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gez-boykott.de => Inhalte / Funktionen für das NEUE gez-boykott.de => Thema gestartet von: Daniel am 24. März 2009, 21:19

Titel: GEZ FAQ´s
Beitrag von: Daniel am 24. März 2009, 21:19
Hallo liebe gez-boykott.de- Gemeinde,

ich arbeite zur Zeit an einem relaunch von gez-boykott.de und möchte dabei gerne Eure / Ihre Wünsche berücksichtigen.... zudem habe ich auch noch eine Bitte, aber dazu später.

In diesem heute eröffnetem board können Sie / könnt Ihr der Fantasie freien Lauf lassen. Was hat schon immer auf gez-boykott.de gefehlt, was ist verbesserungswürdig etc. Über entsprechende Einträge würde ich mich freuen. Alle Vorschläge, die mit der GEZ zu tun haben, werden auf Umsetzbarkeit geprüft und beim relaunch  (soweit umsetzbar ;D) berücksichtigt.

Nun zu meiner Bitte, die auch direkt mit der obigen Aufforderung zusammenhängt: die neue GEZ FAQ´s sind gerade in der Entwicklung. Was sind die TOP 10 (oder mehr) der GEZ FAQ´s und wie sind deren Antworten? Danke im voraus für die Hilfe.

Viele Grüße und bereits jetzt ein herzliches Dankeschön für die Mitwirkung!

Daniel
Titel: Re: GEZ FAQ´s
Beitrag von: helm am 25. März 2009, 19:37
FAQ Nr. x:
Wie melde ich Geräte ab?

Antwort:
- Abmeldebogen ausfüllen (Abmeldeformulare werden typischerweise z. B. im Gemeindebüro oder bei der Bank ausgelegt; alternativ bei gez.de runterladen)
- ausfüllen und unterschreiben. Abmeldegrund: Z.B. es werden keine Geräte bereitgehalten. Alle Geräte ohne Nachweis verschenkt/verkauft/entsorgt/abgegeben.
- Abmeldung kopieren und heften
- Abmeldung faxen (mit Sendebericht) oder per Einschreiben mit Rückantwort auf dem Postweg verschicken.
- Sendebericht bzw. bei Postversand Einlieferungsbeleg und Rückschein an die Kopie der Abmeldung tackern.
- Abmeldebestätigung der GEZ lochen und heften. (Jede Abmeldung wird schriftlich bestätigt; ansonsten wurde die Abmeldung nicht durchgeführt!)

Gruß Helm
Titel: Re: GEZ FAQ´s
Beitrag von: René am 26. März 2009, 21:48

Darüber hinaus die Ziele der Seite klar definieren. Dazu habe ich zum aktuellen Anlass folgendes geschrieben, was von Hilfe sein könnte: http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=1014.0 (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=1014.0)

Titel: Re: GEZ FAQ´s
Beitrag von: helm am 26. März 2009, 23:35
@rkk

1.)
Zitat
Was ist die Dreier-Reihe
Ich denke, ich habe hier schon an verschiedenen Stellen gepostet:
zuletzt hier:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=1000.msg5372#msg5372 (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=1000.msg5372#msg5372)
Ich bitte, die Fälle sauber zu unterscheiden. Entweder man ist abgemeldet, oder nicht. Hier bitte einen entsprechenden Hinweis einbauen.Die Abmeldung des alten Kontos geschieht nicht unbedingt von allein. Meldet man sich hier arglos an, kann's sogar passieren, dass man doppelt zahlen muss.
Wenn der 3. Teil der Dreierreihe nicht kommt, ist erhöhte Vorsicht geboten.

2.)
Zitat
Was dürfen Rundfunkgebührenbeauftragten und wie geht man min Ihnen um?
Finde ich extrem wichtig (Lügen, dass sich die Balken biegen). Den Rundfunkbeauftragten auch mal ruhig auf der "technischen Überprüfung" festnageln: "Wie jetzt? Ihr Ü(berwachungs)-Wagen hat doch klar festgestellt, dass ich keine Geräte bereit halte."

