angebote", welche scheinbar immer bedrohlicher werden und dann damit enden, das "Creditreform" erklärt, nun auch nicht mehr bei dem "Schuldenproblem" helfen zu können und es zurück gibt.

Infos
https://de.wikipedia.org/wiki/Creditreform (https://de.wikipedia.org/wiki/Creditreform)
Zitat
Geschichte

Creditreform
wurde am 9. März 1879 in Mainz (https://de.wikipedia.org/wiki/Mainz) von einer Gruppe von 25 kleinen Gewerbetreibenden und Händlern als Verein Barzahlung Mainz mit dem Ziel gegründet, keinem Kunden mehr Kredit zu geben, der einem Vereinsmitglied etwas schuldet. Der Verein (https://de.wikipedia.org/wiki/Verein) änderte bereits am 9. August 1879 den Namen in Verein Creditreform zum Schutze gegen schädliches Creditgeben. Als neue Vereinsziele wurde Schutz der Mitglieder gegen den Missbrauch des Kredits, Unterstützung beim Einzug von Außenständen, Reform der Kreditverhältnisse und vor allem eine sichere Auskunftserteilung durch ein Netzwerk mit anderen Kreditvereinen auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit definiert. Kurz nach der Gründung gab es in Deutschland 15 voneinander unabhängige Vereine nach der gleichen Idee, die sich 1883 unter Dachorganisation Verband der Vereine Creditreform e. V. (VVC) zusammenschlossen.

Mehr dazu auch hier:

https://www.creditreform.de/ueber-uns/creditreform-ag.html (https://www.creditreform.de/ueber-uns/creditreform-ag.html)

ein Beispiel aus 2013
Gebührenbescheid von Creditreform
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7011.0.html

Das wahrscheinlich aktuelle Thema dazu hier:
Creditreform
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9378.0.html
Titel: Re: Dürfen private Inkassounternehmen ab 2015 den Rundfunkbeitrag einziehen?
Beitrag von: DumbTV am 27. Februar 2017, 15:32
Der aktuelle Stand dazu ist in den folgenden Threads thematisiert:

Beauftragung von Inkassobüros durch den Beitragsservice ab 2017 ist fragwürdig
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21495.msg137871.html#msg137871

Tabubruch! ARD und ZDF hetzen ab 2017 Inkasso-Büros auf Gebührenverweigerer
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21449.msg137673.html#msg137673

Neue Satzung (18.01.2017) des RBB im Amtsblatt Brandenburg veröffentlicht
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21740.msg138921.html#msg138921



Bitte vor dem Schreiben / Fragen erst ausgiebig die Forumssuche (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=search) nutzen! Diese liefert mit dem Begriff "Inkassounternehmen" u.a. die oben genannten Threads ;)