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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Aktionen – Alternativen – Erlebnisse => Thema gestartet von: killerloop23 am 30. Juni 2014, 18:14

Titel: Überweisung in möglichst kleinen Beträgen?
Beitrag von: killerloop23 am 30. Juni 2014, 18:14
Hallo,

ich habe mich gerade neu angemeldet, denn den einzigen "Widerstand" sehe ich derzeit in Überweisung unter Vorbehalt.

Jetzt habe ich gehört, aber im Internet leider nichts genaues gefunden, man könne, bzw Einige würden dies tun:

Den sch**** Beitrag >:( in vielen kleinen Teilüberweisungen an die GEZ senden. Dies sei legal, aber der Verwaltungsaufwand, diese Kleinstbeträge dann zusammenzufassen sei enorm. So enorm, das, wenn alle (viele) dies so machen würden, die GEZ ein riesen Problem hätte.

Stimmt das? Ich habe mit der SuFu nichts gefunden.

Macht das jemand so? Und wenn ja, in welchen Teilbeträgen?

DANKE!
Titel: Re: Überweisung in möglichst kleinen Beträgen?
Beitrag von: gelddruckmaschine am 30. Juni 2014, 19:47
Wie wär's mit 17,98 - oder was sie gerade abzocken wollen - geteilt durch 30,5 Tage macht nach Adam Riese 59 Cent am Tag abbuchen zu lassen >:D.
Überlege gerade, ob mir das den Spaß Wert wäre...
Aber nein... keine Sorge, die Gelddruckmaschine bleibt dem Widerstand erhalten.
Titel: Re: Überweisung in möglichst kleinen Beträgen?
Beitrag von: killerloop23 am 01. Juli 2014, 13:40
Wie wär's mit 17,98 - oder was sie gerade abzocken wollen - geteilt durch 30,5 Tage macht nach Adam Riese 59 Cent am Tag abbuchen zu lassen >:D.
Überlege gerade, ob mir das den Spaß Wert wäre...
Aber nein... keine Sorge, die Gelddruckmaschine bleibt dem Widerstand erhalten.

Was heisst, Du bleibst dem Widerstand erhalten? Zahlst Du gar nicht? Kann ich darüber irgendwo was nachlesen?

Ich würde denen nie eine Lastschriftermächtigung geben. aber wenn sie eine hätten würden sie wohl kaum 30 Kleinbeträge einziehen. Wenn schon, müsste ich selbst überweisen. Gibt es dafür ein tool oder sowas?
Titel: Re: Überweisung in möglichst kleinen Beträgen?
Beitrag von: Rochus am 01. Juli 2014, 14:00
Anstatt sich mit einem solchen Firelfanz aufzuhalten sollte man gegen den Mist klagen.
Titel: Re: Überweisung in möglichst kleinen Beträgen?
Beitrag von: killerloop23 am 01. Juli 2014, 14:12
Anstatt sich mit einem solchen Firelfanz aufzuhalten sollte man gegen den Mist klagen.

Ich alleine gegen?
Oder gibt es eine Sammelklage?

Ich hab es ja nicht so dicke, dass ich mir eine Niederlage leisten kann, geschweige denn erst mal den Anwalt.

Daher will ich auch die 17,98 (?) nicht zahlen...
Titel: Re: Überweisung in möglichst kleinen Beträgen?
Beitrag von: leonardodavinci am 11. November 2014, 01:43
Hierzu:

Zitat
Hab lange nicht gezahlt und hatte mächtig Schulden dadurch aufgebaut, nun zahl ich zähneknirschend, aber mache ihnen das so schwer wie möglich. Sollen die das doch auseinander klabüstern. Immer wenn ich jetzt Langeweile hab, spalte ich die Daueraufträge in noch kleinere Einzelüberweisungen. Es lebe der Verwaltungsaufwand.