3.)
Zitat
Tipps: Bafög, Lebensgemeinschaften, sonstige Befreiungsmöglichkeiten
Hinweis machen: Keinesfalls eine Befreiung beantragen, wenn nicht 100%ig sicher ist, dass man diese auch bekommt; vor allem auf den formal einzuhaltenden Quatsch hinweisen.
das wäre mal ein Anfang:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=1067.msg5789#msg5789 (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=1067.msg5789#msg5789)
noch besser:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=1067.msg5794#msg5794 (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=1067.msg5794#msg5794)

Im Internet habe ich zum Thema folgenden Link entdeckt. Der auch einiges zum Thema Härtefallbefreiungen enthält.
http://www.schleswig-holstein.de/STK/DE/Schwerpunkte/Medienpolitik/Rundfunkgebuehren/Haertefall/haertefaelleRundfunkgebuehren__node.html__nnn=true (http://www.schleswig-holstein.de/STK/DE/Schwerpunkte/Medienpolitik/Rundfunkgebuehren/Haertefall/haertefaelleRundfunkgebuehren__node.html__nnn=true)
Damit sind für den Einzelnen zusammen mit dem RGebStV die Fälle relativ eng abgesteckt, in denen über einen Befreiungsantrag nachgedacht werden kann.
Eine imho universelle (gefahrlose Variante) Befreiungsansprüche zu prüfen, ohne direkt anzumelden, wurde hier gepostet:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?PHPSESSID=689a9ad2cb9ef834c77734bffac5aa66&topic=1122.msg6079#msg6079 (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?PHPSESSID=689a9ad2cb9ef834c77734bffac5aa66&topic=1122.msg6079#msg6079)
Strategie wäre also erstmal das für die Sozialleistungen zuständige Amt zu nerven, anstatt sich dirket an die Rundfunkgebührenabwicklung zu wenden.


MfG Helm
Titel: Re: GEZ FAQ´s
Beitrag von: helm am 27. März 2009, 21:05
FAQ x: Woher hat die GEZ meine Daten? / Welche Daten hat die GEZ?
Antwort:
Sie hat
Sie hat üblicherweise keine Daten
Titel: Re: GEZ FAQ´s
Beitrag von: helm am 29. März 2009, 18:41
Wäre vielleicht auch ganz gut, die Alternativen aufzuzeigen. Also FAQ x: "Was sind die Alternativen?"
Kompl. Abschaffen, Kodieren usw.
Diesen Beitrag von froeschi find ich gar nicht schlecht.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=783.0 (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=783.0)
Titel: Re: GEZ FAQ´s
Beitrag von: Daniel am 29. März 2009, 20:40
Hallo helm,
hallo René,

an der Stelle schon mal vielen Dank für das feedback. Bitte so weitermachen... im Hintergrund laufen die Arbeiten an der neuen Seite auf Hochtouren.

Danke.

Gruß

Daniel
Titel: Re: GEZ FAQ´s
Beitrag von: helm am 29. März 2009, 22:29
Ergänzend zu den aktuellen FAQs wäre aus meiner Sicht deutlicher herauszustellen, dass die Strategie des Rundfunkgebührenbeauftragten auf eine Diskussion abzielt. In dieser Diskussion versucht der Beauftragte Sätze zu entlocken, die in irgendeiner Weise eine Anmeldung rechtfertigen. An diesen Stellen muss entsprechend geantwortet werden.
Imho wird die GEZ immer "Anmeldung durch den Rundfunkteilnehmer" zu den Akten nehmen; zumal die Gebühren auf gesetzlichen Gegebenheiten abgestellt sind.

Das ganze Geheimnis liegt darin, die Suggestiv-Fragen richtig zu kontern, oder einfach die Tür zuzuschlagen:
"Haben Sie Rundfunkempfangsgeräte?"
"Nö, sind Sie der Rundfunkbeauftragte? Glaube ich nicht! Das müssen Sie erst mal beweisen. Mit Personalausweis und Arbeitsvertrag. Sie sind doch ein Trickbetrüger, oder nicht."

