gez-boykott.de::Forum

"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: revoluzer83 am 30. Juni 2014, 21:09

Titel: erstes Schreiben erhalten
Beitrag von: revoluzer83 am 30. Juni 2014, 21:09
Hallo zusammen,

Person A ist im April umgezogen und hat seine neue Wohnung ordnungsgemäß beim Einwohnermeldeamt gemeldet. Jetzt bekam A vor kurzem das erste Mal Post vom ARD/ZDF Beitragsservice.
A ist aus zeitlichen Gründen leider nicht wirklich im Thema drin, liest aber überall das es sich um eine illegale Zwangsabgabe handelt. Außerdem schaut A auch kaum TV, wenn dann aber Privatsender. Radio hört A definitiv NIE.

Wie kann A nun (möglichst erfolgsversprechend) vorgehen, um die Zahlung zu boykottieren? Was muss A sagen? A will sich dem ganzen nicht kampflos fügen.

Besten Dank!
Titel: Re: erstes Schreiben erhalten
Beitrag von: TVfrei am 30. Juni 2014, 21:22
Hallo revoluzer83, willkommen im Club!
Es gibt viele gute Gründe, dieses zwanghafte Zahlungssystem nicht zu akzeptieren. Unser allseits beliebter "Beitragsservice" wird dich wohl in Zukunft noch mehrmals mit allerlei Infobriefen belästigen, die man aber erstmal getrost ignorieren kann. Interessant wird es, wenn ein Schreiben mit einem offiziellen Gebühren-/Beitragsbescheid mit Widerspruchsbelehrung kommt, dann ist es Zeit zu reagieren. Bis dahin gibt es reichlich Gelegenheit, sich hier im Forum einzulesen.
Titel: Re: erstes Schreiben erhalten
Beitrag von: revoluzer83 am 30. Juni 2014, 21:28
Hi TVfrei,

danke für die Antwort. Dann warte ich mal auf dieses schöne Schreiben!!!

Im groben sind mir zwei Argumente aufgefallen:
- Wohnung für gottesdienstliche Zwecke kennzeichnen / angeben (wenig Erfolg versprechend)
- vorgefertigte Schreiben von Forenmitgliedern / Juristen (mittelmäsig Erfolg versprechend)

Am Ende sieht es wohl doch fast so aus, als ob man zahlen muss.... Schauen wir mal! Danke erstmal! Stay tuned
Titel: Re: erstes Schreiben erhalten
Beitrag von: revoluzer83 am 15. September 2014, 22:40
Hallo zusammen liebes Forum,

Person A hat nun ein Schreiben vom Beitragsservice mit Frist erhalten eine Zahlung von etwas über 100 EUR zu leisten. Es geht dabei wohl um die letzten 6 Monate. Wie soll Person A nun vorgehen? Schreiben anfertigen mit Gründen nicht zu zahlen oder unter Vorbehalt zahlen oder oder oder?

A würde sich hier wirklich über 1,2 gute Ratschläge freuen da A die ganze Situation nicht wirklich einschätzen kann (auch was die Folgen angeht bei Nichtzahlung).

A empfindet es nur als bodenlose Frechheit für etwas zahlen zu sollen, was A nicht nutzt!

Danke!
Titel: Re: erstes Schreiben erhalten
Beitrag von: Bürger am 15. September 2014, 23:20
Allgemeine Fragen, die im Forum schon mehrfach behandelt wurden und werden, sind zu vermeiden.

Die allgemeine Anfrage würde sich in großen Teilen, wenn nicht gar in Gänze erübrigen, wenn sich Person A eingehend einliest, verinnerlicht und versucht, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen...

Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html

...dort stehen eigentlich die Antworten auf die Fragen ;)

Verstehen muss es Person A selbst...
...das kann das Forum leider nicht abnehmen.

Auch die Suchfunktion (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=search) des Forums ist manchmal ein echter Freund und Helfer... :police: ;)


Auch hilft es nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416

Umfangreiche Info-/ Linksammlung u.a. unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html


Generell kann man sagen, dass Schreiben ohne Rechtsbehelfsbelehrung eher informativen Charakters sind.
Auf Schreiben mit Rechtsbehelfsbelehrung müsste Person A ggf. gem. der jeweiligen Rechtsbehelfsbelehrung reagieren - wenn sie sich denn wehren möchte.
Steht eigentlich immer alles drin.


Wer lediglich ignoriert, wird früher oder später mit der Zwangsvollstreckung konfrontiert...
Ablauf +3 Zwangsvollstreckungssache (Gelber Brief) v. örtl. Vollzugsstelle
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74837.html#msg74837
...und das ist Geschmackssache.


Zur Wahrung der Übersicht und zur Vermeidung sich wiederholender
Mehrfachposts wird dieser Thread geschlossen.
Danke für das Verständnis.