(https://fbcdn-sphotos-d-a.akamaihd.net/hphotos-ak-xfp1/v/t1.0-9/10439487_953708387990995_2011957000570507243_n.jpg?oh=f2084e99a81578d2db0723792e713c47&oe=54DBE6F5&__gda__=1427916924_06c9d22d2065e176ad278c63d3bf0877)
Titel: Re: Überweisung in möglichst kleinen Beträgen?
Beitrag von: killerloop23 am 11. November 2014, 09:35
Klasse! Also überweist DU monatlich und splittest dabei den Monatsbetrag in möglichst kleine Beträge? Genauso habe ich mir das vorgestellt. DANKE!
Titel: Re: Überweisung in möglichst kleinen Beträgen?
Beitrag von: 20MillionenEuroTäglich am 11. November 2014, 10:41
Das geht doch wesentlich kleiner...?
Titel: Re: Überweisung in möglichst kleinen Beträgen?
Beitrag von: rave am 11. November 2014, 11:46
Das hatten wir doch vor längerer Zeit hier schon mal besprochen...
Zu den Kleinbeträgen noch im Verwendungszweck die "Mitgliedsnummer" in unterschiedlichen Schreibweisen mit Leerfeldern, Sonderzeichen o.ä. (zwischendrin, vorher, nachher) aufwerten. Interessant war auch das Ausschreiben der Nummer in Worten(!). Die Zahlungen sollten dann aber zur Mitte des 3-Monatszeitraums abgeschlossen sein; nicht, dass trotz Zahlung auch Mahnungen kommen!
Damit wäre aber zumindest die "gesetzliche" Frist eingehalten. Man muss sich halt einmal die Arbeit machen zur Anlage von Daueraufträge mit quartalsweiser Ausführung (ca. 30 Stück)

Aber als beste Alternative trotzdem: Besser gar nicht zahlen !

Sollte irgendwann der GV aufschlagen und Sachpfändungen vornehmen, kann man das mit den Kleinbeträgen gerne aufnehmen. Dann bekäme er eimerweise Kleingeld mit. Pro Monat 1798 Münzen a 1 Cent, das wären bis incl. Oktober 2014 39556 Münzen. 1 Münze wiegt 2,3 Gramm (Gesamt 91 Kilogramm Münzen) - ich hoffe, er hat vor Abholung genügend Fitness antrainiert. Ich schütte ihm das dann gerne in den Kofferraum. Denn: Die Eimer bleiben hier! Er sollte natürlich im eigenen Beisein den ordnungsgemäßen Erhalt bestätigen und wenn nötig nachzählen. Nicht, dass am Ende was fehlt! Beim nächsten Besuch weiß er dann hoffentlich Bescheid. Versuch macht kluch!

VG rave
Titel: Re: Überweisung in möglichst kleinen Beträgen?
Beitrag von: René am 11. November 2014, 11:53
Das ist nicht zielführend. Darüber hinaus wollen die meisten Banken Gebühren für die Überweisungen. Ich würde ein Sparkonto eröffnen und monatlich 17,98 EUR einzahlen und mich mit dem System richtig anlegen. Das ist aber meine persönliche Meinung und nicht als Vorschlag zu verstehen.
Titel: Re: Überweisung in möglichst kleinen Beträgen?
Beitrag von: killerloop23 am 11. November 2014, 13:41
Meine verlangt keine Gebühren, also daran sollte es nicht scheitern. 30 Daueraufträge einmal angelegt und dann geht es von selbst, ich finde das eine tolle Idee. Inwieweit aber ist das okay, wenn man den Betreff absichtlich so verfälscht wie oben vorgeschlagen mit Sonderzeichen?
Titel: Re: Überweisung in möglichst kleinen Beträgen?
Beitrag von: René am 11. November 2014, 13:50
Du kannst davon ausgehen, dass der BS solche Überweisungen automatisch verarbeiten kann. Das macht die Software und nicht ein Mensch. Daher fehlt mir der Glaube, dass dies irgendwas bringen sollte.
Titel: Re: Überweisung in möglichst kleinen Beträgen?
Beitrag von: Gast am 11. November 2014, 14:37
Das ist doch wirklich mehr als albern. Scheinbar sitzt ja das Geld locker und es wird
auch kein Problem darin gesehen dem BS den geforderten Betrag zukommen zu
lassen (ob nun in Teilbeträgen oder im Gesamten). Wieso also seine eigene und die
Zeit anderer verschwenden und so ein Kicki-Facks veranstalten? Der RBSTV wird sich
dadurch sicher nicht in Luft auflösen!

