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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: playmo am 02. Juli 2014, 11:35

Titel: Bestätigung der Anmeldung
Beitrag von: playmo am 02. Juli 2014, 11:35
Hallo ihr lieben Leute,

erstmal besten dank fürs betreiben dieser Seite und für die
zeit, die ihr euch hier nehmt. LOBENSWERT!

Person A hat letzte Woche eine "Bestätigung der Anmeldung" (ohne sich
angemeldet zu haben) und eine Zahlungsaufforderung bekommen >:(!

Sollte A darauf schon WIDERSPRUCH einlegen?
Wenn ja, gibt es bisher erfolgreiches schreiben dafür?

BESTEN DANK!
- georg -
Titel: Re: Bestätigung der Anmeldung
Beitrag von: BinDagegen am 02. Juli 2014, 15:39
In Kurzform.

Nicht reagieren BIS ein Beitragsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung vorliegt.

Dann kann erst Widerspruch eingelegt werden. Hilfreicher Sammeltread für den Widerspruch:

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9786.0.html

Ansonsten, einfach einlesen. Dauert seine Zeit, hilft aber immens weiter!
Titel: Re: Bestätigung der Anmeldung
Beitrag von: Bürger am 02. Juli 2014, 19:44
...und zwischenzeitlich gut einlesen!!! :)

Einen umfangreichen Überblick bietet diese Info-/ Linksammlung:

FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html