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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Crapbattle am 30. Juni 2014, 19:23
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Sagen wir mal, dass Person A seit Oktober 2011 in Stadt A gelebt und studiert hat (mit Bafög). Im Oktober 2012 ist sie dann in eine andere Stadt B gezogen und halbiert studiert.
Person A hatte aber schwer unter dem Tod seiner Eltern zu leiden und hat sich wenig mit sich selbst beschäftigt.
Demzufolge hat diese Person auch nicht daran gedacht, sich bis heute bei Stadt B umzumelden und schon garnicht, sich bei der GEZ anzumelden.
Jetzt zieht diese Person wieder in Stadt A und möchte sich so schnell wie möglich beim Amt anmelden.
Sie hat aber schon seit Wochen Panik, was passieren könnte, wenn sich die GEZ bei ihr meldet.
Sollte diese Person sich frühzeitig einfach so bei der GEZ für die ganz neue Wohnung anmelden?
Was kann schlimmstenfalls passieren?
Ich wäre euch sehr dankbar, falls ihr Tipps für Person A hättet!!! :(
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Die GEZ-Anmeldung für die neue Wohnung hat keine Eile. Nach der Ummeldung bei der Stadt wird A eh angeschrieben und kann dann antworten.
A sollte sich aber darauf einstellen, dass er auch wegen der bis Oktober bewohnten Wohnung angeschrieben wird. Da er dort immer noch gemeldet ist, wird unterstellt, dass er auch weiter dort gewohnt hat und beitragspflichtig war. Wenn er allerdings die ganze Zeit Bafög bekommen hat, sollte das auch kein Problem sein.
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Die GEZ-Anmeldung für die neue Wohnung hat keine Eile. Nach der Ummeldung bei der Stadt wird A eh angeschrieben und kann dann antworten.
A sollte sich aber darauf einstellen, dass er auch wegen der bis Oktober bewohnten Wohnung angeschrieben wird. Da er dort immer noch gemeldet ist, wird unterstellt, dass er auch weiter dort gewohnt hat und beitragspflichtig war. Wenn er allerdings die ganze Zeit Bafög bekommen hat, sollte das auch kein Problem sein.
Aber es heisst doch, dass man sich nicht rückwirkend befreien lassen kann, oder etwa nicht?
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Die GEZ-Anmeldung für die neue Wohnung hat keine Eile. Nach der Ummeldung bei der Stadt wird A eh angeschrieben und kann dann antworten.
A sollte sich aber darauf einstellen, dass er auch wegen der bis Oktober bewohnten Wohnung angeschrieben wird. Da er dort immer noch gemeldet ist, wird unterstellt, dass er auch weiter dort gewohnt hat und beitragspflichtig war. Wenn er allerdings die ganze Zeit Bafög bekommen hat, sollte das auch kein Problem sein.
Aber es heisst doch, dass man sich nicht rückwirkend befreien lassen kann, oder etwa nicht?
Weiß da jemand, wie das ist?
Nachträglich sagen, dass man im Ausland, bei seiner Tante war und dort bei ihr nur für die Unterkunft gearbeitet hat, brächte wohl auch nichts oder? D:
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Soll A sich anmelde mit der neuen Wohnung anmelden? Und wenn A das tut, sollte er den Befreiungsantrag stellen? Auf dem Bafög Bescheid steht schließlich die nicht angemeldet Adresse :/
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Weiss denn keiner Bescheid? :(