Wie der Name des Forums schon sagt ist Boykott hier das Motto! Und das heißt: Einstellung sämtlicher Zahlungen und diese Handlungsweise samt Hintergründe verbreiten!
Titel: Re: Überweisung in möglichst kleinen Beträgen?
Beitrag von: killerloop23 am 11. November 2014, 16:06
Ich habe das Geld NICHT und ich zahle auch nicht. Ich frage nur für den Fall der Fälle. Denn für einen Gerichtsprozess/ Anwalt habe ich erst Recht kein Geld!
Titel: Re: Überweisung in möglichst kleinen Beträgen?
Beitrag von: René am 11. November 2014, 16:54
Ich habe das Geld NICHT und ich zahle auch nicht. Ich frage nur für den Fall der Fälle. Denn für einen Gerichtsprozess/ Anwalt habe ich erst Recht kein Geld!

Wenn man das richtig macht, kostet die erste Instanz maximal kleines bis gar kein Geld. Auch wenn man verliert, setzt man ein Zeichen.
Titel: Re: Überweisung in möglichst kleinen Beträgen?
Beitrag von: Gast am 11. November 2014, 17:02
Ich frage nur für den Fall der Fälle.
Wann tritt denn in jenem Fall der Fall der Fälle ein?

Wenn ein negativer Widerspruchsbescheid bereits der Auslöser für eine Zahlungsbereitschaft ist
könnte man sich - abgesehen vom Zeitschindungsaspekt - auch gleich den Widerspruch klemmen,
da zu nahezu 100% davon auszugehen ist, dass der Widerspruch - so gut dieser auch ausgear-
beitet und belegt sein mag - negativ beschieden wird.

Wer nicht kämpft hat schon verloren. Also am besten sich Gehör beim Gericht verschaffen. Auch
wenn es erstmal nur bis zur 1. Instanz beabsichtigt ist, nachher macht es vl. die Masse an
laufenden Klagen aus!
Titel: Re: Überweisung in möglichst kleinen Beträgen?
Beitrag von: karlsruhe am 11. November 2014, 18:04

Aber als beste Alternative trotzdem: Besser gar nicht zahlen !

Sollte irgendwann der GV aufschlagen und Sachpfändungen vornehmen, kann man das mit den Kleinbeträgen gerne aufnehmen. Dann bekäme er eimerweise Kleingeld mit. Pro Monat 1798 Münzen a 1 Cent, das wären bis incl. Oktober 2014 39556 Münzen. 1 Münze wiegt 2,3 Gramm (Gesamt 91 Kilogramm Münzen) - ich hoffe, er hat vor Abholung genügend Fitness antrainiert. Ich schütte ihm das dann gerne in den Kofferraum. Denn: Die Eimer bleiben hier! Er sollte natürlich im eigenen Beisein den ordnungsgemäßen Erhalt bestätigen und wenn nötig nachzählen. Nicht, dass am Ende was fehlt! Beim nächsten Besuch weiß er dann hoffentlich Bescheid. Versuch macht kluch!

VG rave

@rave

Vielen Dank für diese schöne Anregung, das ist eine Aktion nach meinem Geschmack. >:D

Just habe ich auch heute wieder eine nette Zahlungserinnerung vom Beitragsservice erhalten.

Freundlich wird auf die nächste fällige Rate hingewiesen zuzüglich der noch ausstehenden.................................................... upps, ok. :(


Fange bei  der neuen Schuld von hinten an.

Habe normale Plastikbecher (0,3 Liter Inhalt) mit Dezember 14, November 14, Oktober 14 gekennzeichnet (und so weiter) meine roten Münzen zusammengesucht (bin ja nett, es gibt ja  auch 2 und 5 Cent Münzen) macht heute 1,30 € also den 31.12.14 und den 30.12.14 hätte ich schon mal  zusammen.

