gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Aktionen – Alternativen – Erlebnisse => Thema gestartet von: faakGEZ am 30. Juni 2014, 09:51
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Schönen guten Morgen,
folgender Fall:
Person A hat sich bislang erfolgreich vor der Zwangsabgabe gedrückt. Vor wenigen Wochen folgte die Zwangsanmeldung rückwirkend zum 01.01.2013 und Zahlungsaufforderung/-erinnerung. Aktuell wird auf den Beitragsbescheid gewartet (müsste laut Info von Person A auch bald eintreffen). Gesamtkosten dürften in etwa klar sein.
Nun ist parallel dazu Person B als Untermieter zu Person A gezogen, kurz darauf erhielt auch Person B ein Schreiben. Wäre es daher möglich, wenn sich Person B einfach anmeldet, Person A dann auf die Beitragsnummer von Person B verweist und so den Kosten, die ab 01.01.2013 angefallen sind, aus dem Weg geht?
Person A dankt schon mal.
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Vermutlich nicht. Der Beitragsservice bekommt ja sehr umfangreiche Meldedaten. Unter anderem auch das Einzugs- bzw. Ummeldedatum.
Am Besten also Beitragsbescheid abwarten, Widerspruch einlegen und klagen.