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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Mickimaus am 03. Juli 2014, 21:50
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Alle Schreiben vom Beitragsservice ignorieren
was kann auf Person A zukommen.
A kennet viele Leute, die das machen.
Ist es richtig, wenn A denkt, dass dann ein Schreiben vom Gericht kommt, wo A Stellung nehmen kann?
Oder kommt gleich die Polizei?
gibts diesbezüglich Erfahrungen oder sichere Voraussagen?
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Irgendwann kommt wohl (vermutlich nachweislich zugestellte) Post von der örtlichen Vollstreckungsstelle (Stadtkasse, Finanzamt o.ä.).
Spätestens bis dahin sollte Person XYZ sich eingelesen und die Prinzipien verinnerlicht und verstanden haben und ihre Rechte kennen...
...denn "Beitragsservice" beruft sich dabei auf angeblich "zugestellte Bescheide = Verwaltungsakte", die bei nicht form-/ fristgemäßem Widerspruch rechtskräftig und somit vollstreckbar geworden seien.
u.a. - aber nicht ausschließlich hier
Abwehr der Zwangsvollstreckung bei "angeblich", aber eben
nicht nachweislich zugestelltem Verwaltungsakt/ "BeitragsBESCHEID"
Zwangsvollstreckung/ Rechtsmittel/ Amtsgericht/ Vollstreckungsgericht/ Erinnerung §
www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9121.0.html
www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7842.msg64283.html#msg64283
in Verbindung mit
Fristwahrung nach Bekanntgabe/ Zustellung - Unzulässigkeit von Anscheinsbeweisen
www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8721.0.html
Umfangreiche Info-/ Linksammlung u.a. hier
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html