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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: staatsfern am 07. Juli 2014, 23:18
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Fortsetzung zu meinem vorigen Beitrag ("Begründung meiner Klage: Anmerkung zum Urteil vom Bayer. Verf.Gerichtshof").
Person A hat sich in seiner Begründung also auf den zweiten wesentlichen Gegenstand seiner Klage konzentriert:
"Zu den Klagepunkten:
1. Der Beklagte hat das Programmangebot und die damit einhergehende "Infrastruktur" weit über den gesetzlichen Auftrag einer Grundversorgung ausgedehnt - insbesonders im Bereich Unterhaltung/Fiktion und Sport.
2. Der Beklagte verletzt das Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (§6 (4) Rundfunkstaatsvertrag) erheblich - insbesonders durch unnötige Mehrfachstrukturen, überhöhte Gehälter und Gagen, einen unverhältnismässigen Personalaufwand und ausufernde Kosten für die Übertragungsrechte im Bereich des Sports.
3. Der Beklagte missachtet das Gebot der politischen Unabhängigkeit (Staatsferne) - insbesonders bei der Besetzung von Führungsposten und Gremien.
4. Der Beklagte verletzt das Gebot der journalistischen Sorgfalt.
Das Buch "Die Nimmersatten" von Hans-Peter Siebenhaar ist wesentlicher Bestandteil der Klage bzw. der Klagebegründung und liegt bei."
Ich habe also das Buch (in dreifacher Ausfertigung :-) ) beigefügt. Vielleicht ergibt sich bei einer mündlichen Verhandlung die Möglichkeit, es in voller Länge zu verlesen - denn es ist ja Bestandteil der Klageschrift :-). Ich hatte vorher sicherheitshalber beim Autor nachgefragt und er hat mir sein Einverständnis gegeben. Zudem hat er Interesse daran, wie meine Klage weitergeht und mich gebeten, ihn auf dem Laufenden zu halten. Das werde ich gerne tun.
A beschränkt sich hier auf die jeweils abschliessenden Anträge - sonst reicht hier der Platz nicht :-). Wer die Begründung in voller Länge haben mag, schreibt A einfach eine Nachricht und seine/ihre Mailadresse. A schickt euch dann die vollständige Begründung gern als .doc-Datei zu.
Antrag 1:
"Das Gericht möge den Beklagten auffordern, den Anteil der Sendeminuten, die jeweils den Programmgruppen Bildung, Information, Beratung, Kultur und Unterhaltung zuzuordnen sind, detailliert offenzulegen - auch für ARD, ZDF und Deutschlandradio.
Das Gericht möge den Beklagten darüber hinaus auffordern, den Anteil der Kosten, die jeweils den Programmgruppen Bildung, Information, Beratung, Kultur und Unterhaltung zuzuordnen sind, detailliert offenzulegen - auch für ARD, ZDF und Deutschlandradio.
Kommt der Beklagte dieser Aufforderung nicht nach, möge das Gericht feststellen, dass bei dem Programmangebot des Beklagten und der ÖRR der Bereich Fiktion/Unterhaltung/ Musik/sportliche Unterhaltung von den Sendeminuten her gesehen - und vor allem von den Kosten her - nach den vorliegenden Zahlen dominiert und somit im Widerspruch zum gesetzlichen Auftrag der ÖRR steht.
Des weiteren möge das Gericht entscheiden, dass der Beklagte frühestens dann Zahlungsforderungen an mich geltend machen kann, wenn er seinen gesetzlichen Auftrag dahingehend wirklich erfüllt, dass die Unterhaltung eine deutlich untergeordnete - also die letztrangige Rolle im Programmangebot einnimmt
Die Mitverantwortung des Beklagten für das Programmangebot von ARD, ZDF und Deutschlandradio ergibt sich aus meiner Sicht daraus, dass er den entsprechenden Beitragsanteil an diese Anstalten weiterleitet."
Antrag 2
"Das Gericht möge den Beklagten auffordern, die Verwendung der Beitragsgelder detailliert und lückenlos offenzulegen - auch für die weitergeleiteten Beitragsanteile für ARD, ZDF, Deutschlandradio und LMA. Insbesonders hat er dabei alle Gehälter, Gagen und sonstige einkommensähnliche Vergütungen der festen MitarbeiterInnen, der freien MitarbeiterInnen und aller übrigen AuftragnehmerInnen offenzulegen, um eine Prüfung im Sinne des oben angeführten Artikels der BV zu ermöglichen.
