gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: playmo am 02. Juli 2014, 11:35
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Hallo ihr lieben Leute,
erstmal besten dank fürs betreiben dieser Seite und für die
zeit, die ihr euch hier nehmt. LOBENSWERT!
Person A hat letzte Woche eine "Bestätigung der Anmeldung" (ohne sich
angemeldet zu haben) und eine Zahlungsaufforderung bekommen >:(!
Sollte A darauf schon WIDERSPRUCH einlegen?
Wenn ja, gibt es bisher erfolgreiches schreiben dafür?
BESTEN DANK!
- georg -
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In Kurzform.
Nicht reagieren BIS ein Beitragsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung vorliegt.
Dann kann erst Widerspruch eingelegt werden. Hilfreicher Sammeltread für den Widerspruch:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9786.0.html
Ansonsten, einfach einlesen. Dauert seine Zeit, hilft aber immens weiter!
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...und zwischenzeitlich gut einlesen!!! :)
Einen umfangreichen Überblick bietet diese Info-/ Linksammlung:
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html