Ist doch schon ein schöner Haufen, schätze, dass ich pro Monat ca. 3-4 Becher brauchen werde
(91 Kg!? OK)

Wenn ich guter Laune sein werde, kippe ich die Becher dann auch nicht vorher zusammen, bzw. werde es mir je nach Situation noch überlegen.

Davor eine Party zum zählen der Inhalte der Becher, damit ich definitiv den genauen Betrag pro Becher gegengecheckt habe. Für 2 Jahre immer hin ca. 72-96 Becher.

Also let´s make a party. Bei der Abholaktion ist ebenso eine Party angesagt. ;) ;D

Überlegung für die Info-Stände in den Fussgängerzonen:

Wir könnten doch auch in irgendeiner Weise diese roten Münzen für den Pappkamerad sammeln.

http://online-boykott.de/de/aktionen-arbeitsgruppen-interessengemeinschaften/121-infostand-frankfurt

(Bei den Ordnungsämtern jeweils mal nachfragen) ;)
Titel: Re: Überweisung in möglichst kleinen Beträgen?
Beitrag von: Roggi am 11. November 2014, 19:31
Die Leute vom BS kommen zwar um vor Gier, aber ob sie das Kleingeld annehmen, ist nicht sicher. Nur 50 Münzen sind zumutbar.

http://www.n-tv.de/ratgeber/Wie-viele-Muenzen-sind-erlaubt-article12770251.html
Titel: Re: Überweisung in möglichst kleinen Beträgen?
Beitrag von: mickschecker am 11. November 2014, 19:41
Darin geht es um die durchaus verständliche Zumutbarkeit für Verkäufer. Dieser kann schließlich auch immer noch entscheiden , unter welchen Umständen er etwas verkauft. Er muss nichts und schon gar nicht an jeden verkaufen. Er bestimmt die Modalitäten des Geschäftes , wem das nicht passt....
Beim BService sieht das ja wohl ganz anders aus. Dieser sollte froh sein wenn er überhaupt etwas freiwillig bekommt. Zudem betrifft es dann eh nur den GV , der das Geklimper entgegen nehmen muss. Für den trifft der Status eines Verkäufers sicher nicht zu. Er wird das nicht abweisen können und damit leben müssen.
Titel: Re: Überweisung in möglichst kleinen Beträgen?
Beitrag von: karlsruhe am 11. November 2014, 20:01
Die Leute vom BS kommen zwar um vor Gier, aber ob sie das Kleingeld annehmen, ist nicht sicher. Nur 50 Münzen sind zumutbar.

http://www.n-tv.de/ratgeber/Wie-viele-Muenzen-sind-erlaubt-article12770251.html

Ich fürchte, dann muss dieser Mensch halt öfters kommen, habe es aber leider nicht anders. ;)

Die wollen dann ja etwas von mir, der Geldbetrag liegt bereit, so what?
Titel: Re: Überweisung in möglichst kleinen Beträgen?
Beitrag von: Roggi am 11. November 2014, 20:31
Oh, danke für die Anregungen, daran habe ich gar nicht gedacht  >:D
Titel: Re: Überweisung in möglichst kleinen Beträgen?
Beitrag von: rave am 11. November 2014, 22:42
Man muss die Münzen ja nicht zählen. Unter dem Suchbegriff "Münzgewicht" findet man die Gewichte aller € und Ct-Münzen. Da muss man nur sortenrein trennen und dann wiegen. Eine digitale Küchenwaage verrichtet dabei gute Dienste (Rohgewicht des Messbehältnisses abziehen!). Danach kann wieder alles gemischt in die Eimer oder Wäschemaahn (für Nicht-Hessen:Wäschekorb). Wir wissen ja, was drin ist. 1er, 2er 5er - höher würde ich nicht gehen. Dann kann keiner sagen, man hätte nur mit kleinsten Münzen bezahlt (!). Eine kleine Excel-Tabelle hilft beim Koordinieren der Zwischenergebnisse und kann Fragen "Wieviel fehlt noch?" "Wieviele Kilos haben wir schon?" nach kurzer Pflege rasch beantworten.