Aus meiner Sicht wäre auch deutlich herauszustellen, dass die Rundfunkgebührenabwicklung (GEZ/LRA/Rundfunkgebührenbeauftragen) an den Aufgaben, die sich mit den Gebühren verbinden, keinerlei Intresse haben. Entsprechend wird sich dort auch wenig Mühe mit den Rundfunkgebühren gemacht. Deshalb ist eine gewisse "Leck-mich"-Denke bzw. "nicht zuständig, keine Geräte" gegenüber den Gebührenfuzzis durchaus angebracht, solange man abgemeldet ist. Mein Eindruck ist, dass man sich beim Rundfunk ausschließlich darauf konzentriert, irgendwie Empfangsgeräte an jeden Datensatz heranzubasteln ... den Rest erledigt man möglichst Stumpf im Verwaltungs(zwangs)verfahren per Computerprogramm

Titel: Re: GEZ FAQ´s
Beitrag von: helm am 30. März 2009, 22:17
Ich bitte zu überlegen und zu diskutieren, ob etwa folgendes mit in die FAQs aufgenommen werden sollten:

FAQ x: "Soll ich mich einfach so anmelden; ohne jeden Zwang?"
Antwort: "Wenn Sie der Auffassung sind, dem ÖRR Geld zu schulden, können Sie einfach so monatlich überweisen. Sie werden deutlich mehr von Ihren Gebühren haben. Achten Sie einfach auf die Doppelnull-Agenten. Viel Spaß mit Ihren Gebühren."

Hintergrund: Wenn man grundsätzlich bereit ist, Rundfunkgebühren zu zahlen (solche Leute soll's tatsächlich noch geben), wird der ÖRR seinem Auftrag so viel eher gerecht als mit einer ganz normalen Anmeldung.  Man bekommt zumindest heraus, auf welchen Wegen es so versucht wird (Redaktion Nepper, Schlepper, Bauernfänger). Wer der Auffassung ist, die Gebühren schuldig zu sein kann's ja sportlich nehmen. Ganz nebenbei stellen wir uns natürlich tot und räumen auch überhaupt nichts ein und sammeln fleißig Kontoauszüge; ein Knaller, wenn man über ein Jahr Vorsprung hat - ich kann's euch sagen.

Gruß Helm
Titel: Re: GEZ FAQ´s
Beitrag von: helm am 02. April 2009, 22:20
FAQ x: "Soll ich unterschreiben?"
Ich würde diese Frage mit NEIN beantworten.
Es sei den es handelt sich um die eigene Abmeldung, Widerspruch, Klage o.ä.
Titel: Re: GEZ FAQ´s
Beitrag von: helm am 16. April 2009, 21:54
FAQ x: "Soll ich abmelden?"
Antwort x: Wenn Sie keine Geräte zum Empfang bereit halten, auf jeden fall - alles andere ist eine Ordnungswidrigkeit (vgl. Nicht-Anmeldung) und kann mit bis zu 1000 Euro Bußgeld belegt werden. Wenn Sie Ihren Gebührenbeauftragten fragen, auch gerne mal 2000 Euro/Gerät und Haushaltsangehörigen."

Meine persönliche Antwort x: "Wenn die Rundfunkgebührenabwicklung rumnervt, JA! Denn es steht zu befürchten, dass Sie finanziellen Schaden aus den Betrügereien der Rundfunkgebührenabwicklung davon tragen. Wenn Sie der Auffassung sind, dem ÖRR Geld zu schulden, können Sie einfach so monatlich überweisen. ... siehe oben."
Und wenn Sie sich abmelden, dann bitte richtig.
Titel: Re: GEZ FAQ´s
Beitrag von: helm am 20. April 2009, 19:44
Ergänzend zur Frage: "Wie melde ich ab?" vielleicht noch folgendes ...
FAQ x: Was habe ich falsch gemacht? / Was sind die klassischen Fehler?
Antwort x: ...

