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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: vmp am 01. Juli 2014, 17:52
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Hi, wie der Titel schon sagt, hat Person A gestern seinen Widerspruch per Einwurf versendet und heute ist Person A eingefallen, dass sie vergessen hat die Beitragsnummer anzugeben.
Da Person A noch ~4-5 Tage in der Frist ist, fragt sie sich gerade wie sie dahingehend verfahren sollte. In der Rechtsmittelbelehrung des Gebührenbescheides steht nicht, dass man für den Widerspruch die Beitragsnummer angeben muss. Name mit Adresse sollte ja auch eindeutig zuzuordnen sein.
Wie würdet ihr verfahren? Einfach nochmal den Widerspruch losschicken mit Beitragsnummer oder es einfach als "Widerspruch bleibt ja trotzdem wirksam" abheften?
Grüße
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Person A hat gerade nochmal nachgelesen. Es steht dabei:
Anfragen und Mitteilungen richten Sie bitte unter Angabe Ihrer Beitragsnummer an ....
Person A ist sich nur nicht sicher, ob das im Zweifel als Bitte oder Pflicht zu verstehen ist. Person A wäre wirklich dankbar über Meinungen/Erfahrungen dazu. :(
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Der BS hat dich ja auch ohne Beitragsnummer gefunden oder?
Also mit vollständiger Adresse sollte das kein Problem sein.