Allerdings hat eine "Zählparty" auch was. Insbesondere, wenn die Presse kommt und das Ganze vielleicht öffentlich wäre. Passanten könnten ja dann auch ihre "Roten" spenden.

Zählen kann der GV dann die Münzen bei mir. Zur Unterhaltung bekommt er eine Dosis Speedmetall oder das "Lied der Schlümpfe"; dann sieht er gleich, wie das ist ohne ÖRR. Wenn er Glück hat, rauche ich noch eine Zigarre um etwas Gemütlichkeit zu implementieren.

Bei mir war das Zahlen in Kleinbeträgen per Dauerauftrag der Plan "A" vor dem Kennenlernen des Forums hier.
Mittlerweile bin ich auch vom Ignoranten zum Nichtzahler konvertiert. Ich würde das mit den DA's vielleicht erst machen, wenn in letzter Instanz nur noch die Ausweglosigkeit bleibt.

Ich denke, wenn der GV verläßliche Geldwerte bekommt (zwar in großer Stückzahl) - dann dürfte ihm das lieber sein, als ein womöglich zweifelhafter Liebermann oder ein gefakter Ikea-Teppich fragwürdiger Herkunft; auch ein verranztes Federbett 3er Hand wird ihn nicht zufrieden stellen. Der Begriff "Taschenpfändung" wäre bei den Münzgewichten allerdings ggf. unangebracht.

Eine solche Aktion müsste natürlich gefilmt werden.

Ich sitze verzweifelt hier und wurde erneut der nicht befolgten nicht vereinbarten Ratenzahlung bezichtigt. Kein Bescheid, kein Rechtsbehelf. Ich schreib Euch jetzt bald, lieber BS.

VG rave

Titel: Re: Überweisung in möglichst kleinen Beträgen?
Beitrag von: PersonX am 12. November 2014, 00:12
Wenn die Bereitschaft zur Zahlung bestehen sollte, warum in Münzen? Leider gibt es auch für Münzen vollautomatisierte Geräte zum zählen. Z.B. in Sparkassen in Dresden hat PersonX solch ein Gerät bereits persönlich verwendet, und das vor X Jahren.
PersonX denkt daher, Münzen egal wie klein sind keine sinnvolle Option.
Ein Gutschein ausgestellt vom Zahlungswilligen über den Wert, einlösbar z.B. in Arbeitsstunden ist da die bessere Wahl. Den Wert am besten gleich in die Arbeitsstunden umrechnen für wie lange man dann bei Ihnen arbeiten kommen würde, schließlich sollte vom Mitbestimmungsrecht Gebrauch gemacht werden, es ist ja eine "Demokratieabgabe", und was ist denn besser als eine "Abgabe" -> aktive Mitarbeit.

--Wer denn Fehler findet darf Ihn behalten.
Titel: Re: Überweisung in möglichst kleinen Beträgen?
Beitrag von: leonardodavinci am 12. November 2014, 00:20
Schwierig deshalb, da im Bundesbankgesetz auf Euro lautende Banknoten als das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel festgelegt sind. Habe mit Bezug darauf (und aufs Münzgesetz) durchgesetzt, dass ich bei meiner Krankenkasse ausschließlich bar zahle.
Titel: Re: Überweisung in möglichst kleinen Beträgen?
Beitrag von: PersonX am 12. November 2014, 03:17
Aus Sicht von PersonX sollte das zunächst erstmal keine Rolle spielen, schließlich ist z.B. gefordert die Zahlung zu überweisen. Aber erfüllt eine Überweisung überhaupt eine Schuld?