Kommt der Beklagte dieser Aufforderung nicht nach, möge das Gericht entscheiden, dass der Beklagte frühestens dann Zahlungsforderungen an mich geltend machen kann, wenn er zu der entsprechenden Offenlegung willens bzw. in der Lage ist und die Ausgaben dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit und auch der Bayerischen Verfassung entsprechen.
Die Mitverantwortung des Beklagten für die Offenlegung auch im Bereich von ARD, ZDF, Deutschlandradio und LMA ergibt sich aus meiner Sicht daraus, dass er den entsprechenden Beitragsanteil an diese Anstalten weiterleitet."
Antrag 3:
"Ich stelle daher folgenden Antrag:
Das Gericht möge feststellen, dass vor allem die politische Unabhängigkeit in den führenden Positionen und Gremien des Beklagten und der ÖRR derzeit nicht in dem erforderlichen Umfang gegeben ist Des weiteren möge das Gericht entscheiden, dass der Beklagte frühestens dann Zahlungsforderungen an mich geltend machen kann, wenn diese Unabhängigkeit mindestens den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts entspricht.
Die Mitverantwortung des Beklagten für die politische Unabhängigkeit von ARD, ZDF, Deutschlandradio und LMA ergibt sich aus meiner Sicht daraus, dass er den entsprechenden Beitragsanteil an diese Anstalten weiterleitet."
Abschliessende Anträge:
"I.
Die Grundlage für die Beitragsforderung des Beklagten ist, dass er seinen gesetzlichen Auftrag erfüllt. Der Auftrag ist im Bayerischen Rundfunkgesetz § 4 (1) und (2) sowie im Rundfunkstaatsvertrag § 10 und § 11 festgelegt. Darüber hinaus gehe ich davon aus, dass die Handlungen und Entscheidungen des Beklagten in Übereinstimmung mit der Bayerischen Verfassung sein sollten. Der Beklagte erfüllt, wie in den Punkten 1 bis 4 dargelegt, seinen gesetzlichen Auftrag jedoch in mehrfacher Hinsicht nur unzureichend.
Das Gericht möge in seinem Urteil feststellen, dass der Beklagte seinen gesetzlichen Auftrag nur unzureichend erfüllt und die Beitragsforderungen des Beklagten an den Kläger deshalb als ungerechtfertigt abweisen."
"II
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens."
Anmerkungen:
A hat die Klage beim VW-Gericht Regensburg eingereicht - der Beklagte ist der Bayer. Rundfunk, Sitz München.
Bei der Begründung hat A insbesonders auf die Artikel der Bayer. Verfassung hingewiesen, die A als verletzt ansirht bzw. die im Hinblick auf die Themen, die der BR nicht oder nur unzureichend behandelt (mangelnde journalistische Sorgfalt) wesentlich sind (Art. 103 (2), 141 (!), 151 (1+2), 157 (1+2), 160 (2), 161 (2), 168 (2) ).
Zum einen ist A ein bekennender Fan der Bayer. Verfassung - die ist nämlich wirklich gut! A empfiehlt sie gerne zur Lektüre weiter (gibts bei der Bayer. Landeszentrale für pol. Bildung oder natürlich auch im IN). A ist sich sicher, ihr werdet staunen. A hat zumindest ziemlich gestaunt, als er sie voriges Jahr einmal wirklich gründlich gelesen hat. Wenn A das ein oder andere daraus wiedergibt - ohne gleich zu sagen, woher das stammt - sagen die Menschen oft: das ist ja radikal :-). Stimmt - das, was da drin steht, ist ziemlich radikal - nämlich radikaldemokratisch und radikalmenschlich. Davon sind wir derzeit meilenweit entfernt - es gibt also viel zu tun.
Und zum anderen: Sie wurde vom bayrischen Volk am 1.12.1946 per Volksentscheid mit grosser Mehrheit gebilligt (im Unterschied zum GG - das hat keine Legitimation durchs deutsche Volk)
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Hallo
etwas aus dem Forum
was du damit machst ist mir egal. Kannst du vielleicht noch feiner ausbauen.
Die Unterhaltungsdarbietungen haben auf der Ebene des Grundgesetzes keinen Verfassungsrang. Artikel 5 GG Absatz 1 postuliert lediglich, „Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“
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Hallo Leute,
A hat übersehen, dass er seine Klagebegründung ja auch gleich hier anhängen kann - also spart euch den Umweg über die Mailadresse
liebe Grüsse
staatsfern
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Hallo,
ich finde deine Ausarbeitung sehr gut un dmus smir bei gelgenheit die BV auch mal zu gemüte führen.
Was mach Deine Klage? WIe seiht die antwort des VWG Regensburg aus?