Dies finde ich recht passend.
Zitat
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=1059.msg5726#msg5726
Titel: Re: GEZ FAQ´s
Beitrag von: helm am 20. April 2009, 19:57
FAQ x: Mit welchen Tricks/Schikanen muss ich immer bei der Rundfunkgebührenabwicklung rechnen?
Antwort x:
Titel: Re: GEZ FAQ´s
Beitrag von: helm am 23. April 2009, 12:55
FAQ x: Ich habe einen Gebührenbescheid erhalten. Was kann ich tun?
Antwort x: Widersprechen; per Einschreiben mit Rückschein oder per Fax (Sendebericht aufbewahren!)
FAQ x: Rückständige Rundfunkgebühren sollen bei mir durch den Gerichtsvollzieher vollstreckt werden. Was soll ich tun?
Antwort x: Raten(zahlung) und Abmeldung.
Wer nichts unterschrieben hat kann's nochmal nochmal versuchen. Evt. mit sowas:
Link Buchvorschlag Zwangsvollstreckung (http://www.amazon.de/Die-Rettung-Zwangsvollstreckung-eidesstattliche-Versicherung/dp/393559934X/ref=sr_11_1?ie=UTF8&qid=1240483848&sr=11-1)
Chancen sind aber eher theoretisch, da man sicherlich viel früher hätte anfangen müssen sich zu wehren.
Titel: Re: GEZ FAQ´s
Beitrag von: helm am 17. Mai 2009, 21:50
FAQ x: Sind das wirklich meine Gebühren?
Antwort x: Nein, es sind ganz einfach nur die Rundfunkgebühren. Wenn Sie zu der Auffassung gekommen sind, dass das "Ihre" Gebühren sind, haben Sie eindeutig zu viel schlechte Fernsehbeiträge geguckt.
Titel: Re: GEZ FAQ´s
Beitrag von: helm am 23. Mai 2009, 11:05
Außerdem wäre für die Rubrik "Rat und Tat" eine Art Vokabelheft möglicherweise sinnvoll:
-Was ist eine Zahlungsaufforderung/Zahlungserinnerung/Bescheid/Vollstreckungsankündigung
Titel: Re: GEZ FAQ´s
Beitrag von: Mirko am 10. Juni 2009, 00:23
Hallo,
Auf die erste Seite der Internetpräsens gehören Fakten, um viele Leute zu begeistern.

Weiterhin sollte überlegt werden, eine Klage beim Bundesverfassungsgericht durchzusetzen. Hierfür sollte die Möglichkeit gegeben werden, Adressdaten von interessierten Personen zu sammeln, welche sich an einer Sammelklage beteiligen würden.

Hier möchte ich die Fakten darlegen, welche aus meiner Sicht gegen die GEZ sprechen:

1. Wenn man seine Wohnung wechselt und sich ummeldet bekommt man nach einiger Zeit Post von der GEZ.
Datenschutz hin oder her. In unserem Land bekommt man normalerweise keine Post von Behörden, dass man doch in eigener Zuständigkeit prüfen soll, ob man ein Gesetz einhält.
Bei diesem Brief handelt es sich um eine Nötigung!
Oder wurde ihnen schon mal schriftlich Mitgeteilt, dass Sie überprüfen sollen, ob Sie sich nicht hin und wieder rechtswidrig verhalten?
Die GEZ geht also davon aus, dass man eine Ordnungswidrigkeit begangen hat. Wie würden Sie sich bei einem  Brief vom Ordnungsamt verhalten, wenn diese nachfragen, wie oft Sie in den letzten Wochen in geschlossenen Ortschaften schneller als 50 km/h gefahren sind.

2. Laut Artikel 5 Grundgesetz habe ich das Recht mich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.
Wichtig ist hier das Wort „ungehindert“. Der Gesetzgeber hätte schließlich dieses Wort auch weglassen können.

3. Was wäre, wenn mein Hobby das Sammeln von Radios wäre. Laut Artikel 2 Grundgesetz, hätte ich auch dazu das Recht, wenn ich nur so meine Persönlichkeit frei entfalten könnte. Und der GEZ dürfte das ebenfalls nichts angehen.

4. Laut Art 13 GG ist meine Wohnung unverletzlich. Auch aus diesem Grund geht es der GEZ gar nichts an was ich dort mache.

5. Und das Wichtigste zum Schluss. Laut Artikel 19 Grundgesetz darf ein Grundrecht durch ein Gesetz nur eingeschränkt werden, wenn in diesem Gesetz der Artikel des eingeschränkten Grundrechtes benannt wurde.

In dem RgebStV konnte ich einen solchen Hinweis nicht finden.
Aus diesem Grund hat die GEZ kein Recht die Grundrechte des Grundgesetzes einzuschränken.

Dazu kommt noch, dass diese Webebriefe und Haustürgeschäfte sowieso rechtswidrig sind, zumindest wenn man diese nicht wünscht .
Titel: Re: GEZ FAQ´s
Beitrag von: Seid-Nett am 12. Juni 2009, 08:59
Hallo Mirko,

Weiterhin sollte überlegt werden, eine Klage beim Bundesverfassungsgericht durchzusetzen. Hierfür sollte die Möglichkeit gegeben werden, Adressdaten von interessierten Personen zu sammeln, welche sich an einer Sammelklage beteiligen würden.

