gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: robbig am 05. Juli 2014, 23:10
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Person A hat gerade erst den Widerspruch abgeschickt aber würde trotzdem gerne wissen, ob jeder statt einer mündlichen Verhandlung vor dem Verw.Gericht auch eine schriftliche beantragen kann, auch wenn Person A damit dem örr schweren Herzens Kosten ersparen würde;
und wenn ja, wie macht man das dann ?
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Oder geht das doch nicht ? Weil hier ist das doch mal erwähnt worden. Person A fragt sich ob es vielleicht auch nicht empfehlenswert ist ?
Person A hat tagsüber normalerweise keine Zeit als Nachtschichter schläft er da und todmüde vor Gericht aufzulaufen wäre auch nicht so gut bestimmt..
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[...] würde trotzdem gerne wissen, ob jeder statt einer mündlichen Verhandlung vor dem Verw.Gericht auch eine schriftliche beantragen kann [...]
und wenn ja, wie macht man das dann ?
Ich vermute, dafür dürfte Person A in der Klageschrift wohl eine Zeile genügen, z.B. à la
"Ich beantrage hiermit, das Verfahren auf dem Schriftweg zu führen."
oder so ähnlich...
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Person A sagt dankeschön.