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Hallo Leute,
A hat übersehen, dass er seine Klagebegründung ja auch gleich hier anhängen kann - also spart euch den Umweg über die Mailadresse
liebe Grüsse
staatsfern
Mein Respekt für die vielen sehr guten Begründungen zu A's Klage vom 19.12.2013.
Mit den Anträgen hat A nicht gespart. ;)
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@smilez:
ich habe bis jetzt noch nichts vom VW-Gericht gehört bzw. gelesen.
Wenns was neues gibt, berichte ich gern drüber :-)
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1. Der Beklagte hat das Programmangebot und die damit einhergehende "Infrastruktur" weit über den gesetzlichen Auftrag einer Grundversorgung ausgedehnt - insbesonders im Bereich Unterhaltung/Fiktion und Sport.
siehe hierzu: https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/fs20140325_1bvf000111.html
"Die spezifische Eigenrationalität des privatwirtschaftlichen Rundfunks zu ergänzen und auszugleichen ist ein Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Indem er jedenfalls im Wesentlichen öffentlich finanziert ist, wird er dazu befähigt, wirtschaftlich unter anderen Entscheidungsbedingungen zu handeln. Auf dieser Basis kann und soll er durch eigene Impulse und Perspektiven zur Angebotsvielfalt beitragen und unabhängig von Einschaltquoten und Werbeaufträgen ein Programm anbieten, das den verfassungsrechtlichen Anforderungen gegenständlicher und meinungsmäßiger Vielfalt entspricht (vgl. BVerfGE 90, 60 <90>; 119, 181 <219>). Er hat hierbei insbesondere auch solche Aspekte aufzugreifen, die über die Standardformate von Sendungen für das Massenpublikum hinausgehen oder solchen ein eigenes Gepräge geben. Zugleich können so im Nebeneinander von privatem und öffentlich-rechtlichem Rundfunk verschiedene Entscheidungsrationalitäten aufeinander einwirken (vgl. BVerfGE 114, 371 <387 f.>; 119, 181 <217>). Entsprechend dieser Bedeutung beschränkt sich sein Auftrag nicht auf eine Mindestversorgung oder auf ein Ausfüllen von Lücken und Nischen, die von privaten Anbietern nicht abgedeckt werden, sondern erfasst die volle Breite des klassischen Rundfunkauftrags, der neben seiner Rolle für die Meinungs- und Willensbildung, neben Unterhaltung und Information eine kulturelle Verantwortung umfasst (vgl. BVerfGE 73, 118 <158>; 119, 181 <218>) und dabei an das gesamte Publikum gerichtet ist (vgl. BVerfGE 83, 238 <298>). Dabei muss sein Programmangebot für neue Publikumsinteressen oder neue Inhalte und Formen offenbleiben und darf auch technisch nicht auf einen bestimmten Entwicklungsstand beschränkt werden (vgl. BVerfGE 74, 297 <324 f., 350 f.>; 83, 238 <298, 299 f.>; 119, 181 <218>)."
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Die Vorgaben des BVerfG einbeziehend kann man dann aber wie folgt argumentieren:
Da der öffentlich-rechtliche Rundfunk im Wesentlichen öffentlich finanziert wird, hat er in einem ganz besonderen Maße den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit Folge zu leisten, um seinen Finanzierungsanspruch aufrecht zu erhalten. Ein Übermaßangebot im Bereich Unterhaltung/Fiktion und Sport, wie es zur Zeit und in unzulässiger Konkurrenz zum privatwirtschaftlichen Rundfunk vorzufinden ist, geht eindeutig über den gesetzlichen Auftrag der Grundversorgung hinaus.
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Das Problem ist doch, dass der Auftrag des ÖRR nicht exakt definiert ist (der Umfang). D.h. ob man mit 5 oder 100 Sendern den Auftrag erfüllt liegt im Auge des Betrachters, obwohl wahrscheinlich fast jeder Bürger das derzeitige System als überproportioniert empfindet.
Wenn man gegen die Sparsamkeit angehen möchte (http://de.wikipedia.org/wiki/Haushaltsgrunds%C3%A4tze - letzter Abschnitt), dann müsste man nachweisen, wieviele Sender bzw. welcher Umfang tatsächlich gerechtfertigt ist um den Auftrag erfüllen zu können. Andernfalls kommst du mit Sparsamkeit nicht weiter, weil die Argumentation lauten wird, dass man die Mittel ordnungsgemäß eingesetzt hat um den Funktionsauftrag zu erfüllen. (Nur als kleiner Hinweis.)
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@Anti-Raubritter: ich stimme dir zu, dass es bei der Frage, wieviele Sender zur Erfüllung des Auftrags erforderlich sind, breite Interpretationsspielräume gibt.