Sammelklagen sind vor dem Bundesverfassungsgericht nicht vorgesehen, außer, dass von Seiten des Gerichtes aus mehrere Verfahren zu einem verbunden werden. Grundsätzlich muss aber jeder selbst eine eigene Rechtsverletzung in seinem Grundrechten geltend machen, soll heißen, er muss selbst klagen. Zudem ist bisher die Haltung des BVerfG als sehr (!!) "rundfunkfreundlich" zu bezeichnen. Chancen hätten da wohl eher "Musterklagen" auf europäischer Ebene. An einem öffentlichen Rundfunkt wird man im Ergebnis aber nie ganz vorbeikommen, ist wohl auch nicht im Sinn der Sache.

Bei diesem Brief handelt es sich um eine Nötigung!
 

Nein, die Briefe der GEZ sind keine Nötigung im Sinne des Strafrechts. Das die GEZ über die gesetzliche Pflicht des Gebührenzahlens "aufklärt", ist ein "Service" an den Bürgern. Gäbe es die GEZ nicht, würde der öffentliche Rundfunk bzw. dessen Finanzierung nicht funktionieren.

Der Vergleich mit dem Ordnungsamt hinkt etwas, da, gäbe es tatsächlich solche Briefe, man ohnehin keine Angaben zur Sache machen muss, da man sich nicht selbst belasten muss. Zudem "kontrolliert" das O-Amt mittels netter Kollegen ja den Straßenverkehr nach (Tempo- und Park)Sündern und anderen Vorgängen. Also es findet auch hier eine Kontrolle des Bürgers statt, nur eben anders als bei der GEZ. Kontrollen "vor Ort" sind auch in anderen Bereichen alltäglich, z.B: Zoll auf Baustellen, Lebensmittelkontrollen, Bauaufsicht, usw.

2. Laut Artikel 5 Grundgesetz habe ich das Recht mich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.
Wichtig ist hier das Wort „ungehindert“. Der Gesetzgeber hätte schließlich dieses Wort auch weglassen können.

"Ungehindert" heißt nicht kostenlos oder umsonst. Einen Fernseher, ein Radio, einen Rechner oder die Zeitung (!) usw., für all das, mit dem man sich "informiert/unterrrichtet", muss man vorab Geld bezahlen um sie nutzen zu können. Im Grunde macht die GEZ-Gebühr (abgesehen von der Art und Weise) den öffentlichen Rundfunkt ja auch erst möglich.

3. Was wäre, wenn mein Hobby das Sammeln von Radios wäre. Laut Artikel 2 Grundgesetz, hätte ich auch dazu das Recht, wenn ich nur so meine Persönlichkeit frei entfalten könnte. Und der GEZ dürfte das ebenfalls nichts angehen.


Sammelst du privat, kannst du in deiner Wohnung 1000te Geräte haben, du würdest immer nur für ein Gerät bezahlen, ab dem zweiten tritt die sog. Zweitgeräteregelung in Kraft.

4. Laut Art 13 GG ist meine Wohnung unverletzlich. Auch aus diesem Grund geht es der GEZ gar nichts an was ich dort mache.

Auch in deiner Wohnung mußt du dich an Recht und Gesetz halten. Die Wohnung ist kein rechtsfreier Raum. Grundsätzlich geht es die GEZ schon etwas an, ob du etwa zum Anmelden hast. Es geht auch den Staatsanwalt etwas an, wenn du z.B. Haschisch-Planzen kultivierst oder Diebesgut lagerst. Unverletzlichkeit der Wohnung soll bedeuten, dass dass Zutrittsrecht fremder Personen (vornehmlich der öffentlichen Hand) eingeschränkt ist, es also in der Regel einer richterlichen Anordnung bedarf, um die Wohnugn zu bertreten.

5. Und das Wichtigste zum Schluss. Laut Artikel 19 Grundgesetz darf ein Grundrecht durch ein Gesetz nur eingeschränkt werden, wenn in diesem Gesetz der Artikel des eingeschränkten Grundrechtes benannt wurde.

In dem RgebStV konnte ich einen solchen Hinweis nicht finden.
Aus diesem Grund hat die GEZ kein Recht die Grundrechte des Grundgesetzes einzuschränken.

Dazu kommt noch, dass diese Webebriefe und Haustürgeschäfte sowieso rechtswidrig sind, zumindest wenn man diese nicht wünscht .

