gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: dark_master am 05. Juli 2014, 10:01
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Liebe Forengemeinde, ich habe eine Frage zum folgenden hypothetischen Fall:
Person A und Person B leben in Haushalt Y zusammen. Person A zahlt GEZ/Beitragsservice. Nach einem Umzug in Haushalt Z bekommen Person A und B Briefe für die Anmeldung beim Beitragsservice. Person B meldet sich an, Person A unternimmt nichts. Monate später würden Person A Forderungen geschickt, sie solle den Beitragsservice zahlen, obwohl Person B bereits für Haushalt Z zahlt.
Person B sendet eine rückwirkende Kündigung, welche abgelehnt würde und der Beitragsservice auf der geforderten Summe weiterhin beharrt. Müsste Person B wirklich zahlen? Das würde heißen, dass Haushalt Z doppelt belastet werden würde. Ist die Verweigerung der rückwirkenden Kündigung rechtens?
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Rückwirkende Kündigung gibt es eh nicht.
Die doppelte Belastung des Haushalts verhindert man nicht durch Kündigung, sondern durch die Mitteilung von A, dass B bereits bezahlt.
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Danke für die Antwort. Das heißt, dass Person A darauf verweisen sollte, dass Person B den geforderten Betrag bereits entrichtete?