Aus meiner Sicht schrumpfen diese allerdings bei anderen Fragen erheblich. Zum Beispiel bei der Frage, ob es wirklich dem Gebot der Sparsamkeit entspricht, 2012 mehr Mitarbeiter der ÖRR zur Olympiade nach London zu schicken als deutsche Sportler dort waren. Oder bei der Frage, ob die horrenden Summen für die Übertragungsrechte diverser Sportereignisse angemessen sind - insbesonders angesichts der Tatsache, dass die Privaten das gerne genauso gut und erheblich günstiger anbieten würden. Oder bei der Frage, warum sich die ÖRR zwei Filmstudios leisten (Bavaria und eins in Hamburg), die nur unzureichend ausgelastet sind. Und ein Teil dieser mageren Auslastung wird auch noch durch Dumpingpreise erreicht, die natürlich von den GebührenzahlerInnen subventioniert werden.
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Das Problem ist doch, dass der Auftrag des ÖRR nicht exakt definiert ist
Der Auftrag muß dringend öffentich diskutiert werden.
Das Verhältnis von Nachrichten/Kultur/Bildung/Unterhaltung sollte doch festzumachen sein.
Andererseits verstehe ich immer noch nicht, was Unterhaltung mit Grundversorgung zu tun hat.
Welcher Gedanke steckt dahinter?
Geht man davon aus, daß die Bürger nicht in der Lage sind ihre Freizeit außerhalb des ÖRR zu gestalten?
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@ Carina: aus meiner Sicht gibt es da nichts zu verstehen - ausser: komfortable bis fette Pfründe um jeden Preis erhalten und ausbauen - abseits der Konkurrenz des freien Marktes
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Andererseits verstehe ich immer noch nicht, was Unterhaltung mit Grundversorgung zu tun hat.
Welcher Gedanke steckt dahinter?
Geht man davon aus, daß die Bürger nicht in der Lage sind ihre Freizeit außerhalb des ÖRR zu gestalten?
"Was Unterhaltung mit Grundversorgung zu tun hat" und ob "die Bürger nicht in der Lage sind ihre Freizeit außerhalb des ÖRR zu gestalten" sind in der Tat sehr wichtige Schlüsselfragen in diesem Zusammenhang.
Welcher Gedanke dahinter steckt?
Wohl der, dass "Unterhaltung" ein schön dehnbarer Begriff ist, in den alles reingepackt werden kann, was nicht mehr glaubhaft unter "Bildung" und "Information" verbucht werden kann...
...so dass am Ende der sog. "öffentlich-rechtliche Rundfunk" schier *alles* bedienen kann... eben bis hin zu boulevardesken Ranking-Shows, frei nach dem Motto:
Manipulation ist Unterhaltung - und Unterhaltung ist Manipulation.
Das ganze Konstrukt von ARD-ZDF-GEZ verkommt jedenfalls immer mehr zu einer der größten Lügengeschichten der Nachkriegszeit.
Dass das nicht so bleibt, dazu sind wir alle hier versammelt.
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Andererseits verstehe ich immer noch nicht, was Unterhaltung mit Grundversorgung zu tun hat.
Welcher Gedanke steckt dahinter?
Geht man davon aus, daß die Bürger nicht in der Lage sind ihre Freizeit außerhalb des ÖRR zu gestalten?
Es geht darum, pro forma Scheinargumente ins Feld zu führen, um sich nicht die Blöße zu geben, die echten Gründe anzugeben. Dabei ist keine Wirklichkeitsverdrehung zu blöd.
Gutes Beispiel ist das Gefälligkeitsgutachten, das der 71jährige Prof. Paul Kirchhof geschrieben hat, und das die Akteure des ÖRR als Argument anführen für die Rechtmäßigkeit ihres Beitrags.
Ich zitiere aus Prof. Kirchhofs Gutachten, Seite 11:
„Auch die Erwerbsgemeinschaft eines Betriebes schafft bei typisierender Betrachtungsweise einen Adressaten des Empfangsangebots. Zwar steht die Erwerbstätigkeit einem Rundfunk- und Fernsehempfang oft entgegen. Doch die Nutzung der Programmangebote in den Pausen, bei der humanen Gestaltung von Massenfertigungen, […] bei der Beschaffung betrieblichen Wissens gehört zu den typischen Betriebsabläufen und Organisationsstrukturen eines Gewerbebetriebes.“
Das ist an den Haaren herbeigezogen, hat mit der täglichen Arbeitsrealität nichts gemein und verspottet jeden arbeitenden Menschen in diesem Land, der alles andere tut, als betriebliches Wissen im Fernsehen einzuholen, und in den nicht vorhandenen Pausen Rundfunk zu empfangen. Trotzdem wird es dreist behauptet und unverfroren als Rechtsgutachten verkauft.