Im Grunde schränkt jedes Gesetz die Grundrechte ein, hier sind aber konkrete Eingriff gemeint.

Die Briefe bzw. das Tun der GEZ ist weder ein Haustürgeschäft (Privatrecht), noch sind es Werbebriefe im dem Sinne. Im Gegenteil, "du" bist gesetzlich sogar verpflichtet dich anzumelden.


Es bedarf vielmehr einer grundlegenden Reform der Finanzierung des Öffentlichen Rundfunks und des Rundfunksystems als solchen. Es bleibt abzuwarten und zu hoffen, dass dieses über 7000MioEUR-Monster >Öffentlicher Rundfunk< endlich aufgehalten wird. Der tägliche Gebührenwahnsinn....................
Titel: Re: GEZ FAQ´s
Beitrag von: Mirko am 23. Juni 2009, 23:39

Sammelklagen sind vor dem Bundesverfassungsgericht nicht vorgesehen, außer, dass von Seiten des Gerichtes aus mehrere Verfahren zu einem verbunden werden. Grundsätzlich muss aber jeder selbst eine eigene Rechtsverletzung in seinem Grundrechten geltend machen, soll heißen, er muss selbst klagen. Zudem ist bisher die Haltung des BVerfG als sehr (!!) "rundfunkfreundlich" zu bezeichnen. Chancen hätten da wohl eher "Musterklagen" auf europäischer Ebene. An einem öffentlichen Rundfunkt wird man im Ergebnis aber nie ganz vorbeikommen, ist wohl auch nicht im Sinn der Sache.
------------------------------------------------
Ich habe einen Link für eine Sammelbeschwerde gefunden. Es handelt sich um mehrere Kläger und einem Bevollmächtigten, welcher die Beschwerde führt

http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20080311_1bvr025608.html
Titel: Re: GEZ FAQ´s
Beitrag von: Mirko am 24. Juni 2009, 00:00
Bei diesem Brief handelt es sich um eine Nötigung!


O.K. über den Straftatbestand der Nötigung kann man streiten.
Zum besseren Verständnis dokumentiere ich kurz noch einmal meine Überlegung:

Wenn man sich in einer Wohnung neu anmeldet, bekommt man nach einiger Zeit Post von der GEZ.

Dieses ist meiner Ansicht nach jedoch nicht erlaubt (darum Nötigung --> besser gesagt ein Verstoß gegen den RGebStV).


Lt.  §4 (5 )RGebStV dürfen Briefe erst versendet werden, wenn tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass ein Rundfunkgerät vorhanden ist.
Dieser Brief wird übrigens auch versendet, wenn man zuvor noch nie angemeldet war.
Diese RTL Reportage ist sehr aussagekräftig, was den Datenschutz angeht: http://www.youtube.com/watch?v=7Fblq2UJ0s4
 


Weiterhin kann es meiner Ansicht nach nur eine Reform für die Rundfunkgebühren geben, wenn der komplette RGebStV gekippt wird.

Titel: Re: GEZ FAQ´s
Beitrag von: Seid-Nett am 25. Juni 2009, 09:58
Wenn man sich in einer Wohnung neu anmeldet, bekommt man nach einiger Zeit Post von der GEZ.
Dieses ist meiner Ansicht nach jedoch nicht erlaubt (darum Nötigung --> besser gesagt ein Verstoß gegen den RGebStV).

Wo steht geschrieben, dass die GEZ nicht um Auskunft/Anmeldung bitten (!) darf? Wo steht geschrieben, dass man nicht über seine (möglichen) gesetzlichen Verpflichtungen aufgeklärt werden darf? 

Im übrigen ist ein Verstoß gegen den RGSV nicht "automatisch" eine Nötigung nach dem StGB.

[quote author=Mirko link=topic=1011.msg6270#msg6270
Lt.  §4 (5 )RGebStV dürfen Briefe erst versendet werden, wenn tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass ein Rundfunkgerät vorhanden ist.

Das steht da nicht wirklich. Die "tatsächlichen Anhaltspunkte" begründen einen (durchsetzbaren) Anspruch auf Auskunft. Dieser Anspruch kommt nicht mit normalen Brief, sondern in Form eines Bescheides. Die 3er-Serie an Briefen der GEZ sind "nur" unverbindliche "nette" Schreiben.

