gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: q3wolfi am 03. Juli 2014, 21:02
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Hallo Hallo,
ich habe viel darüber gelesen, dass man eine Anklage einreichen kann/sollte. Das ganze kostet 105,- aber jetzt kommt der Punkt, an dem ich nicht weiterkomme:
Welcher Anwalt nimmt das denn an und wie gehe ich nun vor, welches Anschreiben nehme ich denn da? Diese Details konnte ich bis jetzt nicht herausfinden.
Übrigens sehe ich auf meiner Mahnung keinen Hinweis auf Widerspruch (vermutlich geht diese Medienmafia davon aus, dass ich zahlen muss). Deshalb würde ich den weg des verklagens direkt wählen.
vielen Dank für jede hilfreiche Antwort,
grüße
q3wolfi
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Das Forum gibt keine Rechtsberatung sondern behandelt lediglich fiktive Fälle.
Die Beschreibung soll präzise erfolgen - um auch Begriffsverwechslungen auszuschließen (z.B. "Mahnung" vs. "Zahlungserinnerung" etc.).
Person XYZ muss sich offensichtlich ohnehin noch einen Überblick über die Grundlagen verschaffen...
...und sollte evtl. mal schauen, ob überhaupt schon ein rechtsmittelfähiger BeitragsBESCHEID (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6636.0.html) eingegangen ist.
Alle dem vorausgehenden Schreiben sind eher "informativer" Natur - und üblicherweise nicht sonderlich relevant.
Umfangreiche Info-/ Linksammlung u.a. hier
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html
Bitte Zeit nehmen, einlesen, verinnerlichen, verstehen... ;)