Die Motive für solche Lügen sind die gleichen, wie jene für Honeckers Lüge, die Mauer habe er bauen lassen, um Faschisten am Eindringen in die DDR zu hindern. Es geht darum, die echten Gründe hinter Geschwätz und Falschdarstellungen zu verstecken, weil die Täter selber wissen, dass sie im Unrecht sind, aber irgendwie ihr Gesicht wahren wollen.
Genau aus den gleichen Gründen bezeichnet man den "Blauen Bock" und "Wetten dass?" nicht als das, was sie sind, nämlich Brot und Spiele, bei denen Menschen wie Prof. Kirchhof sich gehen lassen, besaufen, sich oder andere selbst schädigen (lassen), sondern man hypt den Quatsch zur "Grundversorgung" hoch.
Von ungeplanten, aber erhellenden Programmstörungen wie dem Auftritt Marcel Reich-Ranickis bei der Verleihung des "Deutschen Fernsehpreises" abgesehen, funktioniert die Maschine genauso reibungslos wie die sozialistische Einheitspartei Deutschlands, weil hier wie da die immer gleichen Akteure in ewiger Selbstreferenzialität auf fremde Kosten die immer gleiche inhaltsleere Show darbieten.
Die, die davon profitieren, könnten sich nirgendwo sonst so langfristig und nachhaltig auf unsere Kosten gesundstoßen.
Die großen Profiteure mimen den Programmdirektor oder den Gottschalk für 30.000 Euro im Monat oder mehr, und die kleinen holen ihr Schäfchen als Mitläufer beim Beitragsservice ins Trockene. Und sie alle werden so weitermachen, um sich der Realität nicht stellen zu müssen, die da wäre, sie hätten maximal noch 20 % ihrer "Demokratieabgabe" und ihrer Einkommen, wenn sie ihren Mist als verschlüsseltes Programm an den freien Kunden verkaufen müssten.
Nichts ist mehr da, das man sich ansehen könnte, alles ist zu Tode geglotzt worden.
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Zum Beispiel bei der Frage, ob es wirklich dem Gebot der Sparsamkeit entspricht, 2012 mehr Mitarbeiter der ÖRR zur Olympiade nach London zu schicken als deutsche Sportler dort waren.
Ok, dass ist tatsächlich eine gute Frage. Jedoch stellt sich auch die Frage, welche Logistik hinter der Übertragung steht? Es sind ja nicht nur die Reporter, die Kameraleute, sondern auch die Tontechniker, die die für die Wartung der Technik, für die Übertragung ... verantwortlich sind.
Oder bei der Frage, ob die horrenden Summen für die Übertragungsrechte diverser Sportereignisse angemessen sind - insbesonders angesichts der Tatsache, dass die Privaten das gerne genauso gut und erheblich günstiger anbieten würden.
Hier stimme ich zwar mit dir überein, aber die Antwort wird lauten, dass das Sportereignis für alle erreichbar sein muss und deshalb ÖRR anstatt z.B. Sky etc.
Oder bei der Frage, warum sich die ÖRR zwei Filmstudios leisten (Bavaria und eins in Hamburg), die nur unzureichend ausgelastet sind. Und ein Teil dieser mageren Auslastung wird auch noch durch Dumpingpreise erreicht, die natürlich von den GebührenzahlerInnen subventioniert werden.
Tja, der Föderalismus. Dem kann man nur mit der Fragestellung begegnen, ob der ÖRR nicht eine Bundesaufgabe sein sollte?
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Andererseits verstehe ich immer noch nicht, was Unterhaltung mit Grundversorgung zu tun hat. Welcher Gedanke steckt dahinter?
"Brot und Spiele". ;)
Gibt sogar nen Wikiartikel dazu: http://de.wikipedia.org/wiki/Panem_et_circenses :)
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Na ja, Brot und Spiel dienten dazu, das Volk bei Laune zu halten. Diese Rolle übernimmt in der heutigen Zeit das TV-Gerät, klar!
Nur was ist die offizielle Erklärung der Regierung zur Freizeitunterhaltung als Grundversorgung?
(Btw.: Die Römer mußten damals keine Beiträge für die Gldiatorenkämpfe und den Erhalt der Arenen zahlen, soviel ich weiß.)