Auch wenn das was hier verlinkt steht sicherlich zu prüfen ist, wegen der Quelle und auch in wie weit diese Punkte alle auf der "Verwaltungsebene" also Nicht BGB geregelt sein sollen, sollte sich ein jeder, welcher angeblich Schulden hat, insbesondere Geldschulden, möglicherweise Gedanken darüber machen, was Geld eigentlich ist und wie Geldschulden laut Gesetz im Normalfall Erfüllt werden können. Laut Gesetz wahrscheinlich wohl nur durch Geldzahlung um die Schuld zu erfüllen. Dann wäre zu prüfen was eine Geldzahlung sein könnte, und was tatsächlich verlangt ist und ob es zu dem was tatsächlich verlangt ist, es nicht vergleichbare Möglichkeiten gibt, welche die Erfüllung ebenso befriedigen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Erf%C3%BCllung_%28Recht%29

Zitat
Erfüllung von Geldschulden

Das Gesetz kennt nur die Erfüllung der Geldschulden durch Geldzahlung, obwohl auch diese Form nicht ausdrücklich geregelt ist. Die Barzahlung ist nach traditionellem Verständnis die „eigentlich“ geschuldete Leistung des Geldschuldners und führt daher durch Übereignung des Bargelds zur Erfüllung der Geldschuld.[8] Durch die weite Verbreitung von Girokonten mit der Möglichkeit des unbaren Zahlungsverkehrs kann in Ausnahmefällen eine Barzahlung als Erfüllungsleistung auch ausgeschlossen werden (vertraglich in Arbeits- und Mietverträgen; durch Gesetz etwa in § 224 Abs. 3 Satz 1 AO, § 51 Abs. 1 BAföG, § 117 Abs. 1 Satz 2 ZVG).[9]

Die Banküberweisung stellt eine Zahlung durch Buchgeld dar, das kein gesetzliches Zahlungsmittel ist und daher keinen Annahmezwang beim Gläubiger auslöst.[10] Die Zahlung durch Banküberweisung mittels Buchgeld ist bis heute im Hinblick auf die Erfüllungsthematik umstritten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Empfängerbank nicht „Dritter“ im Sinne des § 362 Abs. 2 BGB ist, sondern lediglich als Zahlstelle des Gläubigers fungiert.[11] Das erforderliche Einverständnis des Gläubigers zu einer Überweisung kann stillschweigend in der Bekanntgabe seines Girokontos auf Geschäftsbriefen oder Rechnungen gesehen werden. Bei einer Banküberweisung wird der zur Erfüllung erforderliche Leistungserfolg mangels anderer Vereinbarung nur dann erzielt, wenn der Gläubiger den geschuldeten Geldbetrag endgültig zur freien Verfügung erhält[12] Das ist der Fall, wenn der überwiesene Betrag dem Gläubigerkonto gutgeschrieben wird[13] und der Gläubiger alleinige Verfügungsbefugnis über das Konto besitzt (also Einzelkonto oder „Oder-Konto“ beim Gemeinschaftskonto). Die herrschende Meinung sieht im bargeldlosen Zahlungsverkehr eine Leistung an Erfüllungs statt,[14] weil nicht das geschuldete Bargeld, sondern Buchgeld gezahlt wurde. Die Leistung an Erfüllungs statt erfordert eine Abrede zwischen Gläubiger und Schuldner (§ 364 Abs. 1 BGB), die konkludent durch Kontoangabe erfolgen kann. Durch die Leistung an Erfüllungs statt tritt Tilgungswirkung ein.[15]

Da die bloße Leistungshandlung (Bargeld: Übergabe, Überweisung: Erteilung eines Überweisungsauftrags an die Bank des Schuldners) für die Erfüllung nicht ausreicht, muss der Leistungserfolg eintreten (Bargeld: Eigentumserwerb am Geld durch den Gläubiger, Überweisung: endgültige Gutschrift des Buchgeldes auf dem Girokonto des Gläubigers mit dessen freier Verfügung).[16]

Da dieser Vertrag und die Satzung und die Umsetzung als Gesetz die Zahlung in Form von Bargeld in Form von Münzen/Banknoten ausdrücklich nicht vorsieht, sondern Buchgeld "bevorzugt", sollte es möglich sein durch konkludentes Handeln eine andere Form der Tilgungswirkung zu erreichen


Nun hat PersonX versucht Erfüllung einer Schuld im Verwaltungsrecht zu finden, das ist nicht so einfach
Sonstiges
Zitat
Sonstiges

Die Erfüllung ist hingegen weder explizit und insbesondere weder im Dienstrecht noch im Verwaltungsrecht geregelt. Das führte zu zahlreichen Streitfällen gegenüber Dienstleistern und gegenüber Behörden wegen bloßen Bemühens und unzureichender Suffizienz. Seit entsprechender Ergänzung kann nach dem in Deutschland seit dem 1. Januar 2002 geltenden neuen Schuldrecht stattdessen auf die Pflichtverletzung nach § 280 BGB verwiesen werden.

