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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: gegenGEZ1 am 01. Juli 2014, 18:25

Titel: Wiederspruch gelegt aber jetzt nur ein GEZ-Schreiben erhalten
Beitrag von: gegenGEZ1 am 01. Juli 2014, 18:25
Hallo zusammen,

vielen Dank für ausreichende Ratschläge. :D

Es geht um folgendes:
Person A hat Beitragsbescheid im Juni erhalten und innerhalb 3 Wochen einen Widerspruch an GEZ geschickt. Eine Wochen danach hat GEZ ein Schreiben mit Betreff "Rundfunksbeitrag" beantwortet. Keine Wunder, dass keinen Wiederspruch akzeptieren wurde. Mit dem Schreiben kann man meines Wissenes nicht beim Verwaltungsgericht klagen, weil es keinen richtiges "Widerspruchbescheid" ist.
Das muss man wieder das Schreiben beantworten/widersprechen, bis man ein Widerspruchsbescheid bekommt?

1000-Dank vorab! ;)

Titel: Re: Wiederspruch gelegt aber jetzt nur ein GEZ-Schreiben erhalten
Beitrag von: dimon am 01. Juli 2014, 21:01
Nein, nichts machen!

Reagieren muß man, wenn Bescheide ankommen. Möglicherweise kommt als nächstes "Ankündigung der Vollstreckung", dies kann auch ignoriert werden, erst wenn die gleiche Ankündigung von der Geimeinde/Stadt kommt sollte man beim zuständigen Gericht Antrag auf Eilrechtschutz stellen.
Titel: Re: Wiederspruch gelegt aber jetzt nur ein GEZ-Schreiben erhalten
Beitrag von: Bürger am 01. Juli 2014, 23:34
Was Person XZY bis jetzt auf ihren Widerspruch erhalten hat, klingt ganz nach den üblichen "Antwortschreiben", die man allenfalls als eine Art "Eingangsbestätigung" werten und abheften kann ;)

Antwort auf Widerspruch erhalten
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7352.msg53944.html#msg53944
PS: Suchwort für die Suchfunktion des Forums wäre gewesen "Antwort auf Widerspruch" ;)