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Na ja, Brot und Spiel dienten dazu, das Volk bei Laune zu halten. Diese Rolle übernimmt in der heutigen Zeit das TV-Gerät, klar!
Nur was ist die offizielle Erklärung der Regierung zur Freizeitunterhaltung als Grundversorgung?
Auf dieser Basis kann und soll er durch eigene Impulse und Perspektiven zur Angebotsvielfalt beitragen und unabhängig von Einschaltquoten und Werbeaufträgen ein Programm anbieten, das den verfassungsrechtlichen Anforderungen gegenständlicher und meinungsmäßiger Vielfalt entspricht (vgl. BVerfGE 90, 60 <90>; 119, 181 <219>).
(Btw.: Die Römer mußten damals keine Beiträge für die Gldiatorenkämpfe und den Erhalt der Arenen zahlen, soviel ich weiß.)
Steuern! ;)
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Die Kriterien in den ARD-Leitlinien für >Unterhaltung<
http://www.daserste.de/specials/ueber-uns/ard-leitlinien-2012-100.pdf (http://www.daserste.de/specials/ueber-uns/ard-leitlinien-2012-100.pdf), Seite 59 ff.:
•Anregung für Entspannung und Spaß
•Förderung von Kreativität und Phantasie
•Innovation, Originalität und Witz
•Erprobung und Weiterentwicklung verschiedener Formate
•Spielerische Werte- und Wissensvermittlung
•Gesellschaftliche Relevanz
•Formatvielfalt
•Spannende und emotionale Geschichten erzählen
•Angebote von Gemeinschaftserlebnissen durch generationenübergreifende Familienevents
•Informationen über relevante Themen auf unterhaltsame Weise darstellen
•Interessante Gespräche führen
Dazu dann "Tatort", "Polizeiruf 110", Serien, "Lindenstraße", Quiz, Talk, Shows, Events, etc. pp.
Teilweise Überschneidungen mit >Kultur<.
Man liest in den Leitlinien auf 114 Seiten auch immer wieder davon, dass die Jugend (zurück-)gewonnen werden soll/muss (notfalls eben mit Gewalt und Zwangsfinanzierung) ...
Alles in allem fühle ich mich bei dem Inhalt der "Leitlinien" massiv auf den Arm genommen.
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Alles in allem fühle ich mich bei dem Inhalt der "Leitlinien" massiv auf den Arm genommen.
Wieso? Leitlinien sind doch keine Gesetze sondern nur Vorsätze. Ich habe ja auch tausend Leitlinien für mein Leben. ;D Und weiterhin schaust du halt nicht die richtigen ÖRR Programme. >:D
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Zu diesem Thema kann ich nur auf meinen Beitrag an anderer Stelle verweisen:
Es kommt auf die Qualität der Inhalte nicht an. Es kommt darauf an, dass ARD und ZDF faktisch von nahezu jedem mindestens einmal am Tag genutzt werden oder nicht. Erst wenn das nicht mehr der Fall ist, dann wird die Typisierung gekippt werden können, und dann werden Verwaltungsgerichte bzw. BVErfG den Beitrag stoppen. Deshalb ist die Generationenfrage für ARD und ZDF so brisant.
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Es kommt darauf an, dass ARD und ZDF faktisch von nahezu jedem mindestens einmal am Tag genutzt werden oder nicht. Erst wenn das nicht mehr der Fall ist, dann wird die Typisierung gekippt werden können, und dann werden Verwaltungsgerichte bzw. BVErfG den Beitrag stoppen. Deshalb ist die Generationenfrage für ARD und ZDF so brisant.
Selbst wenn man beweisen könnte, dass der ÖRR nicht von jedem einmal pro Tag genutzt wird, so wie dies jetzt schon der Fall ist (Hallelujah - World Wide Web Entwicklung sei dank!), würde der ÖRR trotzdem seine Rechtsstellung nicht verlieren, denn er muss ja nicht nach Quoten agieren. D.h. selbst wenn die Quote "0 Zuschauern" entspricht, darf er weiter in diesem Umfang senden!
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•Anregung für Entspannung und Spaß
•Förderung von Kreativität und Phantasie
•Innovation, Originalität und Witz
•Erprobung und Weiterentwicklung verschiedener Formate
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Alles sehr interessant, was sich der Rundfunk da vornimmt. Da kann man alles mögliche reinpacken, wahrscheinlich auch Mord und Totschlag - weil ist ja spannend!
Noch spannender finde ich nach wie vor die Tatsache, daß die Regierung mir auferlegt für meine Entspannung und Freizeitgestaltung einen festen Beitrag im Monat zu zahlen. Das ist an Bevormundung kaum zu überbieten.
