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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: ChrisX am 15. Juli 2014, 17:31
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Hallo,
nun ist der Gebühren / Beitragsbescheid bei Person A angekommen. Vorher wurde erstmal alles Ignoriert....
Muss Person A auf dieses schreiben nun Reagieren ? Oder kann man noch etwas abwarten ? Ziel ist es relativ lange herauszuzögern und vielleicht per Raten später zu zahlen.
Person A habe auch eine Rechtschutz mit 0€ SB jedoch soll Stress vermieden werden weil Person A relativ wenig Zeit hat.
Desweiteren wird die Ehefrau von Person A angesprochen welche nicht direkt Eigentümer ist. Bevor also etwas weiteres Passiert würde Person A gerne den Namen richtig stellen was vielleicht auch zeit gewinnt.
Vielen Dank
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Auf einen Beitragsbescheid muss entsprechend der Rechtsbehelfsbelehrung reagiert werden. Ehefrauen können wie andere Mitbewohner auch mittels Onlineformular an- und abgemeldet werden.
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naja aber damit wird ja dann keine Zeit geschaffen wenn es Online gemacht wird.
Also bester weg ein Wiederspruch mit Namensänderung schicken per einschreiben ?
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Die 3 Tage Postlaufzeit ist es nicht wert. Nur ein gut argumentierter Widerspruch kann genügend Zeit verschaffen, bis weitere höchstrichterliche Urteile gefällt werden.
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Okay Danke. Jemand eine gute Vorlage man benutzten kann die auch Aktuell ist ? Gibt so viele und vor kurzem gab es ja irgendwas vor Gericht hat sich dadurch auch etwas im Wiederspruch geändert?
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Na selbstverständlich haben wir hier eine aktualisierte, verwertbare, tausendfach an den Beitragsservice gesendete Vorlage. Aber bitte an die eigenen Bedürfnisse und Verhältnisse anpassen, es könnte ja zur Klage kommen:
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