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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: willnich am 02. Juli 2014, 14:31
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Hallo an alle,
also, heute war meine mündliche Verhandlung vor dem VG in München. 5 Richter - keine Öffentlichkeit!!! (schade!) - eine Assessorin des BR und eine Protokollantin.
Die Richter waren "nett" und es wurde klar, dass es auch innerhalb der Kammer unterschiedliche Meinungen über den Rundfunkbeitrag gibt. Sie haben mir aber klar gemacht, dass bayerische Gerichte von dem Urteil des Bay.VerfGerichts NICHT abweichen KÖNNEN, sondern an deren Entscheidung 1 zu 1 gebunden sind.
D.h. in meinem Fall, ich muss nun zum VGH (also der nächsten Verwaltungsgerichtsinstanz in Bayern), werde dort mit Sicherheit abgewiesen (wofür ich aber zwingend einen Anwalt brauche) und kann dann erst wieder auf "entscheidungs-freie" Richter in Karlsruhe beim BVerfG hoffen. Das wird struppig und teuer und ich freue mich auf etwas Zuspruch morgen beim Runden Tisch!
Nach meiner Verhandlung war nochmals ein sehr ähnliches Verfahren. Ich hab´s mir noch angeschaut. Der Kläger nach mir ist bislang nicht im Forum - ich hab ihm aber den Termin für den Runden Tisch genannt und vielleicht kommt er morgen.
Gruß aus München
Willnich
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Hallo Willnich,
was wurde denn bei der Klage angeführt? Die Grundgesetzverstöße oder das Argument der Steuer? Das Urteil des Bay.VerfGerichts sagt ja nur das der "Beitrag" keine Steuer ist. Die Grundgesetzverstöße wurden dabei ja überhaupt nicht behandelt.
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Die Richter waren "nett" und es wurde klar, dass es auch innerhalb der Kammer unterschiedliche Meinungen über den Rundfunkbeitrag gibt. Sie haben mir aber klar gemacht, dass bayerische Gerichte von dem Urteil des Bay.VerfGerichts NICHT abweichen KÖNNEN, sondern an deren Entscheidung 1 zu 1 gebunden sind.
Gebunden 1 zu 1 auch in den Sachen, über die das Bayerische Verfassungsgerichtshof nicht entschied?
Also, das Bayerische Verfassungsgerichtshof stand blind und unbedingt an der Seite des Rundfunks, und deswegen
müssen alle Bayerische Gerichte an der Seite des Rundfunks sein, egal, was in der Klage steht?
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Willnich, zwischen Verwaltungsgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht gibt es aber noch das Bundesvewaltungsgericht in Leipzig, es sei denn, dass die Richter am VerwGH in Bayern da Sache direkt nach Karlsruhe durchgeben.
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Das ist alles so ein Sumpf. Es ist halt ein dermaßen riesiger Betrag (weit über 20 Millionen TÄGLICH!!! da sind mehrere Millionen Werbeeinnahmen ebenfalls täglich noch gar nicht dabei!), da kann man sogar Verfassungsrichter-Familienclans mit der Pseudolegalisierung von Unrecht beauftragen und jeden Politiker kaufen. Das Schlimme (und Glück für dieses System) ist, sehr viele Bürger sind sich gar nicht bewusst, um welche Unsummen es hier geht.
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Ok und Aha -
das heißt dann wohl, dass eine Verhandlung dieser Art (wie von Willnich urspr hier beschrieben) ja wohl keinerlei Sinn macht! Oder?
Schließlich sind "meine Gesprächspartner" ja offensichtlich genauso "gebunden" (an das Bay. Verfassungsgericht), wie ICH an die Rundfunkzahlung (Finanzierungsstaatsvertrag)!
So what? Wozu klagen, wozu dort verhandeln?
"BVerfG in Karlsruhe"?
Darf ich hier noch einmal um Aufklärung bitten? Ist das was anderes bzw "größeres oder höheres" als die Verf in Bayern? (bin noch nicht ganz am optiomal laufenden Infostand!)
Danke und Grüße, tonarno
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Das Bundesverfassungsgericht hat über die Verfassung des Bundes zu wachen, das Grundgesetz also. Die Landesverfassungen können abweichen.
