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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: jasonbourne am 11. Juli 2014, 20:49
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Hallo,
angenommen Person A haette einen Beitragsbescheid erhalten,nach einer Bestaetigung der Anmeldung, seltamer Weise mit einem Datum bereits vor 7 Tagen, der erst heute in der Post gewesen waere.
Person A hat wahrlich keine Lust auf Staatsfernsehen und der Haushalt besitz nichtmal einen Fernseher.
Wie koennte Person A nun vorgehen?
Wuerde es reichen, den Wiederspruch an die im Beitragsbescheid angegbene E-Mail Adresse service@rundfunkbeitrag.de zu schicken, obwohl der Beitragsservice (haha) auf besondere BEstimmungen verweist?
Angenommen Person B erhielte ebenso nette Schreiben der Anstalt. Macht es Sinn, auf das Beitragskontos Person As zu verweisen?
Fuer hypothetische Gedanken besten Dank!
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Es macht Sinn für Person B, auf das Beitragskonto von A zu verweisen. Email ist möglich, aber nur mit DE-Mail, also Signatur und Persönlicher Verifikation durch einen Dienst. Beide Schreiben in einem Brief zusammen mit einfachem Einschreiben versenden reicht völlig.
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Es macht Sinn für Person B, auf das Beitragskonto von A zu verweisen. Email ist möglich, aber nur mit DE-Mail, also Signatur und Persönlicher Verifikation durch einen Dienst. Beide Schreiben in einem Brief zusammen mit einfachem Einschreiben versenden reicht völlig.
Vielen Dank fuer die Information.
Person A kann also das ganz normale Verfahren abspielen, mit Wiederspruch, Wiederspruchsbescheid und Klage, etc.
Person B verweist einfach auf Person A, somit ist der Haushalt abgegolten.
Passt das so?
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Ja, so passt es.