gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: XY45 am 07. Juli 2014, 11:33
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Hallo,
eine Person X, volljährig, Azubi, mietfrei bei den Großeltern wohnend, hat die üblichen Rundfunkbeitrag-Anmeldeschreiben ignoriert und jetzt die automatische Anmeldung inkl. erster Zahlungsauflistung + neuem Antwortbogen erhalten.
Person X möchte nur ungerne auf die automatische Anmeldung antworten, da ja eine Antwort die automatische Anmeldung quasi bestätigt, möchte dem Rundfunkbeitrags-Service aber trotzdem gerne schriftlich klarmachen, dass sie sich für Rundfunkbeiträge an den Hauseigentümer und Mitbewohner (also die Großeltern von Person X) wenden müssen und Person X nicht weiter belästigen sollen.
Nun möchte Person X also gerne wissen, ob es sinnvoll ist so ein Schreiben zu erstellen oder ob es unbedingt nötig ist die Zwangsanmeldung zu ignorieren.
Vielen Dank vorab für die Auskünfte!
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Beitragsservice hat ein passendes Formular("Abmeldung der Wohnung/en"?) dafür. Da kann man auch Beitragsnummer des Zahlers eintragen.
(1) Im privaten Bereich ist für jede Wohnung von deren Inhaber (Beitragsschuldner) ein Rundfunkbeitrag zu entrichten.
(2) Inhaber einer Wohnung ist jede volljährige Person, die die Wohnung selbst bewohnt. Als Inhaber wird jede Person vermutet, die
1 dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder
2 im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist.
(3) Mehrere Beitragsschuldner haften als Gesamtschuldner entsprechend § 44 der Abgabenordnung. Die Landesrundfunkanstalt kann von einem anderen als dem bisher in Anspruch genommenen Beitragsschuldner für eine Wohnung für zurückliegende Zeiträume keinen oder nur einen ermäßigten Beitrag erheben, wenn dieser das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Befreiung oder Ermäßigung gemäß § 4 Abs. 7 Satz 2 im Zeitpunkt der Inanspruchnahme nachweist.