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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: INGSOC am 07. Juli 2014, 14:27
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Info als PDF > D-U-N-S Nummer ARD ZDF Deutschlandradio BEITRAGSSERVICE
Quelle : https://wissenschaft3000.files.wordpress.com/2013/04/d-u-n-s-gez.pdf
Habe mit der Suchfunktion im Forum bisher nichts darüber gefunden.
Ist dieser Datensatz möglicherweise hilfreich bei Widersprüchen gegen die GEZ / ARD ZDF Deutschlandradio BEITRAGSSERVICE ?
Das war nur ein kleiner Auszug zu dem Firmenregistrierungsgeflecht der ö. (un-)r. Anstalten.
Allg. Wissen und Offen bekannte Tatsachen:
http://de.wikipedia.org/wiki/D-U-N-S
D-U-N-S ist die Abkürzung für Data Universal Numbering System, das 1962 von Dun & Bradstreet (D&B)
eingeführt wurde. Der heute international als Standard anerkannte Zahlencode dient der eindeutigen Identifizierung
von Unternehmen.
Eine DUNS-Nummer können nur gewerbliche oder unternehmerisch tätige Personen erhalten.
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Eine DUNS-Nummer können nur gewerbliche oder unternehmerisch tätige Personen erhalten.
Das Thema der DUNS/ UPIK/ Umsatzsteuer-ID, etc. dürfte wohl nicht weiterhelfen.
Auch öffentliche Stellen sind (z.B. aufgrund Warenbestellung, o.ä.) mitunter gelistet.
Der "Status" des "Beitragsservice" ist ohnehin nur bedingt von Belang, da dieser nur als sozusagen "ausgelagerte Schreibabteilung" die offiziell im Namen der Landesrundfunkanstalten ("rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts) erlassenen Bescheide lediglich schreibselt, verpackt und versendet...
Widerspruchs- und Klagegegner ist und bleibt die Landesrundfunkanstalt...
...auch wenn man seine Schreiben an die "ausgelagerte Abteilung" senden kann.
u.a. auch hier schon mal in ähnlicher Weise diskutiert:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9800.msg67589.html#msg67589