Die Landesverfassungsgerichte haben über Artikel entschieden, die nicht unter dem besonderen Schutz stehen, wie die Grundrechte Artikel 1 bis 19 GG. Nur die Grundrechte dürfen in ihrem Wesensgehalt nicht angetastet werden. Dass der Beitrag keine Steuer ist, konnte also etwas zurechtgebogen werden. Darauf braucht man sich in seiner Klage nicht unbedingt berufen. Wer seine Grundrechte verletzt sieht und das gut begründen kann, dürfte gute Chancen haben, dass das Bundesverfassungsgericht das auch so sieht.
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Danke für den Bericht. Etwas seltsam erscheint mir, warum hier eine so große mündliche Verhandlung überhaupt noch stattgefunden hat, wenn das Ergebnis quasi schon verbindlich feststand. Da hätte es ein schriftliches Urteil, mit dem Hinweis auf das bindenden Urteil eigentlich auch getan.
Das erklärt auch, warum hier in Bayern sogar per offizieller Zustellung den Klagenden von den Verwaltungsgerichten empfohlen wurde, die Klage zurück zu nehmen.
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Wie ist es jetzt hier weitergegangen? Zahlen?
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Dass der Beitrag keine Steuer ist, konnte also etwas zurechtgebogen werden. Darauf braucht man sich in seiner Klage nicht unbedingt berufen.
Sofern die Argumentation des Bayer. VerfassungsGH in dieser Frage überzeugend war kann man dies so sehen. Aber aus meiner Sicht war die Argumentation nicht überzeugend und zweitens sind die VerfGH der Länder für die Auslegung des GG formal gar nicht zuständig.
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Auch mich würde bitte interessieren, wie es da nun weiterging?
Geldabgabe? Nächste "Instanz"? Karlsruhe? ... Gibts da was neues, liebe/r Willnich?
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Also - ich war lange nicht im Forum. Das hat alle möglichen Gründe - aber nicht den, dass ich aufgegeben hätte!
Ja - Tonarno - es ist mein Ziel nach Karlsruhe zu kommen, aber leider ist der Weg dorthin ellenlang!
D.h. ich muss zuerst durch die Instanzen und muss meine Berufung (mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit) auch erst mal verlieren, bevor mir die Verfassungsbeschwerde offensteht!
Die Berufung läuft und ich rechne damit, dass die entweder binnen 2 Monaten weggefegt wird - wenn sie nicht - was natürlich besser wäre - zu einer Richtervorlage beim Bundesverfassungsgericht führt. Mal sehen. Ich erwarte nichts und warte weiter ab.
Eine Verfassungsbeschwerde wird leider erst angenommen, wenn es sonst keine Möglichkeiten mehr gibt, zu klagen! Dort würden sonst die Briefkästen überlaufen, denke ich ...
Meine Argumentation habe ich jetzt auf einen einzigen Punkt eingeschränkt. Nämlich den, dass Singles gegenüber Mehrpersonenhaushalten benachteiligt sind.
Dabei musste jetzt gegen das Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs argumentiert werden und ich denke, dass das ganz gut gelingt. Der BayVerfGH hat nämlich sehr sehr betont, dass JEDER Person ein INDIVIDUELLER Vorteil durch die ör R..angebote zukommt.
Und in punkto Wohnungsbezogenheit sagen sie ja immer, dass eine TYPISIERUNG bei Massenverfahren möglich ist, wenn man dabei von einem TYPISCHEN Fall ausgeht. Der TYPISCHE Fall wird aber nie genannt.
Ich hab jetzt differenziert zwischen Grund des Beitrags und Höhe des Beitrags und argumentiert, dass selbst dann wenn die Anknüpfung des Beitrags an die Wohnung (wegen der 97%) Fernseher dazu führen würde, dass jeder in einer Wohnung grundsätzlich zahlen müsste, dann sagt diese Anknüpfung doch noch nichts darüber aus, wieviel der Einzelne zahlen muss.
Wenn jede Person, die wohnt, einen individuellen Vorteil hat, dann ist der ja nicht irgendwie unterschiedlich groß bei Singles oder gepaart lebenden Menschen. Also müsste erst einmal jeder gleich viel zahlen. Die "Typisierung" bezieht sich daher nicht auf die Höhe der Beiträge und deshalb hat auch das Bayerische Obergericht noch nicht zu meiner Thematik entschieden und deshalb wäre das Gericht ja auch gar nicht an diese Entscheidung gebunden etc.
Na, ja, mal sehen ...
Gruß,
Willnich