gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: bernieP am 15. Juli 2014, 11:31
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Hallo Mitstreiter,
folgender Konstrukt:
Person A (90%, RF) die vorher komplett befreit war, zahlt brav seinen ermäßigten Beitrag seit dem 01.01.2013.
Person A zog 2011 von Wohnsitz X nach Wohnsitz Y. Erachtete eine Ummeldung als
nicht notwendig, da eh keine Gebühr zu zahlen war.
Person A erfuhr bei der nachträglichen Anmeldung 2014 am neuen Wohnsitz Y, dass sie bereits 2011 am alten Wohnsitz X von Amtswegen abgemeldet wurde.
Unter Zahlung einer Geldbuße wurde der Zuzug durch das Einwohnermeldeamt (Wohnsitz Y) in 2011 bestätigt.
Person A bekam dann kurz darauf eine Zahlungsaufforderung nochmals die Beiträge (plus Geldbuße) für Wohnsitz Y (01.01.2013 - 01.07.2014) zu entrichten, obwohl diese bereits gezahlt wurden.
Wie verhalten?
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Kann der fiktive Fall noch präzisiert werden?
Wie könnte A von Amts wegen melderechtlich abgemeldet worden sein?
Und an wen wurde warum eine Geldbuße bezahlt?
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- Sind Behördenschreiben an die Anschrift nicht zustellbar – weil nicht mehr wohnhaft - wird die Person von Amtswegen abgemeldet
- Eine Geldbuße fällt bei einer verspäteten Anmeldung beim Einwohnermeldeamt an
- GEZ 2.0 fordert ebenfalls eine Geldbuße (z.B. 60,- EUR) für eine verspätete Ummeldung