Pflichtverletzung  -> http://de.wikipedia.org/wiki/Pflichtverletzung

Definiert ist diese Schuld hier ja sogar als "Schickschuld", schon aus diesem Grund heraus würde PersonX das nicht überweisen, weil im Zweifel bei Verlust in der Bank, die Zahlung ja möglicherweise dann doppelt zu leisten wäre.
Titel: Re: Überweisung in möglichst kleinen Beträgen?
Beitrag von: tokiomotel am 12. November 2014, 06:12
Hat vielleicht noch jemand eine ausführlich wissenschaftliche Abhandlung zu diesem immens wichtigen Thema zu bieten ?  Das würde uns hier noch ein weiteres großes Stück voran bringen , wie man die Gegenseite möglichst effektiv ärgern kann.  ;D
Titel: Re: Überweisung in möglichst kleinen Beträgen?
Beitrag von: killerloop23 am 12. November 2014, 09:25
Ich habe das Geld NICHT und ich zahle auch nicht. Ich frage nur für den Fall der Fälle. Denn für einen Gerichtsprozess/ Anwalt habe ich erst Recht kein Geld!

Wenn man das richtig macht, kostet die erste Instanz maximal kleines bis gar kein Geld. Auch wenn man verliert, setzt man ein Zeichen.

Ich lebe alleine mit Kind von einem Gehalt, das knapp über H4 liegt. Ich habe kein Geld, ein Zeichen zu setzen UND dann zahlen zu müssen. Und ich denke mal, JEDER verliert. Sonst gäbe es ja einen Präzedenzfall auf den sich alle Zahler berufen könnten und die Firma kann zumachen?!
Titel: Re: Überweisung in möglichst kleinen Beträgen?
Beitrag von: Gast am 12. November 2014, 12:21
Weitsichtigkeit ist angesagt: Man rechne sich doch bitte einmal für den Verlauf seines zu erwartenden
Restlebens hoch, was diese Firma voraussichtlich noch von einem abzocken will - mal ganz abgesehen
von etwaigen folgenden "Beitrags"-erhöhungen - und stelle dem gegenüber die Kosten für ein
Gerichtsverfahren in der 1. Instanz. Natürlich sind das für manche auch nicht unerhebliche Kosten, die
auf einen Schlag zu erbringen wären. Gerade für Geringverdiener, die durch den sog. "Rundfunkbeitrag"
eh schon am meisten zur Kasse gebeten werden (relativ gesehen), ist dies eine nicht hinnehmbare
Ungerechtigkeit, gegen die es vorzugehen gilt!

Und ich denke mal, JEDER verliert.

<ironiemodus>
Das ist genau DIE Einstellung, die wir hier brauchen!
</ironiemodus>

Wieso hast Du Dich dann hier angemeldet, wenn Du Dich Deiner Sache so sehr im Klaren bist?
Titel: Re: Überweisung in möglichst kleinen Beträgen?
Beitrag von: killerloop23 am 12. November 2014, 13:22
Ich bin hier angemeldet, um mich über Möglichkeiten zu informieren! Nicht, um runtergeputzt zu werden.
Titel: Re: Überweisung in möglichst kleinen Beträgen?
Beitrag von: René am 12. November 2014, 13:40
Thema geschlossen.
Hier putzt niemand jemanden andern runter. Bitte zusätzlich "Ironie-Hinweise" beachten.
Da das Thema abgehandelt ist und mittlerweile nur für Stunk sorgt, schließe ich es.

René
Administrator