Titel: Re: GEZ FAQ´s
Beitrag von: XTurbinchenX am 30. Juni 2009, 15:44
Hallo,
hier mal ein Auszug aus den FAQ den ich gerade beim lesen entdeckt habe:

Ich bin (noch) nicht mit meinem Lebenspartner verheiratet. Müssen wir nun beide GEZ zahlen?

Nicht selbstverständlich, aber: NEIN! Bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften muss nur einmal GEZ gezahlt werden. Die Geräte des Partners (TV, Radio, Autoradio sowie neuartige Empfangsgeräte) sind in diesem Fall gebührenfrei. Bleibt abzuwarten, ob das in Zukunft so bleiben wird....


Ist das veraltet oder stimmt das so noch? Weil auf der GEZ Seite steht ja im Endeffekt, das wenn in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft ein Partner GEZ anmeldet, zwar alle gemeinsam genutzten Geräte dabei sind, aber wenn die Partnerin z.B. ein eigenes Auto mit Radio fährt, dieses auch anzumelden und zu bezahlen ist?

Falls ich hier etwas falsch verstanden habe, bitte ich meinen Post zu entschuldigen.

LG Turbinchen
Titel: Re: GEZ FAQ´s
Beitrag von: Spock am 30. Juni 2009, 15:55
Ist das veraltet oder stimmt das so noch?

Da stimmt so und habe ich dir in deinem Thread (autoradio) inkl. Urteil dazu auch so beschrieben.

Gruss
Spock
Titel: Re: GEZ FAQ´s
Beitrag von: XTurbinchenX am 30. Juni 2009, 16:06
An Mr. Spock
Sorry, bin noch in der Arbeit und habe mir dein Urteil für zuhause ausgedruckt...soweit war ich noch nicht mit lesen, da mir solche Urteile echt schwer zum lesen vorkommen  ???
Trotzdem nochmal danke und nix für ungut.

LG Turbinchen
Titel: Re: GEZ FAQ´s
Beitrag von: slave am 08. Oktober 2009, 14:24
Ausser den wirklich sinnlosen, verbal-agressiven Beiträgen einiger Trolle, die sich wohl leider bei einem so emotionsgeladenen Thema wie die GEZ, in einem Forum wie diesen woh kaum vermeiden lassen, bin ich echt froh, dass es diese Anlaufstelle gibt. Von daher erstmal danke für euren Einsatz und die Idee zu dieser Seite.

Was mir hier fehlt ist eine eigene Kategorie, in der Bücher und Literatur zur Medienkritik vorgestellt,  werden. Ich hab da schon hier und da auf Amazon und Ebay interessante Titel gefunden. Vielleicht hat der eine oder andere das Buch schon gelesen, oder denkt über den Kauf eines Titels nach. Über die Inhalte könnte dann dort gesprochen werden.

Literatur zu Medienkritik deshalb, weil es ja nicht immer nur primär um die Gebührenflicht gehen muss. Publikationen wie Jürgen Bertrams "Mattscheibe. Das Ende der Fernsehkultur", oder Walter van Rossums "Die Tagesshow. Wie man in 15 Minuten die Welt unbegreiflich macht " um nur zwei einer langen Liste zu nennen, liefern sicher ohne direkt auf die Gebührenpflicht einzugehen, genügend Stoff, dass onehin schon starke Fundament gegen das jetztige System, mit ein paar weiteren Steinen zu untermauern.

Was haltet ihr von der Idee?
Titel: Re: GEZ FAQ´s
Beitrag von: helm am 03. Februar 2010, 22:20
Wäre es evt. sinnvoll zum Thema Strafbarkeit noch was aufzunehmen?
Stichwort "Lügen, dass sich die Balken biegen".
Einfach behaupten, dass man keine Geräte hat ... und wenn's irgendwann mal drauf ankommt, einfach ergänzen, dass man gar nicht weiß, was ein Rundfunkempfangsgerät is ... ne europäische Rundfunkempfangsgeräterichtlinie oder eine ähnliche harmonisierte Norm scheint's ja nicht zu geben.
Da kann's ja jeder halten, wie er lustig ist ...  :D
Und wie das so mit der Nichtwissen-Taktik geht, schreibt Herr S. ja am 12.03.2009 (Seite 5) auf http://www.gez-zensur.de.vu/ (http://www.gez-zensur.de.vu/)