gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: 907 am 30. Juni 2014, 23:46
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Hallo zusammen, ich bin wieder da 8)
Person A hat vor ca. 8 Monaten einen Beitragsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung vom Beitragssservice erhalten und dieses auch innerhalb eines Monats mit einem Widerspruchsschreiben gekontert.
Seit dem hat Person A nichts mehr von Beitragssservice bekommen.
Hat schon jemand ähnliches gehabt?
Gibt es irgendwas neues im Forum, was ich wissen sollte?
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Du bist wieder da?
Aber mit nur einem Beitrag bisher?
Wie geht denn das?
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Meinen ersten Widerspruch (auf den Beitragsbescheid) hatte ich im Juni 2013 auf den Weg gebracht, es dauerte dann bis zum März 2014, den anfechtbaren Widerspruchsbescheid zu erhalten - also eine übliche, vom Gesetzgeber allerdings nicht vorgesehene Frist (max. 3 Monate!), die sich der Beitragsservice da herausnimmt.
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Du bist wieder da?
Aber mit nur einem Beitrag bisher?
Wie geht denn das?
...indem man irgendwann "verschwindet"...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8031.msg61507.html#msg61507
...und dann "wiederkommt"? ;)
Wäre zumindest eine Möglichkeit.
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Du bist wieder da?
Aber mit nur einem Beitrag bisher?
Wie geht denn das?
Das geht einfach
temporäre e-Mail-Adresse(10minutemail com) + Passwort vergessen.
Wenn ich das Passwort für "503" wieder habe, dann schreibe ich da weiter.
Meinen ersten Widerspruch (auf den Beitragsbescheid) hatte ich im Juni 2013 auf den Weg gebracht, es dauerte dann bis zum März 2014, den anfechtbaren Widerspruchsbescheid zu erhalten - also eine übliche, vom Gesetzgeber allerdings nicht vorgesehene Frist (max. 3 Monate!), die sich der Beitragsservice da herausnimmt.
Hast du irgendwas getan um den anfechtbaren Widerspruchsbescheid zu erhalten?
Ich bin nicht gerade scharf auf eine Klage.
Ich gucke kein TV, höre kein Radio und bekomme keine weiteren Beitragsbescheide mehr. Alles ist gut.
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Willkommen zurück!
Gibt es irgendwas neues im Forum, was ich wissen sollte?
In letzter Zeit haben viele Mitglieder hier gute Widersprüche/Widerspruchsentwürfe/Klagebegründungen
zur Verfügung gestellt. Nur mal stellvertretend für die viele gute Arbeit hier, u. a.:
Viktors Eine Klage mit Erfolgsaussicht,
Roggis Widerspruch 2014,
gelddruckmaschines Argumente zum Weiterdenken
und viele, viele mehr...
Danke für Eure Arbeit!
Was uns zu Dir bringt.
Wenn Dein Widerspruch schon seit 8 Monaten den Beitragss. in die Flucht schlägt,
muss er doch auch interessant sein.
Über eine anonymisierte Version vom Widerspruch von Person 9 (eigentlich Person 5) würden wir uns freuen.
Markus
PS: Ja, finde mal Dein altes Passwort wieder, 503. So viele neue Zahlen bringen mich ganz durcheinander :o
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Über eine anonymisierte Version vom Widerspruch von Person 9 (eigentlich Person 5) würden wir uns freuen.
Markus
Mein Widerspruch lässt sich nicht auf andere Personen übertragen. War nie bei GEZ gemeldet. Ich hatte nur 5 Themen 1) Der Rundfunkbeitrag verletzt die negative Informationsfreiheit, 2) Eine Typisierungsfreie, „verbrauchsabhängige“ Abrechnung, 3) Gleichheitsgebot, 4) Art.4(1) GG und 5) durchgeführte Typisierung.