gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: Smylez am 15. Juli 2014, 09:02
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Hallo zusammen,
kann mir bitte jemand sagen, ob man die Beitragsgebühren ab dem Zeitpunkt der Klagebeendigung oder rückwirkend ab dem 1.1.2013 zahlen muss? Danke
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Na je nachdem, gegen welchen Gebührenbescheid man geklagt hat...