gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: prinzessinkimberly am 13. Juli 2014, 12:29
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Person A fragt sich:
Können auch lang verjährte Forderungen durch einen Gebührenbescheid noch eingetrieben werden? Ist das von einem Widerspruch abhängig?
Danke
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Es gibt im Internet Verjährungsrechner online, dort findet man gute Informationen. Normale Forderungen verjähren schnell, wenn die Forderungen damals mit Gebührenbescheid festgesetzt wurden, dauert es länger. Nachträglich können bereits verjährte Forderungen nicht eingetrieben werden. Die Verjährung wird unterbrochen, wenn rechtzeitig neue Bescheide zugehen.