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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: 01115 am 14. Juli 2014, 17:01

Titel: Zwangsanmeldung trotz vorhandenem Gebührenkonto
Beitrag von: 01115 am 14. Juli 2014, 17:01
Hallo Community,

ich habe mir mal ein spezielles konstrukt ausgedacht:

wie sollte man reagieren wenn man bereits ein gebuehrenkonto hat, welches auch entsprechend ausgelichen wird, dann aber zwangsweise noch einmal angemeldet würde?

gehen wir davon aus das man einzelunternehmer ist und in seine büroräume zieht. wenn dann für die büroräume als niederlassung bereits beiträge gezahlt würden wie sieht es dann aus wenn der einzelunternehmer dann einfach zwangsangemeldet würde und auf einmal gebühren bescheide unter einer anderen kundennummer bekommen würde?

wie sollte man dann reagieren?

grüße
01115
Titel: Re: Zwangsanmeldung trotz vorhandenem Gebührenkonto
Beitrag von: ss32 am 16. Juli 2014, 17:43
Mit den Beiträgen des Unternehmens ist nicht die Wohnung des Inhabers abgegolten.
Umgekehrt kann es allerdings sein, dass das Unternehmen weniger zahlen muss, wenn sich die Geschäftsräume in der Privatwohnung befinden.