Zum Thema Jugend: Die ist längst auf und davon.
Mit dem Smartphone in der Hand und unendlicher Auswahl an videos auf you tube und Musik von spotify.
Die ÖRR sind sowas von gar nicht angesagt.
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Das sollen offenbar die von der Europäischen Kommission gemäß der Entscheidung vom 24.04.2007 http://ec.europa.eu/eu_law/state_aids/comp-2005/e003-05.pdf (http://ec.europa.eu/eu_law/state_aids/comp-2005/e003-05.pdf), Rdnr (224) - Seite 52 - geforderten rechtsverbindlichen und veröffentlichten Leitlinien der Rundfunkanstalten sein, die die Definition des Auftrages der Rundfunkanstalten "näher präzisieren"!
@Carina: Mord und Totschlag ist tatsächlich schon dabei mit dem explizit hervorgehobenen Tatort und Polizeiruf 110 :)
Der Jugend soll wohl mit der jetzigen Haushaltsabgabe gleich bei der Geburt suggeriert werden, dass es sich sozusagen um eine angeborene lebenslange Dauerschuld zugunsten des örR handelt.
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Zum Thema Jugend: Die ist längst auf und davon.
Mit dem Smartphone in der Hand und unendlicher Auswahl an videos auf you tube und Musik von spotify.
Die ÖRR sind sowas von gar nicht angesagt.
Sicher ?
Die ÖR's schlafen auch nicht auf dem Baum und erkennen (wenn auch nur sehr langsam) die Zeichen der Zeit.
Kleines Beispiel gefällig ? Live Übertragungen von größeren Eventen wie z.b. Wacken, Rock am Ring oder erst kürzlich vom Mera Luna: https://twitter.com/meralunafstvl
Das kam bei vielen Jugendlichen & Fans sehr gut an. Ist natürlich nur ein klitzekleiner Tropfen auf dem sonst so großen Verschwendungsstein der ÖR's, aber Einsplus/NDR war der einzige Sender der das übertragen hat. Das gehört zwar nach meiner Meinung auch nicht zum Grundversorgungsauftrag sowas zu zeigen, aber es kam halt bei vielen die z.B. nicht zum Konzert konnten, gut an.
WENN die bei den ÖR's nicht völlig Blind & Taub sind und die positiven Rückmeldungen dazu auch nur Ansatzweise Ernst nehmen und künftig weiter Events live übertragen haben die gleich ein paar Befürworter mehr. Analog dazu wäre z.B. Fußball zu nennen, die Werbefreie Übertragung von Fußballevents ist doch mehr oder wenige das einzige was die (noch?) am Leben hält. Wenn jetzt noch Konzerte dazu kommen wird deutlich enger für uns ...
Gruß,
ViSa
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Nein sicher bin ich mir nicht. Aber der kleine Ausschnitt meiner Beobachtungen zeigt mir, daß bei der "Head-Down-Generation" alles mögliche angesagt ist, aber nicht die ÖR-TV und Radiosender. Ich will mich da gar nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, aber ich denke ein paar Festival-Übertragungen sorgen nicht für einen Sinneswandel.
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Hallo,
gibt es hier was Neues?
Habe heute meine Ladung zur Verhandlung am 05.11.2014 bekommen.
Bin mir aber nicht sicher, ob ich dort hin gehen soll. Ich hätte Deckungszusage meiner RSV.
staatsfern hast Du einen Rechstanwalt zur Hand?
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Die ÖR's schlafen auch nicht auf dem Baum und erkennen (wenn auch nur sehr langsam) die Zeichen der Zeit.
Kleines Beispiel gefällig ? Live Übertragungen von größeren Eventen wie z.b. Wacken, Rock am Ring oder erst kürzlich vom Mera Luna: https://twitter.com/meralunafstvl
Naja, Konzert&Festival Videos gibt es zu Hauf auf youtube zB. Dazu braucht man keinen ÖR.....
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Entsprechend dieser Bedeutung beschränkt sich sein Auftrag nicht auf eine Mindestversorgung oder auf ein Ausfüllen von Lücken und Nischen, die von privaten Anbietern nicht abgedeckt werden, sondern erfasst die volle Breite des klassischen Rundfunkauftrags, der neben seiner Rolle für die Meinungs- und Willensbildung, neben Unterhaltung und Information eine kulturelle Verantwortung umfasst (vgl. BVerfGE 73, 118 <158>; 119, 181 <218>) und dabei an das gesamte Publikum gerichtet ist (vgl. BVerfGE 83, 238 <298>). Dabei muss sein Programmangebot für neue Publikumsinteressen oder neue Inhalte und Formen offenbleiben und darf auch technisch nicht auf einen bestimmten Entwicklungsstand beschränkt werden (vgl. BVerfGE 74, 297 <324 f., 350 f.>; 83, 238 <298, 299 f.>; 119, 181 <218>)."[/i]
Ich lese hier dennoch keine Sonderstellung von 'Unterhaltung'. Das taucht stets gemeinsam mit den anderen Sparten auf, hat also bestenfalls ebenbürtigen Charakter. In §11 (2) RStV lese ich:
(2) Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze
der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit
ihrer Angebote zu berücksichtigen.
