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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Fighter am 09. Juli 2014, 20:52

Titel: GEZ ist Beitragsservice?
Beitrag von: Fighter am 09. Juli 2014, 20:52
Hallo,

wie seht ihr das?
In den Schreiben vom Beitragsservice werden häufig ältere Fundstellen zu Gesetzen und Urteilen aufgezeigt.
Zu dieser Zeit gab es allerdings noch die GEZ. Nun will gerade der Beitragsservice eben nicht die GEZ sein, sondern etwas neues.
Kann er sich dann auf GEZ-Rechtsprechung berufen?

Interessierte Grüße
Fighter
Titel: Re: GEZ ist Beitragsservice?
Beitrag von: Philemon am 10. Juli 2014, 00:00
Guter Hinweis.
Titel: Re: GEZ ist Beitragsservice?
Beitrag von: Roggi am 10. Juli 2014, 00:24
Man muss tatsächlich genau hinschauen, welche Urteile der BS heranzieht und den Text der Urteile lesen. Einige Urteile können nicht mehr auf das neue Gesetz, dem RBStV, angewendet werden.
Weiterhin sehe ich es als problematisch an, wenn veraltete Urteile als Begründungen verwendet werden. Diese Urteile ersetzen dadurch ein Gesetz, ganz sicher nicht im Sinne der Gewaltenteilung und Beweis dafür, dass es ein schlecht gemachtes Gesetz ist. Urteile müssen in Gesetze einfliessen, nicht diese ersetzen.