Hier steht explizit, dass das Angebot ausgewogen sein muss.
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Hallo Eiszapfen,
sorry, dass ich dir erst jetzt antworte - ich hab erst heute wieder in die Seite reingeschaut.
Ich hatte in den letzten Wochen keine Infomails mehr von gez-boykott über Antworten zu meinem Beitrag bekommen. Daher dachte ich, dass sich in diesem thread nichts mehr getan hat. Davon abgesehen hatte ich die letzte Zeit wirklich viel zu tun - da ist die GEZ-Geschichte einfach etwas in den Hintergrund gerückt.
Ist deine Verhandlung in Regensburg? Um wieviel Uhr ist sie? Und vor allem: gehst du hin?
Meine ist in Regensburg und ich habe auch eine Ladung für den 05.11.2014 bekommen - bei mir ist die Verhandlung um 14 Uhr, im Sitzungssaal 3, I. Stock des Gerichtsgebäudes am Haidplatz 1. Und ich gehe hin :-).
Wenns mir irgendwie möglich ist, komme ich auch gern zu deiner Verhandlung :-) (ich nehme mal an, dass sie zu einer anderen Uhrzeit stattfindet als meine). Und ich lade dich und alle, die es interessiert natürlich gern zu meiner ein!
Rechtsanwalt habe ich keinen und ich weiss derzeit auch keinen.
Für mich ist diese Verhandlung in erster Linie ein "Probelauf". Wenn meine Klage abgewiesen wird, dann ist für mich nach d(ies)er Klage vor der (nächsten) Klage.
Wenn meiner Klage stattgegeben wird, dann brauch ich wahrscheinlich einen Anwalt, da ich vermute, dass der BR dann Berufung einlegt und die Sache zum OVG geht.
Die dritte Variante ist, dass das Verfahren zum Bayr. Verfassungsgericht weitergereicht wird, da ich in der Verhandlung - etwas abweichend zu meiner Klagebegründung - mich vor allem auf verfassungsrechtliche Belange konzentrieren werde.
liebe Grüsse und viel Erfolg
staatsfern
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Die dritte Variante ist, dass das Verfahren zum Bayr. Verfassungsgericht weitergereicht wird, da ich in der Verhandlung - etwas abweichend zu meiner Klagebegründung - mich vor allem auf verfassungsrechtliche Belange konzentrieren werde.
Also, dass das an den Bayerischen Verfassungsgerichtshof weitergereicht werden würde, das halte ich für nahezu ausgeschlossen, da doch ebendieser mit der Abweisung der Popularklage von Ermano Geuer schon "alles gesagt" hat...
Vergleiche auch das Urteil des VG Augsburg unter
Jetzt kommt das Urteil (VG Augsburg)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11824.msg79644.html#msg79644
samt der Erkenntnis, dass das Urteil des BayVerfGH für alle anderen (zumindest bayerischen) Gerichte faktisch bindend sei, was allerdings die Frage aufwirft, weshalb dann überhaupt unterinstanzliche Verfahren noch geführt werden müssen/ sollen, wenn diese praktisch von vornherein - quasi "per Dekret" - "nicht zum Erfolg verhelfen können"...
...und somit die weitergehende Frage aufwirft, ob damit der Instanzenweg nicht schon nachweislich "erschöpft" ist und formal evtl. doch schon der Gang nach Karlsruhe oder zumindest zum Bundesverwaltungsgericht eröffnet wäre.
Hier scheint eine juristische Prüfung wohl mal angebracht...
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Lieber "Bürger",
es sind für mich nur mögliche Varianten - über die Wahrscheinlichkeiten wollte ich damit nichts sagen :-).
Über mindestens eine verfassungsrechtliche Beanstandung hat das Bayer. Verf. Gericht beim Geuer_Verfahren nämlich gar nicht verhandelt.
Das wird interessant morgen :-).
Sobald ich mehr weiss, berichte ich euch gerne.
Wie es auch kommt: nach der Klage ist für mich vor der (nächsten) Klage :-)